Zum Artikel: „Droht ein Apotheken-Sterben?“ vom 25. März
Es droht kein Apotheken-Sterben, es findet statt, gerade in Berlin. Waren es im November 2024 noch 712 Apotheken in Berlin, sind es zurzeit noch 679, Tendenz weiter stark sinkend. Während der Corona-Zeit waren sie für die Bevölkerung rund um die Uhr erreichbar. Als Dank wurde ihnen von Herrn Lauterbach das Honorar gekürzt. Im Krisenfall werden sie auch da sein. Nur braucht es weitere Regelungen, um unkompliziert tatsächlich einen Wochenbedarf abzugeben. Für 5739 Patientinnen und Patienten pro Apotheke, Stand heute, Tendenz steigend, müssen dafür größere Packungen ganz offiziell aufgeteilt und abgerechnet werden können. Für mögliche Hamsterkäufe sollten Regelungen existieren. Es gibt immer wieder Engpässe bei Arzneimitteln. Von ADHS-Arzneimitteln über Cholesterinsenker, einzelne Antibiotika. Es ist nicht vorhersehbar, wann solche Engpässe auftreten. Daher sollten sich chronische Kranke rechtzeitig bevorraten, nicht nur im Krisenfall. Die Apotheken brauchen eine Sofortunterstützung von der neuen Regierung, um kostendeckend vor Ort für die Bevölkerung da zu sein.
Annette Dunin v. Przychowski, Fachapothekerin für Allgemein- und geriatrische Pharmazie, per E-Mai
Mein Mitleid mit den Klagen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hält sich in Grenzen - nicht wenige Probleme sind hausgemacht. Die viel zitierte ortsnahe Versorgung und Beratung, kurz Service, gibt es nämlich häufig nicht. Drei Beispiele aus der jüngsten Zeit: 1. Frage nach einer Beratung zum Impfstatus : „Machen wir nicht, da müssen sie zu Ihrem Arzt gehen“ - einige wenige Apotheken scheinen es aber doch zu tun. 2. Bitte um eine Kräutermischung (in zwei Apotheken): „Machen wir nicht.“ Nicht mehr, muss es wohl heißen, denn noch vor einigen Jahren wurde mein Tee selbstverständlich wunschgemäß gemischt. 3. Frage nach einer speziellen Zahncreme (Zahnärztin: „Die bekommen sie in ein paar guten Apotheken, leider nicht in allen.“). Nun, in meiner offenbar nicht. Bestellen nicht (mehr) möglich. Ist okay, besorge ich sie eben selbst im Internet. Fazit: So kann man sich auch selbst überflüssig machen.
Petra Hammann, per E-Mail
Zum Artikel: „BVG-Tarifstreit: Wie die geplante Schlichtung vorankommt“ vom 26. März
Es muss doch dem letzten Mitglied auffallen, dass es nicht in ihrem Sinne sein kann, wenn eine Gewerkschaft das Streikrecht so ausreizt, wie es im Fall Verdi momentan geschieht. Das ist kontraproduktiv, leert unnötigerweise die Streikkasse und treibt die allgemeine Inflation doch nur weiter in die Höhe wenn der Streik denn am Ende „erfolgreich“ war. Was auch immer das dann heißen mag. Wir sollten lieber gegen Spekulanten streiken und auf die Straße gehen, die uns Miete und allgemeine Kosten immer unbezahlbarer machen. Das wäre der richtige Ansatz.
Ullrich Herzau, per E-Mail
Zum Artikel: „Wird der Soli trotzdem abgeschafft?“ vom 27. März
Wir bräuchten mit Sicherheit einen Soli für die Sicherheit, sprich, für die Aufrüstung. Da wäre der Aufschrei vermutlich riesig, weil ein großer Teil unserer Bevölkerung immer noch nicht verstanden hat oder verstehen will, in welcher bedrohten Lage sich unser Land befindet.
Bernhard Sommer, per E-Mail
Meiner Meinung nach handelt es sich beim Erhalt des Solis nach 35 Jahren Wiedervereinigung aus zwei Gründen um ein Fehlurteil. Ursache für die Schaffung waren die Kosten für die Wiedervereinigung. Dieser Grund ist nach allgemeiner Auffassung entfallen und deshalb wurde der Soli nur noch für die Besserverdienenden erhalten. Zutreffend wurde der Soli ursprünglich als feststehender Prozentsatz an die Einkommensteuer/ Körperschaftsteuer angehängt und damit der Progressionsverlauf dieser Ertragsteuern nicht verändert. Ab 2021 wird der Soli nur noch von den sogenannten Besserverdienenden erhoben und damit der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Denn zweitens wird durch den Einkommensteuertarif der Mehrverdienst des Besserverdienenden bereits berücksichtigt. Die jetzige einseitige Mehrbelastung kommt einer Einkommensteuererhöhung gleich, für die es an sich keine zeitliche Limitierung gibt. Dies haben die Verfassungsrichter übersehen. Deshalb wird in der Kommentierung diese einseitige Steuerbelastung (nur zur Deckung des Finanzbedarfs) auch gutgeheißen.
Gottfried Hecht, per E-Mail
Zum Artikel: „Neue Notruf-Strategie: Feuerwehr zieht positives Fazit“ vom 26. März
Wichtiger wäre allerdings die Nummer 116 117 auszubauen, damit man nicht bei einem Anruf mindestens 30 Minuten in der Warteschleife hängt. Kein Wunder dass die Leute dann den Notruf wählen.
Marcus Flommersfeld, via Facebook
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