Während in Berlin der Warnstreik der Gewerkschaft Verdi bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) läuft, wird weiterhin eine Schlichtung im Tarifstreit vorbereitet. Wie die BVG bestätigte, liefen die Abstimmungen beider Seiten am Mittwoch weiter. Gearbeitet wird an einer Schlichtungsvereinbarung, die Regelungen zum Beginn und zur Dauer des Verfahrens und der Friedenspflicht enthält. Die zu bildende Schlichtungskommission besteht in der Regel aus mehreren Vertretern beider Seiten und zwei unparteiischen Schlichtern. Bei einem Patt hat der vorsitzende Schlichter eine entscheidende Stimme – Verdi hat bereits den Anspruch erklärt, den Vorsitzenden der Kommission stellen zu wollen.

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Fahrgäste, so ist zu hören, können zumindest darauf hoffen, dass das Schlichtungsverfahren zeitnah starten kann, eine Vereinbarung dafür also schnell vorliegen wird. Der Fahrgastverband Igeb hat derweil, wie zuvor bereits Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU), kritisiert, dass Verdi trotz dieser Annäherung für ein Schlichtungsverfahren zu einem erneuten zweitägigen Streik aufgerufen hat. „Wir hätten uns gewünscht, dass Verdi in Anbetracht einer möglichen Schlichtung auf den Warnstreik verzichtet“, sagte Igeb-Vertreter Christian Linow der Berliner Morgenpost. Verdi trage die Forderungen auf dem Rücken der Fahrgäste aus, obwohl diese eigentlich die Ziele der Gewerkschaft mittragen müssten.

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BVG-Streik: Fahrgastverband fordert Entschädigung für Fahrgäste

Für die Schlichtung sieht Linow nun aber „beide Parteien im Zugzwang“. „Ein unbefristeter Streik darf gerade mit Blick auf die desolate Infrastruktur, wie die jetzt gesperrte A100-Brücke, auf keinen Fall passieren“, sagte er. Schon jetzt sieht er den Punkt erreicht, an dem Fahrgästen der BVG eine Entschädigung zustehe. Der Vorschlag des Fahrgastverbands: 29 Euro Gutschrift für Abonnenten, Gelegenheitsfahrer sollten für die bisher acht Streiktage kostenlose Tagestickets bekommen.

Rechtlich verpflichtend ist das nicht: Die Europäische Fahrgastrechteverordnung regelt, in welchen Fällen Kunden Anspruch auf Entschädigung haben, allerdings gilt sie nur für Eisenbahnunternehmen wie die Deutsche Bahn. Wenn Linienbusse, Straßenbahnen und U-Bahnen nicht fahren, können vom Streik Betroffene keine Ansprüche geltend machen. Es sei eine Frage der Kulanz, sagt auch Linow. Allerdings hätten alle Akteure eine besondere Verantwortung für die Fahrgäste. „Und die Fahrgäste sind mit dem fünften Warnstreik an ihrer Belastungsgrenze angekommen.“

Vorgesehen ist eine Entschädigung durch die BVG, auch wegen des Verwaltungsaufwands, aber nicht, ebenso wenig wie ein immer wieder vom Fahrgastverband geforderter Streikfahrplan. Dass Sub-Unternehmen kurzfristig andere, stark genutzte Linien übernehmen statt der Strecken, für die sie eigentlich zuständig sind, soll vertragsrechtlich nicht möglich sein. Außerdem fehlen den Fahrerinnen und Fahrern demnach die Kenntnisse zur Streckenführung, die vor dem Einsatz nötig sind.

Mehrheit der Berliner befürwortet striktere Streik-Regeln

In Berlin gab es in den vergangenen Wochen nicht nur bei der BVG, sondern auch bei diversen anderen Unternehmen Streiks. In einer repräsentativen Umfrage sprach sich nun eine Mehrheit von befragten Berlinern dafür aus, dass strengere Regeln für Streiks gelten sollten. Im Auftrag der Berliner Morgenpost hat das Markt- und Meinungsforschungsunternehmen Civey Menschen dazu befragt, inwiefern Streiks erst nach einem verpflichtenden Schlichtungsverfahren erlaubt sein sollten.

Das Ergebnis ist eindeutig: 65 Prozent der Befragten bewerteten eine solche Regelung als „positiv“ oder „eher positiv“. Nur rund neun Prozent sind unentschieden, während knapp 26 Prozent einem verpflichtenden Schlichtungsverfahren vor einem Streik eher negativ oder ablehnend gegenüberstehen. Die nun bevorstehende Schlichtung wäre die erste, die es in Tarifverhandlungen zwischen der BVG und Verdi je gegeben hat.