Berlin fordert härtere Strafen für die Verwendung sogenannter K.-o.-Tropfen und anderer Substanzen vor allem bei Sexualdelikten. Der Senat beschloss dazu eine entsprechende Bundesratsinitiative. Hauptziel ist, derartige Tropfen im Strafgesetzbuch als „gefährliche Werkzeuge“ zu verankern, wie Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) am Dienstag im Roten Rathaus erläuterte.

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Es sei eine Zunahme von Gewalt gegen Frauen und Mädchen unter Einsatz sogenannter psychotroper Substanzen, wie K.-o.-Tropfen, zu beobachten, sagte Badenberg im Anschluss an die Sitzung des Senats. Die Senatorin stellte Berlins Bundesratsinitiative in den Kontext des Fall Gisèle Pelicot.

Die Französin wurde über zehn Jahre von Dominique Pelicot, ihrem Ex-Mann, betäubt, vergewaltigt und anderen Männern zur Vergewaltigung angeboten. Ende Dezember letzten Jahres wurde er dann wegen schwerer Vergewaltigung zu 20 Jahren Haft verurteilt. Ebenfalls im Dezember 2024 wurde in Berlin der Fall einer Chatgruppe bekannt, in der sich Nutzer darüber ausgetauscht haben, wie Frauen durch den Einsatz von K.-o-Tropfen gefügig gemacht werden können, um sie für sexuelle Handlungen zu missbrauchen.
K.-o.-Tropfen: Warum Berlin eine Bundesratsinitiative beschlossen hat
Rechtlicher Hintergrund für die Berliner Bundesratsinitiative ist ein Beschluss des Bundesgerichtshofes aus dem Oktober letzten Jahres, wonach eine Person, die mit einer Pipette heimlich K.-o.-Tropfen ins Getränk einer anderen Person träufelt, um diese Person sexuell gefügig zu machen, zwar Gewalt begeht, aber dabei kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches verwendet.
Dieser Beschluss hat wiederum Konsequenzen für das Strafmaß, die Badenberg kritisiert. Denn für den Einsatz von K.-o. Tropfen wie im geschilderten Fall würde nicht die erhöhte Mindeststrafandrohung von fünf Jahren gelten, die beim Einsatz eines „gefährlichen Werkzeuges“ droht.
Seil, Knüppel oder K.-o.-Tropfen – Badenberg (CDU) fordert dasselbe Strafmaß
Es könne jedoch keinen Unterschied machen, ob Sexualtäter Gegenstände wie Seile oder einen Holzknüppel verwenden oder sich einer flüssigen Substanz bedienen, um ihr Opfer gefügig zu machen. Eine unterschiedliche Gewichtung der verschiedenen Tatbegehungsweisen ist nicht angemessen, so Badenberg, es brauche eine einheitliche Mindeststrafandrohung. Sie rechne im Bundesrat mit einer breiten Zustimmung der anderen Länder.

K.-o.-Tropfen basieren meist auf Gammahydroxybuttersäure, kurz GHB. Dabei handelt es sich um eine farblose Flüssigkeit, die leicht Getränken untergemischt werden kann, ohne dass das Opfer es bemerkt. Sie wirken einschläfernd und muskelentspannend, können aber auch zu Übelkeit, Atemnot und Bewusstlosigkeit führen.
Dunkelfeld bei Vergewaltigungen hoch
Wie viele Fälle es in der Vergangenheit in Berlin gab, bei denen Frauen und Mädchen unter Einsatz von K.-o. Tropfen gefügig gemacht wurden, um sie zu missbrauchen, konnte Badenberg am Dienstag auf Nachfrage nicht nennen. Dazu liege ihr keine Auswertung vor.
Vergewaltigungen sind generell nicht leicht nachweisbar, das Dunkelfeld ist groß. Tatsächlich kommt es, so die Schätzungen von Experten, nur in zehn Prozent der Taten tatsächlich zur Anzeige – und dann werden nur 8,4 Prozent der potenziellen Täter verurteilt. Laut Experten würden Frauen oft aus Scham oder aus Angst vor Verleumdung und Rache auf eine Anzeige verzichten.
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mit dpa




