Die Erleichterung war Andre T. am Freitag deutlich anzusehen. Für den Lehrer war es vor dem Landgericht Berlin immerhin um alles gegangen, nicht nur um seine Reputation. Doch nun muss er nicht einmal mehr berufliche Konsequenten fürchten. Das Verfahren gegen T., der bei einem Streit im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt einen damals 15-jährigen Schüler ins Gesicht schlug, ist von Richterin Imke Hammer gegen eine Geldauflage von 800 Euro eingestellt worden. Dadurch wird darauf verzichtet, die Schuld des Pädagogen festzustellen. Er bleibt ohne Vorstrafe.

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Die Staatsanwaltschaft hatte dem 62-Jährigen Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Zwei Tage nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel hatte er am 9. Oktober 2023 auf dem Schulhof des Ernst-Abbe-Gymnasiums in Berlin-Neukölln die Beherrschung verloren und war einen Schüler angegangen, der eine Palästina-Flagge präsentierte. Er soll ihm mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Der Fall sorgte damals für viel Aufsehen und eine von der Polizei vorzeitig beendete propalästinensische Demonstration vor dem Schulgebäude.
Nebenklage von Entscheidung enttäuscht
Das Landgericht folgte allerdings der Argumentation des Angeklagten, nach der er vor dem „reflexartigen“ Schlag von dem Schüler provoziert und mit einem Kopfstoß angegriffen worden war. Enttäuschung hingegen bei Ahmed Abed, dem Anwalt des ebenfalls wegen Körperverletzung angeklagten Schülers, der im Verfahren als Nebenkläger auftrat. „Die Entscheidung ist kein Freispruch“, betonte Abed zwar. Dennoch sei es für den 62-Jährigen gut gelaufen. T. sei letztlich trotz allem ein Lehrer, der einen Schüler geschlagen habe. Unprovoziert, so sieht es Ahmed, und ohne sich je für sein Fehlverhalten entschuldigt zu haben.
„Mein Mandant hat sehr unter der Lüge des Kopfstoßes gelitten, er musste die Schule wechseln“, so der Nebenklageanwalt weiter. T. wiederum sei schon zuvor wegen grenzüberschreitendem Verhalten aufgefallen, behauptete der Rechtsbeistand. Die Öffentlichkeit konnte die Version des Schülers indes nicht hören. Da er minderjährig ist, sagte er ohne Zuhörer aus.
Laut Anklage war es zunächst zu einem verbalen Streit gekommen, als der Lehrer den Jugendlichen aufforderte, die Palästina-Flagge so kurz nach dem 7. Oktober nicht auf dem Schulgelände zu zeigen. Es kam dann zur körperlichen Auseinandersetzung, in dessen Verlauf der Lehrer einen gezielten Tritt in den Bauch abbekam. Der Jugendliche habe ihm nicht Folge leisten wollen und ihn mit der Flagge provoziert, sagte T.
Streit über die Objektivität des Beweisvideos
Seine Tat stritt der Lehrer für Geografie und Sport, der seit dem Vorfall krankgeschrieben ist und schon seit über zwanzig Jahren an dem Gymnasium arbeitet, nie ab. Wohl aber die Umstände des Schlags. Und da kam das Video ins Spiel, das ein unbekannter Schüler aufnahm und ins Netz stellte und über dessen Objektivität am Freitag heftig gestritten wurde.
Darauf vor allem zu sehen: Der kraftvolle Tritt des Nebenklägers, eines „Kampfsportlers“, der den 62-Jährigen vor den Augen einer großen Ansammlung von Kindern und Jugendlichen zu Boden bringt. Man könne zudem ganz klar eine Rückwärts-Bewegung seines Mandanten erkennen, argumentierte sein Verteidiger Uwe Freyschmidt. Das liege an seiner Überraschung über den vorherigen Kopfstoß des Schülers, der allerdings nicht auf dem Clip zu sehen ist.
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Ahmed Abed widersprach. „Ein Kopfstoß ist nicht zu erkennen“, so der Nebenklageanwalt. „Aber man sieht noch, wie der Angeklagte ausholt, um mit voller Wucht zuzuschlagen.“ Es sei befremdlich, dass ein Lehrer auf bis zu fünf Zentimeter an einen Schüler heranrücke. T. erklärte allerdings, dass körperliche Nähe zu Schülern für ihn als Sportlehrer grundsätzlich nicht ungewöhnlich sei.
Lehrer Andre T.: „Ich bin kein Rassist.“
In seiner Einlassung beschrieb er sich als „beliebt“. Es sei vollkommen ungewohnt und überraschend für ihn gewesen, dass ein Schüler seiner Aufforderung nicht Folge geleistet habe. Das sei zuvor nur drei- oder viermal vorgekommen. „Ich liebe meinen Beruf und unterrichte sehr gerne.“ Dass ihm von verschiedenen Seiten Rassismus vorgeworfen wurde, schmerze ihn.
„Am Ernst-Abbe-Gymnasium haben 90 Prozent der Schüler einen Migrationshintergrund mit allen sozialen Problemen, die das oft mit sich bringt“, so T. Er hätte wie viele seiner Kollegen die Schule wechseln können, wollte das aber nicht. „Ich freue mich immer sehr, wenn es Schüler aus schwierigen sozialen Verhältnissen schaffen und ich helfen kann.“ Er wäre im Übrigen genauso eingeschritten, hätte es sich um eine rechtsradikale politische Bekundung gehandelt, betonte der Pädagoge.
Angeklagter hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt
An jenem Morgen habe er eine unangemessene „Jubelstimmung“ innerhalb der Gruppe des Schülers mit der palästinensischen Flagge bemerkt. „Es ist meine Aufgabe als Lehrer, dafür zu sorgen, dass keine unangemeldeten politischen Demonstrationen auf dem Schulgelände stattfinden“, sagte er. Als solche habe er die Ansammlung wahrgenommen. Unter den Folgen der Auseinandersetzung leide er noch heute – körperlich und seelisch.
Ein Foto von ihm sei ins Netz gestellt worden, es habe Aufrufe zu Hetzjagden und Angriffe gegen ihn gegeben. So sollte man etwa seine Privatadresse herausfinden, um ihn „behindert“ zu prügeln. Diese Umstände ließ Richterin Hammer letztlich auch in ihre Entscheidung miteinfließen. Ursprünglich sollte T. eine Geldstrafe von 3000 Euro (30 Tagessätze zu je 100 Euro) zahlen. Gegen einen entsprechenden Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten hatte er jedoch Einspruch eingelegt.





