Die Organisation der nach dem Aus der Ampel-Bundesregierung vom September auf den 23. Februar vorgezogenen Neuwahlen des Deutschen Bundestages setzt Berlins Wahlämter unter starken zeitlichen Druck. Vor allem für die Briefwahl könnte es eng werden, wie Landeswahlleiter Stefan Bröchler am Montag vor der Presse erläuterte. „Statt normalerweise sechs Wochen stehen diesmal wegen der ‚Notbremse im Regierungssystem‘ nur zwei Wochen für die Briefwahl zur Verfügung: Das treibt uns um“, sagte Bröchler.

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Der Landeswahlleiter rät allen Bürgerinnen und Bürgern, lieber am Wahltag selbst in einem der 2200 Wahllokale ihre Stimme abzugeben. „Man fühlt sich dabei wie ein kleiner Souverän“, sagte Bröchler, der die Urnenwahl als erste Option empfiehlt. Wer sich für Briefwahl entscheide, solle diese schnell beantragen, die Wahlzettel möglichst zeitnah ausfüllen und zurücksenden. In allen Bundesländern sei „die Briefwahl das Nadelöhr der Bundestagswahlen“. Auch deswegen hatte die Bundeswahlleiterin die Parteien gewarnt, die Neuwahlen schon im Januar anzusetzen.

Die Briefwahl ist auch vor dem Wahltag in Präsenz bei den Bezirksämtern möglich

Als sichere Möglichkeit animiert der Landeswahlleiter allen, die am 23. Februar verhindert sind, die Briefwahlunterlagen persönlich in der Briefwahlstelle ihres Bezirksamtes abzugeben, um den Weg durch die in der Vorwahlzeit stark belasteten Zusteller Deutsche Post oder Pin AG zu sparen. „Die Briefwahl vor Ort habe bisher ein Nischendasein gefristet“, sagte Bröchler: „Wir empfehlen das bei dieser Wahl.“

Die Einschätzung der Wahlorganisatoren gründet sich auf dem straffen Zeitplan bis zum Wahltag. Zwar wird schon am 14. Januar damit begonnen, die Wahlbenachrichtigungen an die 2,4 Millionen Wahlberechtigten in Berlin zu versenden. Wer die Unterlagen erhalten hat, kann bis 2. Februar die Briefwahl beantragen, das geht auch elektronisch über die Internetseite des Landeswahlleiters. Allerdings dauert es noch, bis die Wahlscheine wirklich verschickt werden können. Denn noch ist nicht klar, welche Personen und Parteien denn überhaupt zur Bundestagswahl antreten.

Erst am 30. Januar steht endgültig fest, wer zu den Wahlen antritt

Die Parteien haben bis zum 24. Januar Zeit, ihre Direktkandidaten in den zwölf Berliner Wahlkreisen zu benennen und ihre Landeslisten zu beschließen. Dazu kann es aber noch Einsprüche oder Beschwerden geben. „Die Briefwahlunterlagen kommen erst, wenn alle Namen klar sind und die Wahlscheine gedruckt“, so der Professor für Verwaltungswissenschaften. Das ist nach dem 30. Januar der Fall.

An diesem Tag finden die Entscheidungssitzungen in den Wahlausschüssen auf der Landes- und Bundesebene statt. Erst danach sei es möglich, „Stimmzettel zu finalisieren, in den Druck zu geben und zu verteilen“, so Bröchler. Das dürfe nicht unkontrolliert passieren, damit auch die richtigen Stimmzettel in die richtigen Bezirke und schließlich in die Wahllokale gehen. Daran hatte es unter anderem bei der Pannen-Wahl 2021 gehapert, die zum Teil wiederholt werden musste. Insgesamt lässt Bröchler 3,3 Millionen Stimmzettel drucken, um einen Mangel wie 2021 auszuschließen.

Für Briefwahl auf dem Postweg bleiben nur wenige Tage Zeit

Es könnte jedoch passieren, dass Briefwähler erst einige Tage nach dem 10. Februar ihre Wahlscheine im Briefkasten liegen haben. Dann blieben nur wenige Tage, um die Unterlagen rechtzeitig zurückzusenden. Deshalb ist der persönliche Gang zum Bezirksrathaus angeraten. Dort müssen die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmzettel genauso ausfüllen, wie sie das zu Hause tun würden. Alle Zettel müssen in den roten Umschlag gesteckt und dann in eine Urne geworfen werden.

In der Folge werden die in Präsenz abgegebenen Briefwahlstimmen wie die per Post eingegangenen Voten auf das passende der 1205 Briefwahllokale verteilt, um die Stimmen der richtigen Region zuordnen zu können. Die Briefwahlstellen sind laut einer Verabredung mit den Bezirken ab dem 10. Februar von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Am Sonnabend, dem 15. Februar gibt es zwischen 8 und 13 Uhr die Möglichkeit zur Stimmabgabe. Freitag vor der Wahl, also am 21. Februar, ist für Nachzügler zwischen 8 und 15 Uhr die Stimmabgabe möglich. Einzelne Bezirke wollen noch darüber hinaus öffnen.

Bürgeramts-Beschäftigte werden in den Briefwahlstellen eingesetzt

Um die Briefwahlstellen zu besetzen, werden 160 Regierungsinspektoren aus anderen Behörden, vor allem aus den Bürgerämtern abgezogen. Bürgeramts-Beschäftigte eignen sich besonders für diese Aufgabe, weil sie bereits Zugriff auf Meldedaten haben und mit der Software vertraut sind.

Immer mehr Wahlberechtigte in Deutschland haben bei vergangenen Wahlen ihr Votum per Brief abgegeben. 2021, unter dem Eindruck der Corona-Pandemie, war der Anteil auf fast 50 Prozent der abgegebenen Stimmen gestiegen. Auch für die kommende Wahl geht Bröchler von einem ähnlich hohen Anteil aus. Bei einer erwarteten Wahlbeteiligung von 80 Prozent wären das fast eine Million Briefwahlzettel.

Jeder Bürger darf die Stimmenauszählung in den Wahllokalen beobachten

Diese werden ebenso wie die direkt am Wahltag abgegebenen Stimmen direkt vor Ort in den jeweiligen Briefwahllokalen von ehrenamtlichen Wahlvorständen und Beisitzern ausgezählt. Jeder Bürger hat das Recht, die Auszählung in den Wahllokalen zu beobachten, nur ein Eingreifen ist nicht erlaubt. Damit soll allen Gerüchten über etwaige Manipulationen gerade bei der Briefwahl entgegengetreten werden. „Wir alle sind Wahlbeobachter“, sagte Bröchler.

Genügend Wahlhelferinnen und -helfer sind übrigens gefunden, 36.600 werden benötigt. Da sei man „im grünen Bereich“. Vorsteher und Schriftführer in Urnenwahlokalen bekommen 120 Euro Erfrischungsgeld, Beisitzer 100. In Briefwahllokalen liegt die Entschädigung um je 20 Euro niedriger, weil der Dienst erst am Nachmittag beginnt.