Eigentlich schien der Knoten geplatzt. Nach einem halben Jahr Hängepartie und einem grundlegenden Kompetenzstreit zwischen Politik und Justiz wurde vor knapp einer Woche Andrea Diekmann mit einer übergroßen Mehrheit von 92 Prozent der Stimmen vom Abgeordnetenhaus zu Berlins Kammergerichtspräsidentin gewählt. Sie galt vielen als Kandidatin von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU), die diese gegen ihre Konkurrentin Svenja Schröder-Lomb durchgesetzt hatte. Damit lag der Schluss nahe, dass auch die noch länger vakanten Posten von Landgericht I (Strafsachen), Landgericht II (Zivilsachen) und Amtsgericht Tiergarten endlich besetzt werden könnten.

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Doch der Richterwahlausschuss, der am Mittwoch über die Personalvorschläge Badenbergs in geheimen Sitzungen entschied, erfüllte nur zum Teil die Erwartungen der Senatsjustizverwaltung. Zuerst hatte der „Tagesspiegel“ darüber berichtet. Wie dieser Redaktion bestätigt wurde, konnten die Kandidaten für das Landgericht I und das Amtsgericht Tiergarten, Christoph Mauntel und Peter Scholz, die jeweils nötige Mehrheit im Ausschuss erlangen. Sathia Lorenz hingegen, Badenbergs Vorschlag für das Landgericht II, fiel im wahrsten Sinne des Wortes durch. Und zwar krachend.
Sathia Lorenz scheiterte auch ein zweites Mal im Richterwahlausschuss
Zum Hintergrund: Außer dem Kammergerichtspräsidenten muss jeder Richter und jede Richterin in Berlin, bevor er oder sie einen weiteren Karrieresprung mit entsprechender Besoldungserhöhung macht, zunächst im Richterwahlausschuss bestehen. In diesem sitzen Vertreter der Fraktionen im Abgeordnetenhaus, aus Richterschaft und Staatsanwaltschaft sowie weitere Rechtsanwälte. Im ersten Wahlgang ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, im zweiten reicht eine einfache Mehrheit. In den Wahlausschuss geht nur, wer zuvor von der Justizsenatorin vorgeschlagen wurde. Hier liegt die große Demütigung für Badenberg. Ihr Kandidat Lorenz war im ersten Wahlgang bereits am qualifizierten Quorum gescheitert, am Mittwoch schaffte er es nun nicht einmal, die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich zu vereinigen.
Ein bemerkenswerter und höchst ungewöhnlicher Vorgang. Ob die Justizsenatorin mit ihrem Vorschlag die Stimmung im Ausschuss falsch einschätzte oder gezielt beschädigt werden sollte, ist unklar. Dazu kursieren verschiedene Sichtweisen. Die Senatsjustizverwaltung gab auf Anfrage an, sich grundsätzlich nicht zu den Personalentscheidungen im Richterwahlausschuss zu äußern. Aus Richterkreisen heißt es jedenfalls, Lorenz, aktuell als Abteilungsleiter im Landtag von Nordrhein-Westfalen tätig, habe aus Sicht des Ausschusses trotz seiner unbestrittenen Qualifikation zu wenig Erfahrungen als Spruchrichter. Außerdem sei der Eindruck entstanden, dass mit ihm ein aktives CDU-Mitglied aus einem anderen Bundesland in Berlin installiert werden sollte. Lorenz ist im Vorstand des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ) aktiv.
Der Posten für den Landgerichtspräsidenten II muss nun wohl neu ausgeschrieben und das Verfahren komplett von vorne gestartet werden. Theoretisch könnte sich Lorenz erneut auf den Posten bewerben, ob er dazu nach dem Wahldebakel vom Mittwoch noch die Lust verspürt, scheint allerdings unwahrscheinlich. Im ersten Wahlgang würde er wieder eine Zweidrittelmehrheit benötigen.
Kritik an langer Hängepartie in Berlin
Auch um die nunmehr erfolgreichen Richter Christoph Mauntel und Peter Scholz hatte es zuvor Gerangel gegeben. Eigentlich war zunächst Scholz für den Posten des Landgerichtspräsidenten I vorgesehen gewesen, er galt auch als Favorit des damaligen Kammergerichtspräsidenten Bernd Pickel. Denn Scholz konnte gegenüber Mauntel eine höhere Besoldungsstufe vorweisen. Doch Scholz war im Frühjahr im Richterwahlausschuss durchgefallen. Grund soll sein hohes Alter gewesen sein. Schon 2026 hätte er wieder in Pension gehen müssen. Vom „Trostpreis Amtsgericht“ sprechen böse Zungen daher nun. Dem Vernehmen nach wird derzeit über eine längere Dienstzeit für Scholz verhandelt, damit die neue höhere Soldstufe auch noch auf seine spätere Pension einzahlt. Kritiker nennen das „einen Deal hinter den Kulissen“.
Der bisherige Vizepräsident Mauntel hingegen war in der ersten Runde um das Präsidentenamt des Landgerichts I von Justizsenatorin Badenberg noch übergangen worden. Als einzig verbliebener Kandidat konnte er sich nun jedoch trotzdem den begehrten Posten sichern. Ende Oktober hatte Katrin Schönberg, Vorsitzende des Berliner Richterbundes, in der Berliner Morgenpost Kritik an derlei Mauschelei geübt. „Ich finde es seltsam und ein Stück weit auch traurig, dass die Präsidentenstellen so lange unbesetzt sind“, sagte sie. „Letztlich ist es Aufgabe der Verwaltung, für ein ordnungsgemäßes Verfahren zur rechtzeitigen Besetzung zu sorgen.“





