Das Kammergericht in Schöneberg ist Berlins Oberlandesgericht. Damit ist der Präsident oder die Präsidentin des ehrwürdigen Hauses als höchster Richter beziehungsweise höchste Richterin der Stadt zu bezeichnen. Ein prestigeträchtiger Posten also, der mit monatlich knapp 11.400 Euro brutto vergütet wird. Seit April, als Kammergerichtspräsident Bernd Pickel in den Ruhestand ging, wurde erbittert um die Nachbesetzung der hoch dotierten Stelle gerungen. Wie die Morgenpost vorab berichtete, hat nach einigem Hin und Her nun Andrea Diekmann den Tob-Job ergattern können. Am Dienstag schlug der Senat sie als Kandidatin und künftige Kammergerichtspräsidentin vor. Ihre Wahl am 7. November im Abgeordnetenhaus gilt als Formsache.

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Die 1962 in Nordrhein-Westfalen geborene promovierte Juristin Diekmann gehörte dem Justizdienst des Landes Berlin seit 1991 an, bis sie im Jahr 2020 Präsidentin des Landgerichts Frankfurt an der Oder wurde. Zuvor war sie mehr als vier Jahre lang Vizepräsidentin des Kammergerichts und von 2010 bis 2016 Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin. Die 62-Jährige war zuvor auch in der Senatsjustizverwaltung tätig gewesen.

Teile der Richterschaft stemmten sich zuletzt erfolglos gegen Diekmann

„Bei Frau Dr. Diekmann handelt es sich um eine herausragende, erfahrene und außergewöhnlich führungsstarke Richterpersönlichkeit mit vielfältigen Erfahrungen im Bereich der Rechtsprechung und der Gerichtsverwaltung“, begründete Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) den Vorschlag, der maßgeblich auf ihr Wirken zurückgegangen sein soll. „Sie wird die notwendigen Transformationsprozesse in der Berliner Justiz, vor allem bei der Digitalisierung, auch im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung, an der Spitze des Kammergerichts voranbringen und erfolgreich bewältigen.“

In dieser Begründung schwingt eine gewisse Provokation mit. Teile der Richterschaft hatten zuletzt lautstark Stimmung gegen Diekmann gemacht und stattdessen ihre Gegenkandidatin Svenja Schröder-Lomb unterstützt. Immer wieder wurde dabei in Gesprächen vorgebracht, man traue Diekmann die so wichtige Einführung der E-Akte in der Justiz nicht zu. Zum Hintergrund: 2019, als Diekmann noch Vizepräsidentin des Kammergerichts war, legte ein schwerer Virusangriff das Kammergericht lahm. Von ihrem als chaotisch wahrgenommenen Krisenmanagement aus jener Zeit sollen noch viele der persönlichen Animositäten stammen, die aus Teilen der Richterschaft bis heute gegen sie vorgebracht werden.

Kompetenzstreit zwischen Politik und Justiz

Ein weiterer Punkt machte den Konkurrenzkampf zwischen ihr und Schröder-Lomb in den vergangenen Monaten zu einem Kompetenzstreit zwischen Politik und Justiz. Der scheidende Bernd Pickel selbst hatte seine Vizepräsidentin und rechte Hand Schröder-Lomb im April als seine Nachfolgerin vorgeschlagen. Ob er das von sich aus tat oder darum aus der Senatsjustizverwaltung gebeten wurde, darüber kursieren unterschiedliche Versionen.

Jedenfalls setzte sich im Haus von Senatorin Badeberg die Ansicht durch, laut Landesverfassung nicht auf den Vorschlag des Kammergerichtspräsidenten Rücksicht nehmen zu müssen. Dahinter sollen letztlich persönliche Vorbehalte Badenbergs gegenüber Schröder-Lomb gesteckt haben. Wo auch immer hier die Wahrheit liegt, eine von der Justizverwaltung eingesetzte, durchaus umstrittene Auswahlkommission entschied sich im Juli für Andrea Diekmann, deren Nominierung im Senat damit nichts mehr im Wege stand.

Zudem schickte der Senat am Dienstag auch Peter Scholz als Kandidaten für das Amtsgericht Tiergarten ins Rennen. Im Gegensatz zu Diekmann muss sich Scholz Mitte November allerdings dem unabhängigen Richterwahlausschuss stellen, der in Zweidrittelmehrheit frei über sein berufliches Schicksal entscheiden wird. Das Brisante: Im Frühjahr war Scholz von Badenberg noch als Kandidat für das Landgericht I vorgeschlagen worden. Aufgrund seines Alters scheiterte er jedoch krachend am Votum des Ausschusses. Vom „Trostpreis Amtsgericht“ sprechen böse Zungen nun.