Die Geschichte wird mich freisprechen, hat der kubanische Revolutionär Fidel Castro einst vor Gericht gesagt. Jan Schweizer, 21-jähriges, äußerst eloquentes Mitglied der Klimaaktivisten der Letzten Generation und angeklagt, das Brandenburger Tor am 17. September 2023 mit einigen Mitstreitern mit oranger Farbe besprüht zu haben, scheute den historischen Vergleich zu Castro am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten nicht. In seinem letzten Wort sagte er, Richter Julian Oestreich möge zwar nicht den Mut haben, ihn freizusprechen, doch spätere Generationen würden die hochumstrittene Aktion an Deutschlands Nationalsymbol unter dem Eindruck der Klimakatastrophe mit Sicherheit anders bewerten. Ähnlich hatte zuvor auch sein Verteidiger Einar Aufurth argumentiert.

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Freigesprochen wurden S. und der ebenfalls wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung angeklagte und ebenfalls 21 Jahr alte Aktivist Maximilian Hassolt zwar letztendlich tatsächlich nicht. Da sie zum Tatzeitpunkt heranwachsend waren, wurden sie nach dem Jugendstrafrecht und wie von der Staatsanwaltschaft gefordert zu jeweils knapp 200 Freizeitarbeitsstunden verurteilt. Doch Jugendrichter Oestreich machte bei der Urteilsverkündung keinen Hehl aus seiner grundsätzlichen Sympathie gegenüber den Angeklagten. „Auch wenn Sie mich für meinen mangelnden Mut kritisieren, so bewundere ich Sie doch für Ihren Mut, Ihre persönliche Karriere und Zukunft für ein Umdenken der Gesellschaft aufs Spiel zu setzen“, sagte er. Das Ziel, etwas gegen die Klimakrise zu tun, teile er explizit. „Nur bin ich davon überzeugt, dass es geeigneter Mittel des Protests gibt, als sich strafbar zu machen“, so Oestreich.

Angeklagte bestritten die Tat nicht

Wie bei der Letzten Generation üblich, hatten die beiden 21-Jährigen gar nicht erst bestritten, im vergangenen Jahr jeweils eine Säule des Brandenburger Tors besprüht zu haben, um dadurch gegen die aus ihrer Sicht mangelnde Klimapolitik der Bundesregierung zu demonstrieren. Sie erschienen wie bei einem ersten, geplatzten Prozess im März sogar in denselben mit oranger Farbe besprenkelten Klamotten, die sie auch am Tattag angehabt hatten. „Wir wollten das Brandenburger Tor zu einem Mahnmal der Hoffnung machen“, sagte der Erzieher in Ausbildung Maximilian Hassolt. „Wir wollten das Nationalsymbol besprühen, damit die Klimakatastrophe nicht mehr von der Bevölkerung verdrängt werden kann.“

Doch waren die Aktivisten laut eigener Aussage nicht davon ausgegangen, dass die entstehenden Kosten so hoch ausfallen und die Reinigung des Denkmals sich als so zeitintensiv herausstellen würde. „Dass es zu diesen Kosten kam, tut mir leid“, sagte Schweizer, dessen Lehramtsstudium derzeit pausiert.

Verteidigung: Land Berlin Schuld an hohen Kosten

Laut Anklage waren nach dem Angriff, der zu breiter Kritik in Politik, Gesellschaft und Medien geführt hatte, zunächst etwa 55.000 Euro an Reinigungskosten entstanden - vor allem, weil die Wand- und Deckenfarbe aufgrund der Hitze schnell in den porösen Sandstein eingezogen war. Der geschätzte Gesamtschaden soll sogar bei 115.000 Euro liegen. Das Land Berlin fordert nach Angaben der Senatsfinanzverwaltung in einer zusätzlichen Zivilklage zudem rund 142.000 Euro für die monatelange Reinigung zurück.  

„Ich wollte das Brandenburger Tor nicht dauerhaft schädigen“, beteuerte Hassolt. „Ich bin davon ausgegangen, dass die Farbe wie bei früheren Aktionen auch wieder leicht abzuwaschen gewesen wäre.“ Ein Punkt, den die Verteidiger Einar Aufurth und Carolin Kaufmann für ihre Mandanten nutzen wollten. Ihrer Argumentation zufolge seien die Reinigungsfirmen der zuständigen Berliner Immobilien Management GmbH selbst für die hohen Kosten verantwortlich gewesen, da sie nicht sofort mit einer bereitstehenden Hebebühne die oberen Schichten der Säulen bearbeitet hätten oder mit zu hohem Druck beim Reinigen mit Wasser vorgingen. Eigentlich hätten die Kosten dann nur zwischen 18.000 und 25.000 Euro gelegen, so das Argument.

Für das Gericht waren diese Punkte aber nicht von Bedeutung. Es ging lediglich um die individuelle Bewertung der ausgeführten Taten. Neben dem geringen Alter der Angeklagten spielten laut Staatsanwaltschaft dabei auch ihr Geständnis und der verfassungsmäßig geschützte Rang ihrer Ziele eine Rolle für das milde Urteil. Außerdem distanzierten sie sich entsprechend der neuen Strategie der Letzten Generation von weiteren Aktionen ähnlichen Ausmaßes. „Ich werde das Brandenburger Tor nicht noch einmal ansprühen“, sagte Hassolt. Die vielen Termine vor Gericht schlauchten ihn, die Aussicht auf eine Haftstrafe hinter Gittern mache ihm große Angst. Der 21-Jährige wurde in Bayern schon einmal zu Sozialstunden verurteilt.

Drei weitere Aktivisten bereits zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt

Die beiden Angeklagten Maximilian Hassolt und Jan Schweizer bei ihrem ersten, geplatzten Prozess im März 2024.
Die beiden Angeklagten Maximilian Hassolt und Jan Schweizer bei ihrem ersten, geplatzten Prozess im März 2024. © dpa | Sebastian Gollnow

In ihren letzten Worten ließen Hassolt und Schweizer jedoch keinen Zweifel daran, in irgendeiner Form an ihren Klimaprotesten festhalten zu wollen. „Die Welt brennt und wir sind die Feuermelder“, verkündeten sie beide. Insgesamt elf Personen sind wegen ihrer Beteiligung an der ersten Farbattacke auf das Brandenburger Tor angeklagt worden, darunter auch bekannte Gesichter der Letzten Generation wie Julian Huber, Regina Stephan und Winfried Lorenz. Drei von ihnen wurden in einem früheren Prozess im April bereits zu je acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft sucht parallel weiter nach Hintermännern, die an der Logistik, der Vorbereitung und der Unterstützung der Tat beteiligt waren. Im November 2023 hatte es außerdem einen weiteren Farbangriff durch Aktivisten auf die Westseite des Brandenburger Tors gegeben. In diesem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei junge Frauen im Alter von 22 und 23 Jahren. Da die Witterungsbedingungen zu dieser Zeit kühler waren, ließ sich die Farbe damals allerdings sofort vom Sandtein des Berliner Wahrzeichens abwaschen.