Seit nunmehr vier Tagen ist ein verurteilter Sexualstraftäter aus der Justizvollzugsanstalt Tegel auf der Flucht. Noch immer fehlt jede Spur von ihm, wie Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) am Mittwoch im Rechtsausschuss zugab. Der 57-Jährige, der seine Strafe wegen Körperverletzung und Vergewaltigung bereits im Jahr 2015 abgesessen hatte und sich seitdem aufgrund seiner Gefährlichkeit in Sicherheitsverwahrung befand, konnte am Sonnabend während eines begleiteten Ausgangs entkommen.

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Im Ausschuss wurden nun peinliche Details zu den Umständen der Flucht bekannt. Demnach besuchte der Mann in Begleitung von zwei Justizvollzugsbeamten die Wohnung seiner Mutter in Neukölln, wie Badenberg auf Anfrage der CDU berichtete. Am Nachmittag wollte er dort auf die Toilette gehen. Dabei wurde er von einem der Wachtmeister bis zur Tür begleitet, dieser blieb in Sichtweite der Tür im Wohnzimmer stehen. Als der Sicherheitsverwahrte jedoch nach mehreren Minuten nicht mehr aus der Toilette zurückkehrte, musste man sich gewaltsam Zutritt verschaffen. Der 57-Jährige befand sich aber nicht mehr dort.
Entflohener galt als verbindlich und verlässlich
„Man geht davon aus, dass er möglicherweise einen Moment der Unachtsamkeit genutzt hat und dann durch die Haustür aus der Wohnung geflohen ist“, so Badenberg. Das Pikante: Die Haustür befand sich genau auf der anderen Seite des Flurs. Die Unachtsamkeit des Justizbediensteten muss also keine ganz geringe gewesen sein. Auf die Frage, wie ein 57-Jähriger gleich zwei Bediensteten entkommen konnte, antwortete die Senatsjustizverwaltung dieser Redaktion: „Dem Untergebrachten gelang es, sich unbemerkt zu entfernen. Somit kam es auf die jeweilige körperliche Konstitution von Untergebrachtem und Bediensteten nicht an.“
Die Justizsenatorin reagierte am Mittwoch derweil auch auf lautgewordene Kritik am Resozialisierungssystem. „Wir haben den Vorfall zum Anlass genommen, um uns noch einmal mit den Rahmenbedingungen der sozialen Ausführungen auseinanderzusetzen“, sagte sie. Es gehe auch darum, herangezogene Kriterien auf den Prüftstand zu stellen. Bis auf Weiteres seien weitere Ausgänge in Berlin zu sozialen Kontakten nunmehr ausgesetzt.
Dennoch betonte Badenberg noch einmal den verfassungsrechtlichen Anspruch des Geflohenen auf Ausgänge, mindestens vier davon müssten ihm nach derzeitiger Rechtsprechung im Jahr gewährt werden. „Bisher liefen alle seine 42 Ausführungen unbeanstandet ab“, versicherte sie. Der 57-Jährige habe als „verbindlich und verlässlich“ gegolten. Bei seiner Flucht müsse es sich daher um eine spontane Entscheidung gehandelt haben, für die es zuvor auch in den Prognosen externer Gutachter keinerlei Hinweise gegeben habe, so Badenberg weiter.
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