- Viele Berlinerinnen und Berliner heizen mit Öl und Pellets. Auch sie haben damit Anspruch auf Zuschüsse
- Anders als in anderen Bundesländern kann der Antrag schon online gestellt werden
- Was müssen Verbraucher in Berlin zum Antrag auf Zuschüsse für Heizöl und Pellets wissen?
Berliner Haushalte, die mit Öl, Pellets oder Kohle heizen, werden mit bis zu 2000 Euro entlastet. Das beschließt der Senat am Dienstag nach Informationen der Berliner Morgenpost. Demnach erhalten Haushalte – deren Energiekosten in der Energiekrise um mehr als 70 Prozent gestiegen sind – einen einmaligen Abschlag für 80 Prozent des verteuerten Betrages. Überraschend kommt die Entscheidung nicht. Schon Anfang Januar waren erste Details zum Zuschuss für Heizöl, Pellets und Kohle in Berlin bekannt geworden.
Zuschuss für Heizöl und Pellets in Berlin: Wie stelle ich den Antrag?
Die Anträge können ab dem 31. Januar bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer einer mit Heizöl, Kohle, Pellets oder Flüssiggas betriebenen Feuerstätte, wie es in dem Beschlussentwurf des Senats heißt, der der Berliner Morgenpost vorliegt. Doch auch Verbraucher in Miete sollen vom Zuschuss für Heizöl, Pellets und Kohle in Berlin profitieren. Auch dazu sind schon konkrete Details bekannt, die im Beschlussentwurf zum geplanten Zuschuss festgehalten sind.
„Ich bin sehr froh darüber, dass die Wirtschaftsverwaltung zusammen mit der Investitionsbank daran gearbeitet haben, den letzten Baustein des Entlastungspaketes auf den Weg zu bringen“, sagte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) nach der Senatssitzung. „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass auch Haushalten mit Ölheizung, Pellets und Flüssiggas geholfen wird.“
Mieterinnen und Mieter einer Wohn- oder Betriebsfläche sollen die Heizkostenhilfe im Rahmen der Nebenkostenabrechnung erhalten. In diesem Fall ist es Aufgabe der Eigentümer, den Antrag digital bei der IBB zu stellen und die Entlastung an die Mieter weiterzugeben. Nach Angaben des Senats können mehr als 330.000 Haushalte von der Hilfe profitieren.
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Berlin will Zuschuss für Heizöl und Pellets zahlen: So viel Geld ist vorgesehen
Für die Heizkostenhilfe wurden im Nachtragshaushalt insgesamt 75 Millionen Euro vorgesehen. Ferner sollen weitere Mittel aus den vom Bund geplanten Hilfen das Programm verstärken. Nach dem Königsteiner Schlüssel geht das Land Berlin dabei von weiteren 93 Millionen Euro aus. Berlin ist das bundesweit das erste Bundesland, das nun auch eine konkrete Hilfe für Verbraucher mit einer Pellet- und Ölheizung beschließt. Pläne für einen Zuschuss für Heizöl und Pellets gibt es auch in der Ampel-Koalition.
Nach Angaben der Wirtschaftsverwaltung bedeutet das beschlossene Hilfspaket für ein Ein-Familienhaus mit Kohleheizung und einem Verbrauch von 4600 Kilogramm Kohle pro Jahr eine Einsparung in Höhe von 846,40 Euro. Für ein gleich großes Haus mit Ölheizung und einem Verbrauch von 3000 Litern Heizöl sind es demnach 319,20 Euro.
Auch bundesweit soll es bald einen staatlichen Zuschuss für Heizöl und Pellets geben. Der von der Ampel-Koalition beschlossene Zuschuss für Pellet- und Heizölkunden soll auf Antrag ausbezahlt werden – rückwirkend für die Energiekrise 2022, wo Rekordpreisen von über zwei Euro pro Liter Heizöl und teils mehr als 800 Euro für eine Tonne Pellets Realität waren. Im Unterschied zur jetzt geplanten Hilfe in Berlin sind zur bundesweiten Entlastung noch nicht viele Details bekannt. Fest steht: Auch vom bundesweiten Zuschuss für Heizöl und Pellets sollen Mieter profitieren.
Zuschuss für Heizöl und Pellets nicht nur in Berlin: Was bundesweit geplant ist
Der Senat will mit dem Entlastungspaket Lücken schließen, die der Bund bei seinen Energiehilfen nicht berücksichtigt hat. Für die Gas- und Stromkunden hatte die Bundesregierung die Preisbremse beschlossen. Ab März soll diese in Kraft treten. Der Preis für 80 Prozent der verbrauchten Energie wird gedeckelt, sodass die Belastung durch die stark gestiegenen Energiepreise nicht zu hoch wird. Die Gas- und Strompreisbremse greift unabhängig vom Zuschuss für Öl und Pellets – verrechnet werden beide Entlastungen nicht.
Unklar ist allerdings, wie stark die Verbraucher am Ende von den Hilfen für Heizöl und Pellets profitieren werden. Zumindest mit Blick auf den bundesweiten Zuschuss für Heizöl und Pellets könnten viele Verbraucher leer ausgehen. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen fehlen Referenzwerte. Zum anderen soll der bundesweite Zuschuss nur rückwirkend für den Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 ausbezahlt werden – hinzu kommt: Für die Hilfe soll ein Antrag gestellt und ein Nachweis erbracht werden. Bedeutet: Schon ein Fehler im Antrag könnte fatale Folgen für den Zuschuss haben.
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