Der illegale Verkauf von Tieren nimmt weiterhin zu. Nach Angaben des Senats gebe es besonders über das Internet eine deutliche Steigerung des Hundewelpenhandels. Man betrachte die derzeitige Situation seit längerem mit Sorge, heißt es.

„Während der Corona-Pandemie wurde eine Vielzahl von Tieren unüberlegt angeschafft“, antwortet die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Marc Vallendar. Und diese Tiere würden vor allem seit Auslaufen der Homeoffice-Pflicht ins Tierheim gebracht. „Viele der Abgabetiere zeigen Verhaltensauffälligkeiten – Katzen Unsauberkeit, Hunde Beteiligung an Bissvorfällen“, heißt es weiter. Das Problem: Diese Tiere seien schwer vermittelbar.

Genaue Zahlen gibt es keine, da weder die Polizei Berlin noch alle Bezirke Statistiken zu illegalem Tierhandel führen. Der illegale Tierhandel ist weder im Straf- noch im Ordnungswidrigkeitenrecht als feststehender Begriff definiert.

Illegaler Handel: Hunde, Katzen und Vögel sind sehr begehrt

Nur Reinickendorf, Spandau, Pankow und Mitte führen eine Liste, die anderen Bezirke nicht. Aber allein mit Blick auf die vier Tabellen wurden knapp 100 Tiere in diesem Jahr beschlagnahmt. Reinickendorf meldete für 2022 bereits 27 Hunde und sieben Katzen (2021: Zwölf Hunde und zwei Katzen), Spandau stellte 20 Verstöße fest (2021: 38). Die Herkunftsländer der Tiere sind in der Regel Polen, Bulgarien, Serbien und Deutschland.

Neben Hunden und Katzen sind Vögel begehrt. In Pankow wurden 25 Kanarienvögel im vergangenen Jahr eingezogen, im Jahr 2020 waren es 65. Diese Tiere wurden auf Ebay gefunden.

Und darin besteht das Problem: Die Bezirke recherchieren zwar regelmäßig auf den einschlägigen Portalen und leiten gegebenenfalls Ermittlungen ein. „Leider ist es oftmals schwer bis unmöglich, die Identität der Verkäufer herauszufinden, da sie diese bei den Anbietern der Portale nicht preisgeben müssen“, sagt Reinickendorfs Ordnungsstadträtin Julia Schrod-Thiel. Auch würden die Ortsangaben in den Verkaufsanzeigen nicht stimmen und zunächst ein anderer Verkaufsbezirk angegeben als der, in dem letztendlich die Übergabe stattfindet, so die CDU-Politikerin weiter. Das erschwere das Auffinden enorm.

Ordnungsamt klärt Bürger auf, damit Tiere aus illegalem Handel nicht gekauft werden

In erster Linie versuche der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes die Bürger über die Problematik zu informieren, damit solche Tiere gar nicht erst gekauft und die Verkäufer sie nicht los werden.

Auch der Senat hat bereits Maßnahmen ergriffen, um gegen den illegalen Welpenhandel vorzugehen. So wurden bei der Überarbeitung des Berliner Hundegesetzes, das im Jahr 2016 in Kraft trat, bestimmte Regelungen eingeführt. Der Erwerb von Hunden, die unter einem Jahr alt sind, ist nur von sachverständigen Personen gestattet. Über den Erwerb ist ein Nachweis zu führen. Der Erwerbsnachweis ist während der gesamten Haltungsdauer des Hundes aufzubewahren und den Veterinärbehörden auf Verlangen vorzuzeigen.

In Berlin gibt es eine Registrierpflicht für freilaufende Katzen

Zudem hat das Land Berlin ein Hunderegister eingeführt, in dem alle Halter und Hunde sowie Bissvorfälle erfasst werden. Eine Registrierpflicht gibt es auch für freilaufende Katzen. Berlin beteiligt sich zudem am Koordinierten Kontrollplan (KKP) „Illegaler Handel mit Hunden und Katzen“, der von der Europäischen Kommission initiiert wurde und der darauf abzielt, die Zusammenarbeit der Bundesländer sowie der Mitgliedstaaten beim illegalen Tierhandel zu verbessern.

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