Finanzen

Rechnungshof kritisiert Milliarden-Schulden wegen Corona

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Isabel Jürgens
Karin Klingen, Präsidentin des Rechnungshofs, übt harsche Kritik am Haushalt des Landes Berlin.

Karin Klingen, Präsidentin des Rechnungshofs, übt harsche Kritik am Haushalt des Landes Berlin.

Foto: Maurizio Gambarini/Funke Foto Services

Zu viel Geld, zu wenig Transparenz und zu späte Tilgung: Der Rechnungshof warnt vor dem Berliner Corona-Nachtragsetat.

Berlin. In einer ausführlichen Stellungnahme für das Berliner Abgeordnetenhaus hat die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Karin Klingen, erhebliche Zweifel an dem im Juni verabschiedeten Nachtragshaushalt angemeldet. In der acht Seiten umfassenden Expertise warnt die Chefin der unabhängig arbeitenden Behörde, die die Finanzen der öffentlichen Verwaltung kontrolliert, gleich vor einem ganzen Bündel an Risiken. Hier die wesentlichen Kritikpunkte im Detail:

Notsituation wird im Etat nicht zeitlich befristet

Das Abgeordnetenhaus hatte den Nachtragshaushalt mit rot-rot-grüner Mehrheit am 4. Juni beschlossen. Neue Kredite sind den Ländern wegen der bundesweiten Schuldenbremse eigentlich verboten. Angesichts der Corona-Pandemie greift allerdings eine doppelte Ausnahmeregel für den Fall außergewöhnlicher Notsituationen und einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.

Dies sei zwar auch nach Einschätzung des Rechnungshofs geboten gewesen, schreibt Klingen. Jedoch enthalte der Beschluss des Abgeordnetenhauses keine zeitliche Befristung der außergewöhnlichen Notsituation. Nach dem Berliner Schuldenbremse-Gesetz hätte die „Kreditermächtigung jeweils nach Haushaltsjahren getrennt und im jeweiligen Haushalt nur in Höhe des zu erwartenden pandemiebedingten Bedarfs“ vorgenommen werden müssen.

Die mit dem ersten Nachtragsetats veranschlagten Kredite in Höhe von sechs Milliarden Euro belaufen sich auf 15 Prozent des gesamten Haushaltsvolumens. „Trotz dieser Dimension ist die Kreditaufnahme nicht mit einer konkretisierenden Datengrundlage verbunden, die den pandemiebedingten (Mehr-)Bedarf im Einzelnen erkennen lässt“, rügt Klingen weiter. Im Antrag zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation werde als Begründung für den Umfang der Schuldenaufnahme pauschal auf das Vorliegen einer Notsituation und die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts hingewiesen.

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Es werde jedoch nicht erkennbar, inwieweit die Kredite zur Finanzierung pandemiebedingter Ausgaben zum Ausgleich von Steuermindereinnahmen verwendet werden sollen. Der Rechnungshof erwarte, dass Ausgaben, die aus der Kreditaufnahme finanziert werden, als solche transparent ausgewiesen und nur insoweit und so lange geleistet werden, wie sie für die Bewältigung der Notsituation erforderlich sind.

So können bereits im Jahr 2020 Kredite im Umfang von sechs Milliarden Euro aufgenommen werden, die zur Bildung einer kreditfinanzierten Rücklage verwendet werden sollen und damit offenbar – zumindest teilweise – nicht im Jahr 2020 für die Deckung pandemiebedingter Ausgaben benötigt werden. „Es ist nicht erkennbar, auf welchen Zeitraum sich der erwartete Kreditbedarf bezieht“, kritisiert Klingen. Auch dabei fehle es an Transparenz, welche Ausgaben aus dieser Rücklage bestritten werden und wie lange sie bestehen solle.

Rückzahlung soll erst im Jahr 2050 abgeschlossen sein

Auch die beschlossene Tilgungsdauer der Notlagenkredite über einen Zeitraum von 27 Jahren ab dem Jahr 2023 – also bis 2050 – sei erheblich länger, als der im Berliner Schuldenbremse-Gesetz avisierte Zeitraum. Dort werden als Regelfall für die Tilgung sieben Jahren angegeben. „Ein langer Tilgungszeitraum berge angesichts des bestehenden hohen Schuldenstandes erhebliche Risiken für den Landeshaushalt. „Aus Sicht des Rechnungshofs sollte ein kürzerer Tilgungszeitraum angestrebt werden. Dies erhöht die Chancen des Landes, zukünftige Krisen fiskalisch bewältigen zu können, ohne erneut an den Rand einer Haushaltsnotlage zu geraten“, so die Präsidentin.

Der Rechnungshof hatte zuletzt in seinem Jahresbericht 2019 darauf hingewiesen, dass das Land Berlin im Bundesvergleich immer noch den vierthöchsten absoluten Schuldenstand im Kernhaushalt aufwies, an dritter Stelle bei der Pro-Kopf-Verschuldung lag sowie die dritthöchste Schuldenstandsquote hatte.

Berlin hatte seit acht Jahren keine Kredite mehr aufgenommen und die Schuldenlast schrittweise auf den – im Bundesvergleich immer noch hohen – Wert von 57 Milliarden Euro zurückgeführt. Mit den neuen Verbindlichkeiten wird der einstige Rekordwert von 62,9 Milliarden Euro praktisch wieder erreicht oder sogar überschritten.

Vor Kurzem hatte auch der Bund der Steuerzahler den Nachtragshaushalt kritisiert und sogar als verfassungswidrig bezeichnet. Die Aufnahme neuer Kredite in der fraglichen Höhe trotz Schuldenbremse bei gleichzeitigem Aufbau einer Rücklage sei nicht mit der Verfassung nicht vereinbar. Der lange Tilgungszeitraum sei nicht akzeptabel. Vertreter der rot-rot-grünen Koalition hatten die Kritik zurückgewiesen.

Die Kritik des Berliner Rechnungshofes werde für die Koalition ein parlamentarisches Nachspiel haben, kündigte dagegen Christian Goiny, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, an. „Wir werden uns damit noch im August im Hauptausschuss des Parlaments intensiv befassen“, so Goiny weiter. Einen verfassungswidrigen Haushalt dürfe es nicht geben.