Eine Allianz aus Berliner Initiativen will bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im Herbst 2016 darüber abstimmen lassen, dass der Senat stärker gegen steigende Mieten und Verdrängung vorgeht.

Wenn es nach einer Allianz von Berliner Mieterschutz- und Neubauinitiativen geht, werden die Bürger der Hauptstadt im Herbst 2016 nicht nur ein neues Abgeordnetenhaus wählen. Sie sollen am Wahltag auch über ein Gesetz abstimmen, das dem Senat ein deutlich größeres Engagement gegen steigende Mieten, Verdrängung von einkommensschwachen Bürgern aus begehrten Stadtteilen und für den Bau günstiger Wohnungen auferlegt.

In dieser Woche wollen die Initiatoren des „Berliner Mieten Volksentscheids“ ihre Vorstellungen und ihre geplante Kampagne für das zuvor verlangte Volksbegehren präsentieren. Um eine Volksabstimmung durchzusetzen, müssen jetzt mehr als 200.000 Unterschriften gesammelt werden.

Neben einer klaren Ausrichtung auf Mieterinteressen geht es auch um viel mehr Geld. Zwar stehen in dem Gesetzentwurf mit seinen 52 Paragrafen, der der Morgenpost vorliegt, keine konkreten Zahlen. Das würde eine Zulassung gefährden, weil Volksgesetzgebung grundsätzlich nicht das Budgetrecht des Parlaments aushebeln darf.

Derzeit prüfen die Juristen von Innensenator Frank Henkel (CDU) den Entwurf für ein Berliner Wohnraumversorgungsgesetz auf seine Zulässigkeit. Es ist aber davon auszugehen, dass die Vorgaben der Initiatoren eine knappe Milliarde Euro kosten würden.

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Neuer Fonds soll arme Haushalte unterstützen

Das Volksbegehren will zunächst einen Wohnraumförderfonds einrichten. Dieser soll ein deutlich größeres Volumen haben als die bis zu 64 Millionen Euro, die bisher die SPD/CDU-Koalition pro Jahr für die Förderung von Neubau ausgibt. Der Fonds soll nicht nur Neubau bezahlen, sondern auch Wohnungsmodernisierung finanzieren und arme Haushalte dabei unterstützen, in innerstädtischen Lagen wohnen bleiben zu können.

Zweites Element des Gesetzentwurfs, auf den sich die Gruppen nach langer Diskussion geeinigt haben, ist eine neue Struktur der sechs städtischen Wohnungsgesellschaften Degewo, Gesobau, Howoge, Stadt und Land, WBM und Gewobag. Die Kapitalgesellschaften sollen zu Anstalten öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Dann könnte die Politik sie an einer kürzeren Leine führen. Zudem sollen Mietervertreter in den Verwaltungsräten die Geschäfte beeinflussen und überwachen können. Die Anstalten sollen gemeinnützig arbeiten und keine Gewinne erzielen dürfen.

Gleichzeitig soll das Abgeordnetenhaus die Kapitalbasis der Wohnungsunternehmen stärken. Das Nominalkapital soll auf 3500 Euro pro Wohnung steigen. Das würde den Einsatz von mehr als 500 Millionen Euro bedeuten. Mit diesem Geld im Rücken könnten die städtischen Anstalten deutlich höhere Kredite für den Neubau aufnehmen als zurzeit.

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Durchschnittspreis für Menschen mit geringem Einkommen

Die Mietenkontrolle im Bestand der geförderten Wohnungen bildet die dritte Säule des Konzepts, das in Teilen an die Vorschläge der Linken erinnert. Die städtischen Wohnungsanstalten vermieten an Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) für zehn Prozent unter dem Durchschnittspreis der geförderten Wohnungen. Menschen mit einem Einkommen von bis zu 40 Prozent über WBS-Niveau (pro Jahr 16.200 Euro netto für eine Person, 25.000 für zwei) sollten den Durchschnittspreis bezahlen. Für Hartz-IV- und Grundsicherungsempfänger sollen Wohnungen nicht mehr kosten als das, was sie als Wohnkosten vom Amt erstattet bekommen.

Hinter dem Volksbegehren stehen Nachbarschaftsgruppen wie Kotti & Co, Aktivisten der früheren Volksbegehren zum Tempelhofer Feld und zur Energiepolitik, eine Initiative Neuer Kommunaler Wohnungsbau, Gewerkschafter und Juristen.