Wachschutz

Was dürfen private Sicherheitskräfte – und was nicht?

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Ein privater Wachmann ist in der Regel unbewaffnet und darf auch niemanden festhalten - außer er wird angegriffen. Auftraggeber setzen auf die deeskalierende Wirkung der Sicherheitsdienste.

Vor Clubs, Privathäusern, Unternehmen und auch in Flughäfen oder öffentlichen Gebäuden, sogar vor kritischer Infrastruktur stehen immer mehr private Sicherheitsdienste. Weil sie billiger sind als die Polizei, bemängeln Kritiker. „Es ist nicht unsere Absicht, eine Dienstleistung zu kreieren, die eine staatliche Stelle überflüssig macht“, sagt dagegen Berthold Stoppelkamp vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. Und auch wenn sie manchmal mit ihrer dunklen Kleidung und der ernsten Miene optisch von einem Polizeibeamten kaum zu unterscheiden sind – eigentlich können die privaten Wachschützer nicht wirklich etwas ausrichten. Denn sie haben lediglich Jedermannsrechte. Die Rechte also, die jedem zustehen.

Genau genommen sind private Wachschützer der verlängerte Arm desjenigen, der das Hausrecht hat. Sie haben also keine polizeilichen Befugnisse. Zwar dürfen sie Personen festhalten, die auf frischer Tat ertappt wurden – wie jeder andere Mensch auch. Doch sie tragen in der Regel keine Waffe mit sich. Wenn doch, so soll sie ausschließlich der Verteidigung dienen. Warum dann aber einen Wachschutz engagieren, wenn dieser keine anderen Befugnisse als der Hausherr hat? Stoppelkamp erklärt, Wachschützer seien auf Deeskalation eingestellt. Es gehe darum, jemanden zu haben, der schnell die Polizei informieren und die Lage richtig beurteilen könne. „Es geht darum, potenziellen Störern zu signalisieren: Ich sorge im Rahmen der Gesetze für Ordnung.“

Zusammenarbeit mit der Polizei

Die Anforderungen an einen Mitarbeiter eines privaten Wachschutzes sind niedrig. Neben einem polizeilichen Führungszeugnis muss er einen Unterricht von 40Stunden nachweisen, der Gewerbetreibende 80 Stunden und eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK). Eine zusätzliche Sachkundeprüfung wird nur in bestimmten Bereichen gefordert, so zum Beispiel bei Türstehern oder Ladendetektiven. Doch auch diese Kriterien können Auftraggeber umgehen, indem sie zum Beispiel für Einlasskontrollen vor einem Club selbst Personal einstellen, anstatt eine private Wachschutzfirma zu beauftragen.

In einigen Bereichen arbeiten Polizei und private Sicherheitsunternehmen auch zusammen. Zum Beispiel am Flughafen. Die Kontrolle der Passagiere ist eigentlich eine staatliche Aufgabe. Diese hat man auf private Firmen übertragen – unter Aufsicht der Bundespolizei. Auch bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen werden private Unternehmen engagiert, die beispielsweise für die Einlasskontrollen zuständig sind. Wieder unter den Augen der Polizei. Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft wünscht sich jedoch Regularien, die beschreiben, wo die Grenzen ihrer Befugnisse liegen. Denn gerade bei Einsätzen bei Großveranstaltungen werden Wachschützer immer wieder auch angegriffen.

In Berlin und Brandenburg gibt es laut dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft etwa 230 Unternehmen, die sich mit dem Thema Sicherheit beschäftigen. Dazu gehört der Wachschutz, aber auch Sicherheitstechnik. Deutschlandweit gibt es etwa 4000 Firmen in der Sicherheitsbranche. Beim Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, dem 76 Berliner Unternehmen angehören und 39 aus Brandenburg, ist der Wachschutz mit 40 Prozent das größte Tätigkeitsfeld.

( lary )