Der Bund soll kommunalen Wohnungsbaugesellschaften bei der Veräußerung seiner Immobilien künftig ein Vorkaufsrecht gewähren und nicht mehr nur an den Höchstbietenden veräußern. Um das zu erreichen, will Berlin sich einer Bundesratsinitiative der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz anschließen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) soll beim Verkauf demnach auch wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Ziele der Kommunen berücksichtigen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung will die Berliner Interessen in die bereits auf den Weg gebrachte Initiative einfließen lassen. „Wir führen umfassende Gespräche auch mit der Bima und zuständigen Ministerien“, sagte die Sprecherin der Behörde, Daniela Augenstein.
Ziel ist es, dass ein Verkauf von Wohnhäusern des Bundes an private Investoren nicht zu hohen Mietsteigerungen und zur Verdrängung von Bewohnern führt. Nach der jetzigen Rechtslage ist die Bima dazu verpflichtet, bei Immobilienverkäufen den höchstmöglichen Preis zu erzielen. In den vergangenen Wochen war sie deshalb bei Verkaufsplänen für Häuser in der Großgörschenstraße in Schöneberg und der Obentrautstraße in Kreuzberg in die Kritik geraten.
Landesunternehmen sollen mehr Geld ausgeben dürfen
Der wohnungsbaupolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Matthias Brauner, will zudem erreichen, dass Berliner Wohnungsbauunternehmen für Immobilien des Bundes auch mehr Geld bezahlen dürfen, als es die zu erwartenden Mieteinnahmen ökonomisch rechtfertigen. Ein entsprechender Antrag für das Abgeordnetenhaus muss allerdings noch mit der SPD abgestimmt werden. Nach den bisher geltenden Vorgaben des Senats dürfen Berliner Wohnungsunternehmen Immobilien nur dann kaufen, wenn die zu erwartenden Mieteinnahmen den Kauf refinanzieren.
Da die Mieten in Häusern der Bima zum Teil sehr niedrig sind und bei einem Eigentümerwechsel nicht sofort auf das Niveau einer ortsüblichen Miete erhöht werden können, dürfen städtische Unternehmen für die Objekte den aktuellen Vorgaben zufolge nur eine niedrige Summe ausgeben. Die Bima gibt muss nach geltendem Recht daher privaten Investoren den Vorzug geben.
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Auch an anderer Stelle soll mehr Geld in die Wohnungspolitik fließen. Um die Mieten im sozialen Wohnungsbau niedrig zu halten, schlägt der CDU-Politiker Brauner vor, dass Berlin sogenannte „Belegungsrechte“ für Sozialwohnungen erwirbt. Die Mieten sollen damit auf einem Niveau von 15 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete gehalten werden.
Der Finanzbedarf wäre allerdings enorm. Brauner beziffert ihn für das von ihm vorgeschlagene Programm für den Zeitraum von 2016 bis 2024 auf 180 Millionen Euro. Die Stadtentwicklungsverwaltung bereitet ein Programm zum Erwerb von Belegungsrechten ohnehin vor. Ein entsprechendes Pilotprojekt, mit allerdings deutlich geringerem Finanzbedarf, soll bald umgesetzt werden.