Gegen den Notar und CDU-Abgeordneten Michael Braun wird wegen angeblicher Falschbeurkundung ermittelt. Dabei ist der Berliner Staatsanwaltschaft ein „verfassungswidriger“ Fehler unterlaufen.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat eingeräumt, dass die Durchsuchung bei dem CDU-Abgeordneten und früheren Justizsenator Michael Braun ein „bedauerlicher Fehler“ war.
Es sei schlicht versäumt worden, die Aufhebung der Immunität des Parlamentariers zu beantragen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Mittwoch. „Da gibt es nichts drumrumzureden.“ Die Ermächtigung des Abgeordnetenhauses zu Ermittlungen gegen Braun hat laut Steltner aber vorgelegen.
Braun war erneut in Verdacht geraten, Verkäufe von „Schrottimmobilien“ als Notar beurkundet zu haben. Braun war im Dezember 2011 wegen ähnlicher Vorwürfe nach nur zwölf Tagen im Amt als Senator für Justiz und Verbraucherschutzsenator zurückgetreten. Er hatte stets alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Steltner bestätigte außerdem, dass die beschlagnahmten Akten bereits Montag zurückgegeben worden seien. „Die Unterlagen waren nicht beweiserheblich. Die Ermittlungen dauern weiter an“, so der Sprecher weiter.
Justizsenator Heilmann sprach von „verfassungswidrigen Akt“
Hintergrund dieser Ermittlungen: Eine Frau hatte den CDU-Landesvizevorsitzenden angezeigt, weil der 58-Jährige vor fünf Jahren im Zuge eines Immobilienangebots eine Urkunde nicht – wie zwingend rechtlich vorgeschrieben – selbst verlesen haben soll. Michael Braun weist den Vorwurf zurück, äußert sich nicht dazu und verweist auf seinen Anwalt.
Die Senatsjustizverwaltung bestätigte am Mittwoch den Vorgang. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) habe bereits am Dienstag vor der CDU-Fraktion von einem „verfassungswidrigen Akt“ gesprochen.
Grüne kritisieren rechtswidrige Durchsuchung
Auch die Grünen kritisierten die rechtswidrige Durchsuchung bei Justizsenator Braun. Der rechtspolitische Sprecher Dirk Behrendt sagte der dpa: „Ich bin erschüttert, dass die Staatsanwaltschaft unsere Immunität nicht berücksichtigt.“ Gerade nach der Debatte um den Fall des SPS-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy müsse das Thema präsent sein.
Behrendt forderte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) auf: „Er muss uns Abgeordneten erklären, wie es sein kann, dass die Staatsanwaltschaft unsere verfassungsmäßigen Rechte mit Füßen tritt.“ Spätestens im Rechtsausschuss in der nächsten Woche müsse das Thema auf die Tagesordnung.
Akten beschlagnahmt
Wie berichtet, waren auf Antrag der Staatsanwaltschaft am vorigen Freitag bei der Durchsuchung zwei Akten in der Kanzlei Brauns beschlagnahmt worden. Dessen Rechtsanwalt Erol Özkaraca sagte der Berliner Morgenpost, nach seiner Rechtsauffassung sei die Durchsuchung unrechtsmäßig erfolgt. „Erstens war das Vorgehen gegen meinen Mandanten unverhältnismäßig. Zweitens wurde, wie bei einem Abgeordneten vorgeschrieben, nicht dessen juristische Immunität aufgehoben“, so der Rechtsanwalt. Letzteres hat nun auch die Staatsanwaltschaft eingeräumt. Man habe lediglich im Vorfeld den Präsidenten des Abgeordnetenhauses über den Vorwurf informiert, so die Strafverfolgungsbehörde.
Anwalt Özkaraca fragt sich zudem, wie die Beschlagnahme den Vorwurf überhaupt hätte belegen können. „Die betreffenden Unterlagen hätten auch anders beschafft werden können.“ Beispielsweise gebe es eine Empfehlung, in solchen Fällen das Landesgericht einzuschalten, da ein Notar der Schweigepflicht unterliege, so Özkaraca. Zudem beklagte sich Brauns Rechtsbeistand darüber, dass er noch keine Akteneinsicht in der Angelegenheit erhalten habe.
Im Dezember 2011 hatten Behauptungen, Michael Braun habe durch unseriöse Beurkundungen von Kaufverträgen beim Vertrieb von Schrott-Immobilien mitgewirkt, dazu geführt, dass er nach nur zwölf Tagen im Amt als Justizsenator zurücktrat. Im Mai 2012 erklärte der Präsident des Landgerichts, es gebe keine Anhaltspunkte für Straftaten. Damit waren die damals gegen Braun erhobenen Vorwürfe aus der Welt.
BM