Was lief wann und wie schief am Flughafen BER? Ein Ausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses geht diesen Fragen nach - und erhält zu diesem Zweck nun einen erweiterten Untersuchungsauftrag.

Der Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses zum Flughafen BER wird seinen Auftrag ausweiten. Diesen Beschluss wird das Parlament voraussichtlich am Donnerstag fassen. Der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses tritt deshalb vor der Tagung des Plenums zu einer Sondersitzung zusammen.

Die Opposition hatte bereits im März einen Antrag ins Parlament eingebracht, den Untersuchungsauftrag um einen umfangreichen Fragenkatalog zu erweitern. SPD und CDU wollten aber zunächst vom Wissenschaftlichen Parlamentsdienst festgestellt wissen, ob dieses Anliegen verfassungsgemäß und juristisch korrekt formuliert ist.

Das Gutachten liegt seit wenigen Tagen vor. Es bestätigt das grundsätzliche Recht der Opposition, den Untersuchungsauftrag des Ausschusses nachträglich zu erweitern. Allerdings dürfe sich der Erweiterungsantrag nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge beziehen. Er müsse zudem hinreichend präzise und bestimmt sein. Es sollte keine Interpretations- oder Ermessensspielräume geben. Die von der Opposition gestellten Fragen seien größtenteils zulässig, bei zwei Fragen treffe dies nicht zu.

Zeitraum soll erweitert werden

Der Untersuchungsausschuss hatte sich bisher mit Entwicklungen vor der Verschiebung der für den 3. Juni 2012 geplanten Inbetriebnahme des BER beschäftigt. Nun soll der Zeitraum erweitert werden. Der Fragenkatalog der Opposition hat im Wesentlichen das Krisenmanagement der Gesellschafter, des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung der Flughafengesellschaft sowie die Kostenentwicklung seit der gescheiterten Eröffnung 2012 zum Gegenstand.

Ein Fragenkomplex lautet: „Wie verlief die über eineinhalbjährige Bestandsaufnahme der Baustelle ab Juni 2012 und weshalb dauerte die Bestandsaufnahme so lange? Welche Ergebnisse hat die Bestandsaufnahme erbracht? Wie hat sich die Kündigung der Flughafen-Planungsgemeinschaft PG BBI auf den Fortgang der Bauarbeiten ausgewirkt? Wurden Schadenersatzansprüche gegen die PG BBI geprüft und gefordert?“

Weitere Fragen beziehen sich auf Baufortschritte und Kosten beim Fluggastterminal, auf zusätzlichen Finanzbedarf der Flughafengesellschaft FBB von 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2012 sowie auf Schadenersatzansprüche gegen die FBB und die Gesellschafter wegen der Eröffnungsverschiebungen. Die Gutachter machen allerdings die Einschränkung, dass sich diese Fragen nur auf den Zeitraum bis zum Abgeordnetenhausbeschluss beziehen können, weil sie ansonsten keinen abgeschlossenen, in der Vergangenheit liegenden Vorgang beträfen.

Ausschuss darf nicht in laufende Verhandlungen eingreifen

Mit dieser Begründung wurden dann auch zwei Fragen für unzulässig erklärt: Welcher weitere Finanzbedarf für die Fertigstellung und Inbetriebnahme des BER bestehe und welche Kosten durch die Korrektur von Provisorien am Flughafen entstünden, sei erst in der Zukunft zu beantworten. Die Gutachter stellen klar, das Prüfungsrecht des Parlaments umfasse nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen einzugreifen.

Im Stadium der Vorbereitung, Planung und Abwägung von Entscheidungen müsse die Exekutive frei von äußerer Einflussnahme sein. Untersuchungsausschüsse zur vorbeugenden Kontrolle seien nicht möglich.

Um den Antrag auch für die Regierungskoalition zustimmungsfähig zu machen, müsste die Opposition die beanstandeten Fragen streichen. Benedikt Lux, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, stellte dies bereits in Aussicht. Sein Ziel ist, dass der BER-Ausschuss noch vor der Sommerpause Akten zu Vorgängen aus dem Erweiterungskomplex anfordern kann.

Sven Kohlmeier, Rechtsexperte der SPD, sagte, seine Fraktion werde einen verfassungsgemäßen Antrag auf Erweiterung des Untersuchungsauftrages nicht ablehnen. Ähnlich äußerte sich Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Neue Zeugen sorgen für Verzögerung

Zu den praktischen Auswirkungen sagte Rissmann: „Die Arbeit des Ausschusses wird länger dauern.“ Damit rechnet auch Ausschussmitglied Ole Kreins (SPD). Es müssten neue Zeugen gehört beziehungsweise Zeugen, die bereits befragt wurden, neu geladen werden. Das sorge für Verzögerungen.

Der Untersuchungsausschuss ist an die Legislaturperiode gebunden, müsste also spätestens im Spätsommer 2016 seinen Bericht vorlegen. Politische Beobachter erwarten, dass die Arbeit des Ausschusses und das BER-Debakel eine große Rolle im Wahlkampf spielen werden. Kreins verwies darauf, dass aktuelle Vorgänge am BER, etwa die Korruptionsvorwürfe gegen den Ex-Technikchef Jochen Großmann, nicht Gegenstand des neuen Fragenkomplexes sind. „Die Realität holt den Untersuchungsausschuss dauernd ein“, sagte der SPD-Politiker.

Mehdorns Garantieerklärung

Flughafenchef Hartmut Mehdorn hat derweil eine Garantieerklärung dafür abgegeben, dass der nächste BER-Eröffnungstermin definitiv eingehalten wird. „Spätestens Ende des Jahres sind wir so weit, einen Termin zu nennen, und der wird es dann sein. Das garantiere ich“, sagte Mehdorn der „Lausitzer Rundschau“.

Fortschritte bei der Planung der besonders problematischen Brandschutzanlage seien absehbar. Teurer wird der Flughafen aber nicht nur durch das Chaos auf der Baustelle. Ein Gericht hatte festgestellt, dass der BER beim Lärmschutz nachbessern muss.

Für Schallschutzmaßnahmen sind bislang 59 Millionen Euro bezahlt worden. Das ist deutlich weniger als die 139 Millionen Euro, die der Flughafen ursprünglich veranschlagt hatte. Das geht aus einer Antwort von Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Aktuell wird der Gesamtbedarf auf 730 Millionen Euro geschätzt.