Landgericht

„Maskenmann“-Prozess - Vorgehen der Polizei erneut Thema

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Jeanette Bederke

Foto: Patrick Pleul / dpa

Am Montag stritten Staatsanwalt und Verteidiger um Aussagegenehmigungen der Ermittler. Als Zeugen gehört wurden Kollegen des beim zweiten Überfall auf die Unternehmerfamilie angeschossenen Wachmanns.

Die Vorwürfe aus den eigenen Reihen sorgen bereits seit dem Auftakt des Maskenmann-Verfahrens vor dem Frankfurter Landgericht Anfang Mai für Schlagzeilen: Ermittlungen der Sonderkommission „Imker“ seien einseitig geführt worden, frühzeitig hätte sich die Soko-Führung auf den nunmehr angeklagten Mario K. „eingeschossen“. Kriminalisten seien bei ihrer Arbeit behindert worden, hätten augenscheinlichen Widersprüchen nicht nachgehen dürfen.

In der vergangenen Woche wurde bekannt: Brandenburgs Polizeipräsident Arne Feuring hatte per schriftlicher Dienstanweisung Ermittler, die in dem Verfahren als Zeugen gehört werden, auf ihre Verschwiegenheitspflicht bezüglich polizeilicher Interna verwiesen. Grund genug für die Anklagevertretung, da noch einmal nachzuhaken.

„Es handelt sich um eine normale, keine beschränkte Aussagegenehmigung – lediglich mit dem Hinweis, innerdienstliche Angelegenheiten nicht öffentlich zu machen“, stellte Staatsanwalt Jochen Westphal am Montag zu Beginn des fünften Verhandlungstages im „Maskenmann“-Prozess klar. Eine Erweiterung der Aussagegenehmigung bei eventuellen Dienstgeheimnissen könne bei Bedarf kurzfristig telefonisch gegeben werden, hätte ihm der Leiter des Stabsbereiches Recht im Brandenburger Polizeipräsidium mitgeteilt, so der Anklagevertreter. Für Verteidiger Axel Weimann bleibt die Einmischung Feurings ein Unding. „Die Polizeibeamten müssen alles sagen, was für die Ermittlungen wichtig war – auch in welche Richtung die Ermittlungen gingen und in welche nicht, welche Taktik sie verfolgten“, entgegnete der Berliner Rechtsanwalt. Der Polizeipräsident könne zu dieser Thematik nicht einfach Aussagen beschränken oder diese per Dienstanweisung untersagen.

Weder Waffe noch Schutzweste

Weimann forderte potentielle Zeugen aus der Polizei-Soko auf, „sich da nicht ins Boxhorn jagen zu lassen“. Merkwürdig aus seiner Sicht: Erst als die Vorwürfe gegen die Polizeiermittlungen publik wurden, sei die Dienstweisung des Polizeipräsidenten erfolgt. Eingemischt hat sich laut Weimann auch Soko-Chef Falk Küchler, der einem als Zeugen geladenen Polizei-Phantomzeichner bereits vor dessen Gerichtsauftritt Details anderer Zeugenaussagen erzählt haben soll, die nicht in den Akten stehen, weil sie erst im Prozess zur Sprache kamen. „Für so eine Vor-Info hatte Küchler keinen Anlass“, sagte Weimann, der darin ein unzulässiges Einwirken auf den Polizeibeamten sieht. Die Staatsanwaltschaft hingegen kann laut den Erklärungen Westphals kein Fehlverhalten des Soko-Chefs feststellen.

Als Zeugen gehört wurden am Montag dann Kollegen des beim zweiten Überfall auf die Unternehmerfamilie in Bad Saarow angeschossenen und nunmehr querschnittsgelähmten Wachmanns. Bereits bei dessen Aussage in der vergangenen Woche hatte ihn erstaunt, dass die Personenschützer, die die Unternehmerfamilie nach dem ersten Überfall engagiert hatte, unbewaffnet waren. So trug der später Angeschossene Torsten H. nicht einmal eine Schutzweste. Sein „größter Fehler“, wie er als Zeuge aussagte.

„Ich hörte einen Schuss und war ziemlich verdattert“, erinnerte sich Matthias H., der am 2. Oktober 2011 auf dem Grundstück verblieben war, während sein Bruder mit der Tochter des Hauses die Pferde auf die Koppel brachte. Er habe sich am Pferdestall einen herumliegenden Schlagstock gegriffen, um zu Hilfe zu eilen. Am Tor sei ihm die flüchtende Unternehmer-Tochter in die Arme gelaufen. Er habe sie ins Haus gebracht, sich dort mit ihr und der Mutter verschanzt, bis die Polizei kam.

Unprofessionelles Verhalten der Personenschützer

„Ich dachte mein Bruder sei tot und ich musste ihn seinem Schicksal überlassen“, beschrieb Matthias H. Er und auch der Chef der Sicherheitsfirma, Björn B., bestätigten als Zeugen vor Gericht: Die Personenschützer waren weder bewaffnet noch durch Schusswesten geschützt, wenn sie das Grundstück ihrer Auftraggeber und Familienmitglieder rund um die Uhr bewachten – zwei Mann nachts, einer am Tage. Tenor: Dass die Sache so ausartet, damit haben wir nicht gerechnet.

Zudem solle es keine konkrete Dienstanweisung gegeben haben. Dabei sei das in der Branche rechtliche Vorschrift, sagte Stefan Bisanz. Der Sachverständige für Personenschutz saß als Beobachter im Publikum und konnte kaum glauben, was er da hörte. „Schon die Auswahl dieser Firma war ein Fehler. Die sind für diese Art Personenschutz gar nicht qualifiziert“, sagte er.

Nach dem ersten, gewaltsamen Überfall auf die Unternehmergattin wären eine Bewaffnung und ein Eigenschutz zwingend notwendig gewesen. Denn Personenschutz habe immer etwas mit einer latenten Lebensbedrohung zu tun, so der Sachverständige. Zudem hätten sich die Mitarbeiter unprofessionell verhalten: „Man duzt die zu schützenden Personen nicht, trinkt nicht mit ihnen Kaffee oder spielt mit den Hunden der Familie“, stellte Bisanz klar. Der Prozess wird am 5. Juni mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.