Der Historiker Volker Kühn darf weiterhin behaupten, dass der Schauspieler Johannes Heesters (105) nach bisherigen Erkenntnissen 1941 bei seinem Besuch im KZ Dachau auch aufgetreten sei. Das Berliner Landgericht wies am Dienstag eine Klage von Heesters auf Widerruf und Unterlassung ab.
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