Jesuiten

Opferanwältin kritisiert Missbrauchsbeauftragte

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Manuela Groll, Anwältin der Missbrauchsopfer von ehemaligen Jeusitenpatres, hält die vom Orden engagierte Rechtsanwältin, Ursula Raue, für die falsche, um die Vorfälle aufzuarbeiten. Auch an Raues Zwischenbericht hat Groll Kritik geübt. Sie fordert den Staat auf, die Aufklärung zu übernehmen.

Die Rechtsanwältin der Missbrauchsopfer von ehemaligen Jesuitenpatres, Manuela Groll, fordert einen staatlichen Missbrauchsbeauftragten zur Aufklärung der Vorfälle. „Es gibt ein großes Problem, das von allen Seiten und aus unabhängiger Sicht beleuchtet werden muss, von jemandem, der Zugriff auf alle Akten hat“, sagte Groll. Die vom Orden dafür engagierte Rechtsanwältin Ursula Raue, die am Donnerstag einen Zwischenbericht zu den Missbrauchsfällen am Canisius-Kolleg in den 70er- und 80er-Jahren vorgestellt hatte, sei nicht geeignet für die Aufgabe. „Für manche Betroffenen steht Frau Raue einfach auf der falschen Seite – auf der des Ordens“, sage Groll. Der Zwischenbericht habe deutlich gemacht, „dass es nur um Aufklärung für den Orden geht, und nicht um die Opfer.“

Zudem gebe er keinerlei Auskunft darüber, wie auf das Verhalten des einen beschuldigten Paters, Wolfgang St., reagiert wurde. Raue hatte der Personalakte entnommen, dass er sich mehrfach an den Orden und an Kollegen gewandt und über seine sadistisch-sexuelle „Obsession“ berichtet hatte. „Was wurde ihm erwidert? Welche Störung hatte er genau und war die überhaupt therapiefähig? Welchen Erfolg hatte die dann eingeleitete und später abgebrochene Therapie? Warum wurde Wolfgang St. überhaupt im Schuldienst eingesetzt, wenn man doch schon lange vorher von seiner Störung wusste? All diese Fragen bleiben unbeantwortet“, kritisiert Groll. Sie vertritt mittlerweile zehn ehemalige Jesuitenschüler. Täglich erhalte sie Anrufe und E-Mails von weiteren Betroffenen sowie Hinweise auf den Verdacht auf Missbrauch an katholischen Schulen in ganz Deutschland. „Ich glaube, viele fangen erst jetzt an, darüber nachzudenken“, sagt Groll. Für ihre Mandanten hatte sie eine finanzielle Entschädigung seitens des Jesuitenordens gefordert. Klage eingereicht habe sie allerdings „noch nicht“. „Die Beweislast liegt bei meinen Mandanten, wir sammeln also Informationen, da stehen wir aber noch am Anfang.“ Strafrechtlich, das steht ohnehin fest, sind die Missbrauchsfälle verjährt.

( kle )