Mindestens einer der Zwillingsbrüder Hassan und Abbas O. war am KaDeWe-Raub beteiligt, vielleicht auch beide. Das aber lässt sich nicht beweisen. Und deshalb könnte den Zwillingen das perfekte Verbrechen gelingen, erklärt der Forensiker Jürgen Henke.
Fünf Wochen nach dem Einbruch ins Kaufhaus des Westens (KaDeWe) sind die mutmaßlichen Täter, die Zwillingsbrüder Hassan und Abbas O., wieder auf freiem Fuß. Am Tatort wurden zwar Gen-Spuren gefunden. Die aber konnten Polizei und Rechtsmediziner nicht eindeutig zuordnen, weil die DNS von eineiigen Zwillingen mit gängigen Methoden nicht zu unterscheiden ist. Fest steht: Mindestens einer der Zwillinge war dabei - aber welcher? Diese Frage lässt sich nicht beantworten. Darum sind beide Brüder wieder frei, es gilt: "Im Zweifel für den Angeklagten." Die mutmaßlichen Täter sollen nun mit anderen Methoden überführt werden.
Jürgen Henke (60), Geschäftsführer des Instituts für Blutgruppenforschung LGC (IFB) in Köln, kann erklären, wie den Zwillingen fast das perfekte Verbrechen gelungen wäre. Henke forscht auf dem Gebiet der Abstammungsbiologie und untersucht DNS-Spuren, die Verbrecher am Tatort zurückgelassen haben. Das in Großbritannien gegründete Unternehmen wird in diesem Jahr zusammen mit der Firma Agowa eine forensische Abteilung in Berlin eröffnen. Er und seine Kollegen sind anerkannte Partner des Bundes Deutscher Kriminalbeamten, unterstützen diese deutschlandweit bei ihren Ermittlungen. Im Fall des KaDeWe-Raubs kann die Forensik, die wissenschaftliche Analyse von Verbrechen, den Berliner Ermittlern jedoch nicht mehr weiterhelfen, sagt Henke.
Morgenpost Online: Herr Henke, warum können die DNS-Spuren nicht eindeutig Hassan oder Abbas O. zugeordnet werden?
Jürgen Henke: Die beiden sind nicht nur Brüder, sondern auch eineiige Zwillinge. Von Geburt an haben die Zwillinge die gleiche DNS, denn sie sind bei der Teilung einer Eizelle mit identischem Erbmaterial entstanden. Später unterscheiden sie sich im Aussehen nur geringfügig und können unter Umständen nur an den Fingerabdrücken unterschieden werden, die – wie bei allen anderen Menschen auch – einmalig sind. Im Laufe des Lebens entstehen weitere Unterschiede zwischen den Zwillingen, wenn beispielsweise bestimmte Körperzellen spontan mutieren. Dabei kann ein Leberfleck oder ein Tumor entstehen. Außerdem lagern sich immer mehr Atome an der DNS an, sogenannte Methylgruppen. Diese verändern die Aktivitäten der Körperzellen.
Morgenpost Online: Gibt es keine Methode, die Erbmasse der eineiigen Zwillinge zu unterscheiden, um zumindest einen der beiden als KaDeWe-Räuber zu überführen?
Henke: Doch, die Epigenetik befasst sich beispielsweise mit den Ablagerungen an den DNS-Strängen und könnte sagen, zu welchem der Zwillingsbrüder die DNS gehört. Ein Epigenetiker erforscht die vererbten Eigenschaften einer Körperzelle jenseits der DNS. Doch die Forschung ist noch nicht so ausgereift, dass eine epigenetische Analyse der Proben von Hassan und Abbas O. vor Gericht als Beweis eingesetzt werden kann. Die Ermittler müssen in diesem Fall auf die klassischen Methoden jenseits der Labore zurückgreifen und dem Richter und der Staatsanwaltschaft mit detektivischer Arbeit beweisen, dass die Brüder ins KaDeWe eingebrochen sind. Die Ermittlungen sind sicherlich nicht abgeschlossen, aber sie könnten nun schwierig werden.
Morgenpost Online: Die Zwillinge wurden aus Mangel an Beweisen freigelassen, aber das perfekte Verbrechen haben sie nicht begangen, denn die Polizei weiß, dass mindestens einer der beiden beteiligt war. Können Hassan und Abbas O. nun weitere Verbrechen begehen, ohne dass die Polizei sie identifizieren kann?
Hekne: Ja, sie könnten weiter so vorgehen. Die Polizei ist in der Pflicht, die Schuld des Täters einwandfrei nachzuweisen. Sie wüssten zwar auch bei Folgetaten, dass einer der beiden in die Tat involviert ist, aber nicht, welcher der beiden. Daran ändert sich nichts.
Morgenpost Online: Kennen Sie einen ähnlichen Fall, bei dem kriminelle eineiige Zwillinge aufgrund der nahezu identischen DNS freigelassen werden mussten?
Henke: Solch ein Fall ist mir bisher nicht bekannt. Allerdings kennen wir ähnliche Schwierigkeiten aus der Abstammungsforschung, wenn beispielsweise ein Vater nicht richtig identifiziert werden kann, weil entweder er oder sein Zwillingsbruder der Erzeuger eines Kindes gewesen sein könnte.
Morgenpost Online: Können künftig die Veränderungen so präzise untersucht werden, dass auch im Falle eines eineiigen Zwillingspaars die DNS gerichtlich verwertbar bestimmt werden kann?
Henke: In forensischen und rechtsmedizinischen Laboren wird nur die Struktur der DNS untersucht und die verändert sich nicht. Wir untersuchen sich wiederholende DNS-Elemente in einem Strang und sehen dabei die sich anlagernden Methyle nicht. Im Labor werden zwölf Bereiche aus der Erbmasse abgeglichen und so verarbeitet, dass sie später mit anderen Proben verglichen werden können – das gibt das handelsübliche Test-Kit so vor. Die Untersuchung funktioniert technisch wie ein Vaterschaftstest, doch die Ergebnisse werden anders verarbeitet. Wenn die Epigenetik weiter erprobt wird, kann sie sicher künftig auch in der Forensik eingesetzt werden. Prinzipiell könnte man die Zwillings-DNS auch jetzt schon in einem epigenetischen Labor untersuchen, doch dafür hätte die beiden viele Körperzellen am Tatort zurücklassen müssen.
Morgenpost Online: Welche Voraussetzungen muss denn eine DNS-Probe erfüllen, um verwendbar zu sein?
Henke: Die Probe muss eine bestimmte Anzahl an Körperzellen enthalten und frisch sein. Wenn einer der beiden Zwillinge beim Raub im KaDeWe kräftig auf dem Boden gespuckt hat, einen Teil vom Fingernagel oder ein Stückchen Haut verloren hat, dann dürfte das ausreichen. Frisch bleibt die DNS natürlich besonders, wenn sie gefriergetrocknet ist. Wärme und Feuchtigkeit hingegen beschleunigen die Verwesung. Die Probe in den klimatisierten Räumen des KaDeWe kann also noch verwendbar gewesen sein, auch wenn die Polizei diese erst nach mehreren Tagen gefunden hat.
Morgenpost Online: Was genau können DNS-Analysen aus den kriminaltechnischen Laboren über die Täter aussagen?
Henke: Über die Erbmasse kann das Geschlecht des Täters bestimmt werden. Im Raum Heilbronn in Baden-Württemberg haben die Ermittler bei mehreren Einbrüchen und Morden jedes Mal die gleiche DNS gefunden, sie gehört zu einer Frau, die allerdings bis heute nicht überführt werden konnte. Leider wissen wir nichts über das Aussehen der Frau – da können wir nur vermuten, konkrete Aussagen über Haar- oder Augenfarbe sind Zukunftsmusik. Die Forschung befindet sich auf diesem Gebiet noch in der experimentellen Phase.
Morgenpost Online: Gibt es eine Datenbank, in der DNS-Proben von vorbestraften Verbrechern erfasst werden?
Henke: Ja, auf die darf allerdings nur die Polizei zugreifen. Gewalttäter und Wiederholungstäter, die einen großen Schaden anrichten, zum Beispiel sehr fleißige Graffiti-Sprayer, werden aufgefordert, ihre DNS dort einzustellen. In besonderen Fällen kann der Verbrecher auch von der Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet werden. Hassan und Abbas O. waren in dieser Datenbank schon registriert, sonst hätte die Probe aus dem KaDeWe die Ermittler vom Landeskriminalamt nicht zur Adresse der Täter geführt.
Morgenpost Online: Wenn Sie in einem Verbrechen Spuren analysieren müssen, sind Sie dann auch vor Ort?
Henke: Das macht die Polizei. Wir bekommen die Asservate und Stichproben von der Polizei – wie jedes andere forensische Labor auch. Über die Hintergründe einer Tat erfahren wir oft selbst nur aus den Medien. Wir im Institut für Blutgruppenspuren sind auf biologische Spuren spezialisiert. Das umfasst die üblichen Körperflüssigkeiten, wie Blut, Speichel und Sperma. Farb- oder Gewebeanalysen machen wir nicht. Wir untersuchen DNS-Spuren nicht nur bei Gewalttaten, sondern auch bei Haus- oder Autoaufbrüchen.
Morgenpost Online: Was genau ist das Institut für Blutgruppenforschung, was sind seine Aufgaben?
Henke: Das IFB gehört zu dem britischen Unternehmen LGC, das vor 150 Jahren als „Laboratory of the Government Chemist“ in West-London gegründet wurde. In diesem Jahr soll auch in Berlin, zusammen mit der Firma Agowa in Oberschöneweide, ein forensisches Labor für DNS-Analysen von LGC in Betrieb genommen werden. Wie stark die Auslastung des Labors sein wird, hängt davon ab, ob derartige Analysen von der Berliner Polizei an private Firmen ausgeschrieben werden dürfen. In Köln ist dies möglich, jedoch nicht bei Mordfällen