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Fall Charlyn
Bombenleger Peter J. bestreitet Tötungsabsicht
“Wer so handelt wie der Angeklagte, der will töten“, sagte Oberstaatsanwalt Jörg Wetzel im Prozess um den Anschlag in Berlin-Rudow. Peter J. hatte eine Bombe im Briefkasten seiner Schwester deponiert, Nichte Charlyn wurde bei dem Attentat schwer verletzt. Doch J. bestreitet eine Tötungsabsicht, und seine Verteidigung plädiert auf verminderte Schuldfähigkeit. Am 22. Januar urteilen die Richter.






































