Verhindern können sie gewalttätige Angriffe auf Kunden und Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe meist nicht. Aber zur Aufklärung von Straftaten sind sie unverzichtbar: die Überwachungskameras auf Bahnhöfen und in Zügen. Bislang werden die Bilder nur 24 Stunden gespeichert, das soll sich ändern.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen die Videobilder ihrer Überwachungskameras künftig grundsätzlich 48 Stunden lang speichern. Zurzeit werden Aufzeichnungen bereits nach 24 Stunden automatisch gelöscht, so nicht ein konkreter Zwischenfall auf dem Bahnhof oder im Zug Anlass für längere Speicherung gibt.
Mit der generell längeren Aufbewahrung von Bilddateien will die BVG die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft stärker unterstützen, die immer öfter Videobilder für ihre Ermittlungen nutzen. Laut BVG-Finanzvorstand Henrik Falk sei die Anzahl der Anforderungen der Strafverfolgungsbehörden von 328 im Jahr 2006 auf bisher bereits mehr als 1500 in diesem Jahr gestiegen. Immer öfter könnten Straftäter so auch ermittelt werden. In einigen Fällen sei die Polizei aber mit ihrer Nachfrage zu spät gekommen, die Daten waren schon gelöscht.
Eine Speicherung der Videobilder länger als 24 Stunden verstößt nach Auffassung des Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin, Alexander Dix, allerdings klar gegen das gerade erste Ende 2007 novellierte Datenschutzgesetz. „Nur bei Verdacht auf eine konkrete Straftat darf länger als 24 Stunden gespeichert werden“, sagt dessen Sprecherin Anja-Maria Gardain. Auch Vertreter von FDP und den Grünen kritisieren die Absicht der BVG als unverhältnismäßig und nach dem Gesetz unzulässig.
Die BVG beruft sich einerseits auf das Verfahren bei der Berliner S-Bahn, die Videobilder schon seit längerer Zeit 48 Stunden lang speichert. Zum anderen habe es die ausdrückliche Forderung von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) gegeben, Daten länger als bisher zu speichern. Dessen Sprecherin Nicola Rothermel stellt indes klar, dass der Senator die BVG nicht aufgefordert habe, sich rechtswidrig zu verhalten. Im Dezember 2007 sei vom Abgeordnetenhaus ein neues Datenschutzgesetz verabschiedet worden, das die Speicherdauer ohne Anlass auf 24 Stunden begrenze. „Diese eindeutige Regelung ist für ein landeseigenes Unternehmen wie die BVG verpflichtend“, sagte Nicola Rothermel. Die S-Bahn, so heißt es vonseiten des Datenschutzbeauftragten, unterliege im Unterschied zur BVG dem Bundesdatenschutzgesetz, in dem keine klare Zeitbegrenzung für Aufzeichnungen formuliert sei.
Laut BVG-Sprecher Klaus Wazlak muss die beabsichtigte Verlängerung der Datenspeicherung noch durch den Vorstand des Unternehmens bestätigt werden.