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Glücksspiel
Berliner Lotto-Kioske können unverändert bleiben
In Lottoannahmestellen darf weiterhin Schokolade neben Lottoscheinen verkauft werden. Das entschied das Berliner Landgericht und wies damit die Klage des privaten Glücksspielbetreibers LottoTeam ab. Doch für den ist das Thema damit noch nicht erledigt. Er will nun gegebenenfalls alle 1100 Berliner Lotto-Kioske verklagen.

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