Zuwanderung

Machen Sie den Berliner Einbürgerungstest!

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Kennen Sie Berlin gut genug, um den deutschen Pass zu bekommen? Das Bundesinnenministerium hat den neuen Einbürgerungstest für Zuwanderer vorgelegt. Machen Sie den Test und beantworten sie die zehn Berlin-Fragen!

Ausländer, die Deutsche werden wollen, müssen erst einmal viel über ihr neues Heimatland auswendig lernen. Denn seit 1. September müssen sie vor der Einbürgerung einen Prüfungsbogen ausfüllen. Den bundesweit ersten Einbürgerungstest haben am 13. September zwölf Teilnehmer aus neun Ländern in Olpe (Nordrhein-Westfalen) absolviert und alle bestanden. Nun haben auch in Berliner Volkshochschulen die ersten Einbürgerungstests begeonnen.

Mit dem neuen Test des Bundesinnenministeriums sollen "Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachgewiesen werden. Es handelt sich um einen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten gibt, von denen jeweils nur eine richtig ist.

Wer auf dem Prüfungsfragebogen 17 der 33 Fragen richtig ankreuzt, hat den Test bestanden. Außerdem kann der Test wiederholt werden. Zu allen 300 Fragen des Gesamtkatalogs und zehn weiteren, die sich auf das jeweilige Bundesland beziehen, will das Ministerium kurze Erläuterungen veröffentlichen, die eine individuelle Vorbereitung ermöglichen.

Mit dem bestandenen Test ist allerdings erst eine der acht Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllt. Zunächst muss der Antragssteller ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis vorweisen können. Seit acht Jahren muss sein Lebensmittelpunkt zudem in Deutschland liegen. Bei der erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs verkürzt sich diese Frist auf sieben Jahre.

Außerdem verlangt der Staat, dass der Einbürgerungswillige sich selbst und seine Familie ohne Arbeitslosengeld versorgen kann. Ausnahmen stellen unter anderem betriebsbedingte Kündigungen dar.

Darüber hinaus muss der Antragssteller über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Perfekte Kenntnisse in Wort und Schrift sind nicht erforderlich. Der Antragsteller muss sich zum Grundgesetz bekennen und seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben. Außerdem darf er oder sie nicht vorbestraft sein. Geringfügige Strafen wie Geldbußen von bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten – wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wurden – stellen kein Hindernis für eine Einbürgerung dar.

Machen Sie selbst den Test und beantworten Sie die zehn Berlin-Fragen!

( dpa/es/mim )