Als Mitarbeiterin eines Berliner Bezirksamtes hat eine 53 Jahre alte Frau rund 44.000 Euro für sich abgezweigt. Ein Amtsgericht verhängte am Mittwoch eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung gegen die geständige Angeklagte. Sie wurde der Untreue in 74 Fällen schuldig gesprochen. Die damalige Sachbearbeiterin in einer Unterhaltsvorschuss-Stelle sei zwar mit einer gewissen kriminellen Energie vorgegangen, hieß es im Urteil. Doch der Schwindel sei ihr wegen nicht ausreichender Kontrollen leicht gemacht worden, kritisierte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten.
Die inzwischen arbeitslose Angeklagte hatte zwischen August 2012 und Mai 2013 Auszahlungen auf fingierte Fälle veranlasst. Gelder, die eigentlich als Finanzhilfe für Alleinerziehende zur Verfügung standen, überwies sie auf eigene Konten. Als Motiv nannte die Frau Schulden und Spielsucht.
„Ich habe die Kontrolle über mein Verhalten verloren“, sagte die damalige Mitarbeiterin des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf. Das bei solchen Auszahlungen vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip, wonach ein weiterer Mitarbeiter die Anweisung des Kollegen prüfen soll, habe es damals „in der Theorie, aber wegen Überlastung nicht in der Praxis gegeben“. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren beantragt. Die Frau saß sechs Wochen in Untersuchungshaft.
dpa/jkw





