Am 25. Mai haben die Berliner zwei Mal die Wahl. Neben den Europawahlen kommt es gleichzeitig zum Volksentscheid zur Zukunft des Tempelhofer Feldes. Die fünfte Abstimmung seit Einführung der Volksgesetzgebung vor zwölf Jahren ist zugleich die komplizierteste.
Während es in der Vergangenheit darum ging, einem Gesetzentwurf entweder zuzustimmen oder abzulehnen, stehen dieses Mal zwei Gesetze zur Abstimmung. Neben dem Gesetzesentwurf der Initiatoren des Volksentscheids stellt das Abgeordnetenhaus einen eigenen Entwurf zur Abstimmung. Die wahlberechtigten Berliner können über jeden der beiden Gesetzesentwürfe einzeln abstimmen. Jeweils mit Ja oder Nein.
Für Verwirrung kann bei der Wahl sorgen, dass sich die Unterschiede der beiden Entwürfe nicht auf den ersten Blick erkennen lassen. Beide Entwürfe wollen das Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof dauerhaft als Erholungsfläche für alle Berliner erhalten. Zentraler Unterschied ist die Frage der Bebauung. Während die Initiatoren das Flughafengelände als Ganzes erhalten wollen, wie es ist, setzt das Abgeordnetenhaus auf eine Randbebauung des Feldes mit Wohnungen und Gewerbe. So deutlich ist der Unterschied in der amtlichen Zusammenfassung der beiden Anträge allerdings nicht formuliert.
Kritik am Stimmzettel und Formulierungen
Wer grundsätzlich gegen eine Bebauung ist, sollte demnach bei der ersten Frage mit Ja stimmen und bei der zweiten mit Nein. Wer eine Randbebauung befürwortet, sollte die erste Abstimmungsfrage ablehnen und der zweiten Frage zustimmen. Aber auch andere Kombinationen ergeben Sinn. Wer sicher gehen will, dass mindestens ein großer Teil des Geländes frei bleibt, kann beide Fragen mit Ja beantworten. Andererseits kommt auch eine zweifache Nein-Stimme in Frage, nämlich dann, wenn jemand eine umfangreiche Neuordnung des Geländes bevorzugt und eine gesetzliche Einschränkung ablehnt.
Wegen der komplexen Fragestellungen rät Landeswahlleiterin Petra Michaelis-Merzbach dazu, sich eingehend mit dem Thema zu beschäftigen. „Da es um eine wichtige Sachfrage geht, reicht diese Kurzfassung als alleinige Information über die Gesetzentwürfe nicht aus“, sagte Michaelis-Merzbach am Donnerstag. „Die Wahlberechtigten sollten sich deshalb vor der Abstimmung über die vorliegenden Gesetzentwürfe eingehend informieren und sich eine Meinung bilden.“ Dazu diene auch die amtliche Information zum Volksentscheid, die alle Stimmberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung erhalten, heißt es in einer Mitteilung der Landeswahlleiterin.
Mit der Gestaltung des Stimmzettels sind sowohl die Initiatoren des Volksentscheids als auch das Abgeordnetenhaus nicht vollständig zufrieden. Während aus dem Parlament nur hinter vorgehaltener Hand Kritik an den Formulierungen der Landeswahlleitung formuliert wird, äußert sich die Initiative „100 Prozent Tempelhof“ offen. „Wir sind zwar mit der Zusammenfassung unseres Gesetzes zufrieden, allerdings besteht bei der Gegenüberstellung der Gesetze eine große Verwechslungsgefahr“, sagte Michael Schneidewind vom Kampagnenbüro der Initiative am Donnerstag. „In der Zusammenfassung des Abgeordnetenhauses ist von der geplanten Bebauung des Geländes keine Rede.“ Auch aus Sicht der Regierungskoalition sind die Unterschiede der beiden Gesetzesanträge in der Zusammenfassung nicht deutlich genug herausgestrichen worden.
Die Landeswahlleiterin verteidigt dagegen ihr Vorgehen. „Wenn mehrere Gesetzentwürfe zur Abstimmung stehen, wie beim aktuellen Volksentscheid, hat die Landesabstimmungsleiterin für jeden Gesetzentwurf eine Frage so zu formulieren, dass sie mit ‚Ja‘ oder ‚Nein‘ beantwortet werden kann“, ließ sie am Donnerstag mitteilen. Das sei im Abstimmungsgesetz so geregelt. Sie sei bei den Formulierungen der beiden Texte zur Neutralität verpflichtet.
Annahme eines Gesetzentwurfes: 625.000 Ja-Stimmen nötig
Ein Gesetzentwurf ist durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und zugleich mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten, also rund 625.000 Personen zustimmen. Sollten beide Gesetzentwürfe die Voraussetzungen für die Annahme erfüllen, so ist der Entwurf angenommen, der mehr Ja-Stimmen erhalten hat.
Von den vier bislang durchgeführten Volksentscheiden in Berlin verliefen drei erfolglos. Sie scheiterten entweder an der Beteiligung oder an fehlenden Nein-Stimmen. Allein der Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Wasserbetriebe im Jahr 2011 war erfolgreich.
Um ein möglichst schnelles Ergebnis des Volksentscheides zu ermöglichen, sind die Stimmzettel so gestaltet, dass bei der Auszählung die gleiche Schablone wie zur Europawahl genutzt werden kann. „Die Kreise zum Ankreuzen sind deshalb am rechten Rand angeordnet, in relativ weiten Abständen zueinander, wie beim Stimmzettel der Europawahl. Dies macht es für blinde und stark sehbehinderte Personen einfacher und spart ihnen Aufwand“, sagte Michaelis-Merzbach.





