Die fristlose Kündigung des Vorstandsvorsitzenden der Investitionsbank Berlin Ulrich Kissing durch den Verwaltungsrat mit Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) an der Spitze wird ein juristisches Nachspiel haben. Der Manager ist nicht gewillt, die Abberufung mit sofortiger Wirkung hinzunehmen. „Ich kann die Entscheidung des Verwaltungsrates weder nachvollziehen noch akzeptieren. Eine Klage dagegen wird vorbereitet“, sagte Kissing der Berliner Morgenpost.
Yzer wirft dem Banker vor, als Chef der landeseigenen Förderbank über Jahre hinweg keine Sozialabgaben abgeführt zu haben. Dass er um diese Praxis einen jahrelangen Rechtsstreit mit der Deutschen Rentenversicherung führte, ohne das Aufsichtsgremium zu informieren, stelle eine „schwerwiegende Pflichtverletzung“ dar. Die Zuverlässigkeit Kissings sei nicht mehr gegeben, hieß es am Montag abermals aus Senatskreisen.
Kissing will auch seinen Ruf retten
Besonders ärgert die Senatorin, dass sie gerade mit Kissing über eine Verlängerung seines seit 2009 laufenden Vertrages verhandelt hatte, ohne dass die Fragen der Sozialversicherungspflicht zur Sprache gekommen seien. Im Januar 2014 hatte der frühere Deutsche-Bank-Manager seinen Kontrakt mit der IBB um vier Jahre bis 2017 verlängert. Die fristlose Kündigung, die ihn ohne weitere Zahlungen seines Arbeitgebers ließe, würde Kissing bei einem Jahresgehalt von mehr als 500 000 Euro also zwei Millionen Euro kosten. Darum will er vor dem Arbeitsgericht kämpfen. Außerdem geht es dem 56-Jährigen um seinen Ruf, der nach einem solchen Rauswurf schwer angeschlagen wäre.
Kissing argumentiert, er habe die Praxis, für Vorstände keine Sozialabgaben abzuführen, bei seinem Amtsantritt vorgefunden. Dabei haben Chefs von Anstalten öffentlichen Rechts wie der IBB anders als Vorstände von Aktiengesellschaften den Status von Arbeitnehmern, weil sie den Gesellschaftern gegenüber weisungsgebunden sind. IBB-Vorstände müssen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze Abgaben bezahlen. Dabei geht es um rund 8000 Euro pro Jahr als Arbeitnehmeranteil. Die gleiche Summe müsste die Bank als Arbeitgeber an die Rentenversicherung bezahlen.
Ein von Kissing in Auftrag gegebenes Gutachten habe schon 2009 die Sozialversicherungspflicht der IBB-Vorstände bejaht. Trotz geringer Erfolgsaussichten habe Kissing nach Angaben aus Senatskreisen dann gegen eine entsprechende Entscheidung der Rentenkasse Feststellungsantrag beim Sozialgericht bestellt. 2010 hatte das Gericht die Zahlungspflicht bestätigt.
Rechtsstreit mit der Rentenversicherung
Spätestens zu diesem Zeitpunkt, so die Überzeugung des IBB-Verwaltungsrates, hätten Kissing und die IBB zahlen müssen. Der weitere Rechtsstreit mit der Rentenversicherung ging nur um die Frage, für wie lange rückwirkend die Bank die Sozialabgaben nachzahlen müsse. Der Sozialversicherungsträger machte die komplette Summe seit 2005 geltend, unterlag aber mit dieser Forderung auch in der nächsten Instanz. Dennoch belaufen sich die Außenstände der IBB und ihrer Vorstände seit 2010 auf einen niedrigen sechsstelligen Euro-Betrag.
Kissing wird härter sanktioniert als sein Vorstandskollege Frank Schneider, der ebenfalls nicht bezahlt hatte. Aber der Vorstandschef war in der IBB für die Bereiche Recht und Personal zuständig, war also handelnde Person in dem Verfahren. Auch im Vorstand sei über die Frage nie offiziell gesprochen worden, ebenso wenig wie im Verwaltungsrat, hieß es in Senatskreisen. Auch der Vergütungsbericht der Vorstände weise zwar Fixgehalt und Boni aus, aber keine irgendwie gearteten weiteren Abgaben.
Der geschasste Bank-Chef, der nach eigenen Angaben seinen Anteil von 25.000 Euro an den Rückständen Ende 2013 bezahlt hat, beruft sich darauf, die IBB habe Rückstellungen für die möglicherweise anstehenden Sozialabgaben gebildet. In Senatskreisen heißt es dazu, diese Reserve sei erst 2012 angelegt worden, zudem sei nur für Kissings Abgaben Vorsorge getroffen worden.
Yzer will Schaden von der IBB abwenden
Der Manager rechtfertigt sein geringes Augenmerk auf die Abgabenfrage mit den schwierigen Zeiten, die die IBB nach seinem Amtsantritt 2009 und 2010 durchlebt habe. Die Finanzkrise hatte auch die Investitionsbank erwischt. Später musste Kissing mit griechischen Staatsanleihen in erheblichem Umfang umgehen, die massiv an Wert verloren hatten. In der Bank wird argumentiert, es handele sich eher um einen „Handling-Fehler“ oder eine „politische Ungeschicklichkeit“ als um Absicht.
Der Verwaltungsrat sah sich aber zum schnellen Durchgreifen genötigt, seit der Senatorin Yzer vor vier Wochen aus der IBB selbst das Thema zugetragen worden war. Eine Untersuchung von Wirtschaftsprüfern habe die Vorwürfe bestätigt. Rechtsanwalt Reinhold Kopp aus der Rechtsanwaltsgesellschaft Heussen habe die Beschlüsse als Konsequenz empfohlen.
Der Wirtschaftssenatorin geht es jetzt darum, Schaden von der IBB abzuwenden. Denn die Bank spielt eine entscheidende Rolle bei der Wohnungsbauförderung und bei den Rekommunalisierungsvorhaben der rot-schwarzen Koalition von SPD und CDU. So hat die IBB die 1,2 Milliarden Euro den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe vorgestreckt und spielt auch eine zentrale Rolle bei der Finanzierung einer möglichen Übernahme des Gasnetzes.




