Julia Timoschenko wird in der Berliner Charité untersucht, behandelt und von Bodyguards beschützt. Uniklinik-Chef Karl Max Einhäupl glaubt an die Genesung der früheren ukrainischen Regierungschefin.

Die frühere ukrainische Regierungschefin Julia Timoschenko wird seit Freitag in der Charité behandelt. Laut Charité-Chef Karl Max Einhäupl ist sie in einem normalen Krankenzimmer untergebracht. „Das wird natürlich von Sicherheitskräften bewacht.“

Man sei zuversichtlich, dass Frau Timoschenko wieder ohne Einschränkungen laufen können wird, sagte Einhäupl am Sonnabend in Berlin. Ob sie vollständig geheilt werden kann, könne er zurzeit aber nicht sagen. Die 53 Jahre alte Politikerin wird wegen mehrerer Bandscheibenvorfälle in der Charité behandelt.

Die Ärzte wollen am Montag entscheiden, ob Frau Timoschenko operiert werden muss oder konservativ behandelt werden kann. In jedem Fall werde sie mindestens eine Woche im Universitätsklinikum bleiben, sagte der Charité-Chef. Laut Einhäupl wird Timoschenko die Kosten für ihre Behandlung selbst tragen. Sie könne sich das durchaus leisten, sagte er. Timoschenko sei eine sehr nette, bescheidene Patientin. Ihre Tochter habe sie nach Berlin begleitet und sei auch jetzt bei ihr.

Zu den behandelnden Ärzten von Julia Timoschenko gehört der Neurologe Matthias Endres. Er berichtete, dass eine computertomografische Untersuchung am Freitag ergeben habe, dass die Politikerin aufgrund von drei Bandscheibenvorfällen unter einem ausgeprägten Schmerzsyndrom im Bereich der unteren Rückenwirbelsäule leidet. Auch das rechte Bein sei davon betroffen. Timoschenko werde bereits behandelt, erhalte Physiotherapie, Wassergymnastik sowie entzündungs- und schmerzhemmende Medikamente.

Fast täglich Schmerzmittel

Endres berichtete, dass seine Patientin sich derzeit nur im Rollstuhl oder mit Hilfe eines Rollators fortbewegen kann. „In den vergangenen zweieinhalb Jahren hat sie fast täglich Schmerzmittel nehmen müssen“, sagte er.

Der Neurologe betonte jedoch, dass Timoschenko trotz der Schmerzen gefasst wirke und ob ihrer Freilassung sehr erleichtert sei. „Sie hat einen starken Willen, sich der Therapie zu stellen“, sagte er. Ihre Gesundheit gehe jetzt vor, habe sie geäußert.

Neurochirurg Peter Vajkoczy, der ebenfalls zum Team gehört, das Timoschenko behandelt, sagte, dass zunächst geklärt werden müsse, in welchem Bereich der Wirbelsäule die stärksten Schmerzen entstehen. „Möglicherweise ist eine minimalinvasive Schmerztherapie derzeit sinnvoller als eine Operation.“ In dem Fall würden der Patientin Betäubungsmittel und Entzündungshemmer direkt in die kleinen Wirbelgelenke gespritzt. Eine mögliche Operation würde ebenfalls minimalinvasiv gemacht werden und zwischen 30 bis 60 Minuten dauern, sagte Vajkoczy. „Normalerweise können Patienten nach einer solchen OP bereits nach drei bis vier Tagen wieder nach Hause gehen.“ Julia Timoschenko, die im Februar aus der Haft entlassen worden war, hatte im Gefängnis in der Ukraine drei Bandscheibenvorfälle erlitten. Die ersten beiden im Oktober und November 2011, den dritten im Mai 2013. Seit rund zwei Jahren wird sie deshalb von Spezialisten der Charité behandelt.

Humanitäre Pflicht

Bei der bisherigen Behandlung von Timoschenko in der Ukraine waren den deutschen Ärzten „die Hände sehr gebunden“ wie Karl Max Einhäupl rückblickend sagte. Die Patientin hätte dringend operiert werden müssen. Sie habe eine Operation wie auch jegliche Injektionen aber immer abgelehnt, weil sie den Behörden in der Ukraine nicht getraut hätte. Das Ärzteteam der Charité, das Timoschenko seit zwei Jahren behandelt, betonte zudem, dass auch die Kollegen in der Ukraine ihr Bestes gegeben und in enger Abstimmung mit ihnen gehandelt hätten.

Zurzeit werden weitere verletzte Menschen aus der Ukraine ebenfalls in der Berliner Charité behandelt. Einhäupl sagte, dass sich mehrere Patienten von dort im Universitätsklinikum befinden. „Vivantes hat sich ebenfalls bereit erklärt, Patienten aus der Ukraine aufzunehmen“, so Einhäupl. Es sei die Verpflichtung der Charité, humanitäre Hilfe zu leisten, auch wenn die Kostenübernahme für die Behandlungen in diesen Fällen noch nicht geklärt sei.