Die Vorbereitungen zur Europawahl und dem Volksentscheid zur Zukunft des ehemaligen Flughafens Tempelhof am 25. Mai 2014 gehen in die heiße Phase. „Es wird eine Herausforderung, alles in Einklang zu bringen“, sagte Landesabstimmungsleiterin Petra Michaelis-Merzbach. Es ist das erste Mal, dass in Berlin eine Wahl und eine Abstimmung an einem Tag stattfinden.

Derzeit sucht die Landeswahlleitung noch nach Wahlhelfern. 9000 haben sich bereits gemeldet, weitere 9000 sind nötig, um die Europawahl und den Volksentscheid durchführen zu können. Wie bei der Wahl zum Bundestag wird es in Berlin 1709 Wahllokale geben, in denen die rund 2,5 Millionen Wahlberechtigten ihre Stimmen abgeben können.

Neben allen Berlinern, die am 25. Mai volljährig sind und mindestens drei Monate lang ihren ersten Wohnsitz in der Hauptstadt haben, sind zur Europawahl zusätzlich alle hier lebenden EU-Ausländer wahlberechtigt. Die rund 200.000 in der Stadt lebenden EU-Ausländer erhalten ab sofort Post von der Landeswahlleiterin mit der Aufforderung, sich in die Wahllisten eintragen zu lassen. Die meisten EU-Ausländer stammen aus Polen (46.500), Italien (21.500) und Frankreich (16.000).

Wie viele Parteien sich zur Wahl stellen, ist noch unklar. Darüber entscheidet der Bundeswahlausschuss am 3. April. Michaelis-Merzbach geht davon aus, dass es ein paar weniger sein werden, als vor fünf Jahren. Damals maß der Stimmzettel 94 Zentimeter, dieses Mal wird er entsprechend ein wenig kürzer ausfallen. Aber die 90 Zentimeter wird er wohl erreichen. Während sich dieses Mal wahrscheinlich weniger Parteien zur Wahl stellen, steigt die Chance, auch tatsächlich den Sprung in das EU-Parlament in Brüssel zu schaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt. Fiele das Ergebnis bei dieser Wahl ähnlich wie vor fünf Jahren aus, zögen laut Landeswahlleitung 13 Parteien aus Deutschland in das EU-Parlament ein.

Berliner erhalten ihre Unterlagen ab dem 14. April

Die Berliner werden ihre Wahlunterlagen sowohl für die Europawahl als auch für das Volksbegehren zwischen dem 14. April und dem 3. Mai erhalten. Ab dem 14. April können auch die Unterlagen für die Briefwahl bestellt werden. Die Landeswahlleiterin geht davon aus, dass die Zahl der Briefwähler bei rund 300.000 liegen wird. Mit großer Vehemenz wandte sich Landeswahlleiterin Michaelis-Merzbach gegen ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses, wonach ein Teil der Stimmen zur Zulassung des Volksentscheides zu Tempelhof ungültig gewesen sein sollen. Das von Parlamentspräsident Ralf Wieland in Auftrag gegebene Gutachten war vergangene Woche an die Öffentlichkeit gelangt. „Das Gutachten hat mich nicht überzeugt“, sagte Michaelis-Merzbach.

Die Ursache für den Streit um die Gültigkeit lieferte eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2008. Damals wurde eine Formulierung zur Überprüfung der eingereichten Unterschriften geändert. Bis dahin galten Unterschriften, bei denen Angaben fehlten oder unvollständig waren, grundsätzlich als ungültig. Danach wurde darauf abgestellt, ob die unterzeichnende Person trotz der fehlerhaften Angaben identifizierbar sei. „Auch vernachlässigt das Gutachten die Entscheidung der Verfassung von Berlin zugunsten der direkten Demokratie“, sagte Michaelis-Merzbach am Freitag. „Im Zweifel ist die volksbegehrensfreundlichere Auslegung des Abstimmungsgesetzes zu wählen.“ Demnach sei die Berliner Differenzierung nach der Identifizierbarkeit der Unterzeichner besser geeignet, die direkte Demokratie in der Stadt zu stärken als das Aussortieren wegen Formfehlern.

Tatsächlich spielt der Streit zwischen wissenschaftlichem Dienst und Landeswahlleitung für das Ergebnis kaum eine Rolle. Bei einer Stichprobe ergab die Auszählung, dass bei acht Unterschriften von 2500 in Pankow abgegebenen Stimmen das Geburtsdatum fehlte. Davon wurden fünf als gültig bewertet, drei als ungültig.