Berliner Morgenpost: Integrationssenatorin Dilek Kolat verhandelt hinter verschlossenen Türen. Nichts dringt an die Öffentlichkeit. Ist das in einer öffentlichen Verwaltung so üblich?
Hans Paul Prümm: Was Frau Kolat macht, ist verwaltungsrechtlich nicht zu fassen. Sie betreibt Verwaltungspolitik.
Die Situation auf dem Oranienplatz hat sich verschärft. Jetzt bauen die Flüchtlinge Hütten. Gilt nicht das Baurecht?
Die erste Frage ist, ob das, was sie tun, rechtswidrig ist. Das ist eindeutig zu bejahen. Sie verstoßen sowohl gegen die Bauordnung, das Bundesbaugesetz als auch gegen das Grünanlagengesetz.
Das heißt, auch für die Zelte hätte das Baurecht eingehalten werden müssen?
Ja. Insofern waren bereits die Zelte rechtswidrig.
Dann hätte doch die zuständige Verwaltung sofort einschreiten müssen?
Wenn ein rechtswidriger Zustand eintritt, dann kann die zuständige Behörde einschreiten. Die Betonung liegt auf dem Wort kann. Grundsätzlich muss sie nicht einschreiten. Es ist eine Ermessensfrage.
Und die grüne Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann hat sich offenbar dagegen ausgesprochen?
So sieht es aus. Sie hat die Möglichkeit und Verpflichtung, die Argumente abzuwägen, die für oder gegen ein Einschreiten sprechen, und dann zu handeln oder eben auch nicht. Frau Herrmann hat sich entschieden, nichts dagegen zu unternehmen und die Flüchtlinge zu dulden. Eine ähnliche Situation hatten wir auch schon in den 80er-Jahren in der Hausbesetzerszene. Auch da hat sich der Polizeipräsident dafür entschieden, besetzte Häuser nicht zu räumen, weil er davon ausgehen musste, dass für jedes geräumte Haus ein anderes brennen könnte.
Die CDU will jetzt wegen der Brandschutzgefahr gegen die Besetzung vorgehen. Wie stehen die Chancen für eine Klage?
Der Ermessensspielraum gilt nicht mehr, wenn eine Gefahr für hochwertige Schutzgüter, wie Leben oder Gesundheit, besteht. Kommt ein Gutachten zu dem Schluss, dass Brandgefahr und damit Lebensgefahr besteht, dann reduziert sich der Ermessensspielraum auf Null. Bei einer Ermessensreduktion auf Null, wie es im Verwaltungsdeutsch heißt, muss gehandelt werden.
In welcher Form?
Dann kann der Senat im Rahmen der Bezirksaufsicht tätig werden. Er kann Abrissanordnungen erlassen und diese durch einen Beauftragten vollstrecken lassen. Dabei muss dann die Polizei auf Anforderung Vollzugshilfe leisten.





