„Gentleman-Killer“, diesen Namen hatte Robert T. in der Öffentlichkeit bekommen. Es war vor allem das gepflegte Äußere, das dem Mann den Namen verpasste. Dem 68-Jährigen wird vorgeworfen, im September 2013 seine Frau aus Eifersucht getötet zu haben. Die Polizei traf ihn noch am Tatort an, blutverschmiert, aber akkurat in Anzug mit Krawatte gekleidet. Ab heute muss sich T. wegen Mordes vor dem Landgericht Moabit verantworten. Alles deutet auf eine tödliche Eskalation nach einem Beziehungsende hin.

Kathrin T., das Opfer, hatte sich erst kurz zuvor von dem Angeklagten getrennt. Dass die 20 Jahre jüngere Frau zudem offenbar ganz schnell eine neue Beziehung mit einem anderen Mann einging, konnte und wollte Robert T. nicht akzeptieren. Am 14. September suchte er seine Ex-Freundin in deren Wohnung am Heilmann-Ring in Charlottenburg auf, angeblich zu einer letzten Aussprache.

Doch die endete für Kathrin tödlich. Ohne Vorwarnung zog der Angeklagte plötzlich eine Waffe und schoss auf die Frau. Die 48-Jährige hatte keine Chance, sie starb trotz aller Bemühungen des von Nachbarn alarmierten Notarztes noch am Tatort. Der mutmaßliche Täter ließ sich kurze Zeit später von gleichfalls alarmierten Polizeibeamten widerstandslos festnehmen.

Er wirkte nach den tödlichen Schüssen gefasst

Er habe dabei angesichts des vorangegangenen Geschehens überaus ruhig und gefasst gewirkt, hieß es seinerzeit aus Polizeikreisen. Überhaupt habe T. in der Zeit vor der Bluttat den Eindruck erweckt, er akzeptiere die Trennung, berichteten Zeugen aus dem Umfeld des Ex-Paares. Nichts deutete auf eine solche Katastrophe hin, auch Kathrin T. war nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler völlig ahnungslos, als T. am Abend des 14. September bei ihr erschien.

Offenbar gab es keine Drohungen oder nächtlichen Telefonanrufe. Zumindest gab es in der Nachbarschaft keine Hinweise darauf. Die Staatsanwaltschaft nahm die Ahnungslosigkeit zum Anlass, den ursprünglichen Vorwurf des Totschlags auf heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen, in diesem Fall Eifersucht, auszuweiten. Schon einen Tag nach der Tat erließ ein Ermittlungsrichter Haftbefehl gegen T..

Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Ihm droht jetzt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zehn Verhandlungstage hat das Gericht angesetzt. Gutachter sollen sich mit der Person des Angeklagten auseinandersetzen, zudem muss detailliert geklärt werden, was sich in der Wohnung von Kathrin T. abspielte. Äußerungen von Ermittlern über „Unmengen von Blut in der gesamten Wohnung“ lassen den Hergang der Tat bislang nur erahnen.