Claudia Pechstein ist mit ihrer Schadenersatzklage gegen den Eislauf-Weltverband und die Deutsche Eisschnelllauf- Gemeinschaft gescheitert, hat aber einen Teilerfolg erkämpft. Das Landgericht München I wies am Mittwoch zwar die Klage der Berliner Eisschnelllauf-Olympiasiegerin zurück, erklärte aber die geschlossenen Schiedsvereinbarungen Pechsteins mit den Verbänden für unwirksam. Damit stellt die Kammer des Landgerichts das gesamte System der Sportgerichtsbarkeit infrage.

Die Vereinbarungen wurden seitens der Klägerin nicht freiwillig getroffen, schrieb das Gericht in einer Pressemitteilung. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Schiedsvereinbarungen habe ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen der Klägerin und den Beklagten bestanden.

„Die Klägerin hatte bei der Unterzeichnung der Schiedsvereinbarungen keine Wahl“, hieß es in dem Urteil. Ohne die Unterzeichnung wäre Pechstein „nicht zu Wettkämpfen zugelassen worden und dadurch in ihrer Berufsausübung behindert gewesen“.

„Vielleicht sogar eine Revolution für die gesamte Sportwelt“

„Das ist ein Erfolg, vielleicht sogar eine Revolution für die gesamte Sportwelt“, sagte Pechsteins Anwalt Thomas Summerer. Pechstein habe „einen fulminanten Sieg errungen für alle Athleten in Deutschland“.

Gerichts-Pressesprecherin Stefanie Ruhwinkel erklärte, das Urteil habe zwar keine unmittelbare Auswirkung auf Vereinbarungen, die andere Sportler mit den Verbänden getroffen haben. „Aber sie kann Signalwirkung haben. Sportler können mit Berufung auf dieses Urteil möglicherweise eine Unwirksamkeit entsprechender Verträge geltend machen“, sagte Ruhwinkel. Athleten müssten selbstständig ihre Rechte geltend machen.

Pechstein hatte eine Entschädigung von 3,5 Millionen Euro gefordert. Sie war zwischen 2009 bis 2011 wegen auffälliger Blutwerte vom Weltverband gesperrt worden. Die 42-Jährige bestreitet Doping und macht eine vererbte Anomalie für ihre Blutwerte verantwortlich.

„Durcheinander für Sportler nicht hinnehmbar“

Der renommierte CAS-Richter Dirk-Reiner Martens sieht den Internationalen Sportgerichtshof nach dem Urteil „massiv angegriffen“. Zugleich betonte Martens am Mittwoch: „Das ist das Urteil eines Gerichts, erster Instanz, in Deutschland. Man wird sehen, ob andere Gerichte zu einem gegenteiligen Ergebnis kommen.“

„Da muss man muss sich Gedanken drüber machen, ob man diesen Ausspruch des Gerichtes zum Anlass nimmt, es anders zu machen“, sagte Martens, der in München als Anwalt den Eislauf-Weltverbandes ISU vertrat. Andererseits drohe ein Wirrwarr, warnte er. „Dieser (Sportler) geht zum Münchner Gericht, dieser nach Colorado und dieser nach Peking. Und dann wird es vielleicht anerkannt, was die jeweiligen Instanzen gesprochen haben, oder nicht“, erklärte Martens. Ein solches rechtliches Durcheinander sei „auch für die betroffenen Athleten schlichtweg nicht hinnehmbar“.

dpa/sid/ap