Die Entscheidung der Geschäftsführung der Berliner Bäderbetriebe, die Arbeitsverträge der Mitarbeiter von einer externen Rechtsanwaltskanzlei sichten und prüfen zu lassen, hat für Unruhe innerhalb der Belegschaft geführt. Mitarbeiter fürchten, dabei könne es sich um vorbereitende Maßnahmen handeln, um Personal zu entlassen. Es solle geprüft werden, wo Abfindungen gezahlt werden müssten und wo nicht, hieß es.
„Die Überprüfung der Arbeitsverträge hat einen völlig anderen Hintergrund“, sagt Unternehmenssprecher Matthias Oloew. „Niemand wird entlassen.“ Nach Angaben des Sprechers seien die Mitarbeiter „am Becken“ in zwei unterschiedliche Tarife eingeteilt. Es gelten der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Eine Auflage des Rechnungshofes fordert aber seit Langem einen einheitlichen Tarif für die mehr als 750 Mitarbeiter. 250 von ihnen werden bereits nach dem TVöD bezahlt, 512 Mitarbeiter unterliegen aber noch dem Regelwerk des TV-L. In naher Zukunft sollen alle Mitarbeiter einheitlich nach dem TVöD bezahlt werden. Es gebe Angestellte mit Arbeitsverträgen, die älter als die Bäderbetriebe sind, sagt Oloew. Einige hätten früher Verträge mit den Bezirksämtern oder dem Senat abgeschlossen, wieder andere noch mit den Sportanlagenbetrieben der Hauptstadt der DDR.
Angeblich keine Nachteile für Mitarbeiter zu befürchten
„Eine Rechtsanwaltskanzlei hat den Auftrag zur Prüfung der Arbeitsverträge für den Übergang in den anderen Tarif von uns erhalten“, sagt Oloew. Dieser habe auch eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen müssen. Nachteile für die Mitarbeiter der Bäderbetriebe würden aus einem gemeinsamen Tarifvertrag nicht entstehen. Die Löhne und Gehälter im TVöD lägen sogar um ein Prozent höher als im TV-L.
Am Dienstag haben sich Vertreter der Gewerkschaft Ver.di, der Vorstand der Bäderbetriebe und Mitglieder der kommunalen Arbeitgebervertretung bei einer gemeinsamen Sitzung auf einen Überleitungstarifvertrag für alle Angestellten geeinigt. In diesem seien beispielsweise Besitzstände und möglicherweise während der Übergangszeit entstehende Lohnnachzahlungen geregelt, sagt Werner Roepke, Ver.di-Landesfachbereichsleiter für die Gemeinden. Der Überleitungstarifvertrag ist rückwirkend zum 1. Januar 2014 gültig. Die externe Prüfung der Arbeitsverträge durch die Rechtsanwaltskanzlei sei aber „vorerst auf Eis gelegt“. „Erst muss der Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin der Überprüfung zustimmen.“
„Wir wurden am Dienstag von den Bäderbetrieben mit einem Anschreiben über den Sachverhalt informiert“, sagt Anja-Maria Gardain, Sprecherin des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. „In den kommenden Tagen werden wir den Vorgang auf seine Rechtmäßigkeit prüfen und auch, ob die Prüfung nach dem Personalaktenrecht zulässig ist.“
ag





