Rudolf B. hat nie begriffen, warum ausgerechnet er nach seiner Haftentlassung eine elektronische Fußfessel tragen musste. Vermutlich ist das auch der Hauptgrund dafür, dass er die Batterie der elektronischen Fußfessel mehrfach nicht nachlud. Nun steht der 31-Jährige vor einem Moabiter Schöffengericht. „Verstoß gegen Weisungen während Führungsaufsicht“, nennen Juristen seine Straftat. Rudolf B. drohen dafür bis zu drei Jahre Haft.
Der kräftige Mann ist zweifellos ein notorischer Straftäter. Zuletzt verbüßte er in der bayerischen Justizvollzugsanstalt (JVA) Straubing siebeneinhalb Jahre Haft wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes und räuberischer Erpressung. Im April vergangenen Jahres wurde er entlassen. Ein Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg beschloss zuvor, Rudolf B. die Weisung zu erteilen, bis auf Widerruf eine elektronische Fußfessel zu tragen. Anschließend zog Rudolf B. auf eigenem Wunsch nach Berlin. Anlass, sagt er, sei „die Bekanntschaft mit einer Frau" gewesen.
Dieser Ortswechsel ist unproblematisch. Für die gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Bad Vilbel (Hessen) spielt es keine Rolle, in welcher Stadt sich der entlassene Straftäter aufhält. Wichtig ist jedoch, dass er sich an die Weisungen des Gerichts hält. Aber genau das hatte Rudolf B. nicht getan. Im Anklagesatz wird genau aufgelistet, wie oft im Zeitraum zwischen April und November 2013 seine elektronischen Fußfessel aussetzte. Manchmal nur minutenlang, in einigen Fällen aber auch mehrere Tage. Vorgeworfen wird ihm zudem, dass er den Kontakt zu seinem Bewährungshelfer abbrach und sich auch nicht, wie vorgeschrieben, jede Woche einmal in einem zugewiesenen Polizeiabschnitt vorstellte.
Rudolf B. wegen Fußfessel-Verstößen in Haft
Rudolf B. saß wegen dieser Verstöße schon einmal mehrere Tage in Haft – gelobte Besserung und wurde wieder entlassen. Nach weiteren Verstößen wurde er am 8. Dezember erneut inhaftiert und sitzt seitdem im Gefängnis Moabit.
Vor Gericht muss nicht geklärt werden, ob die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft stimmen. Rudolf B. gibt alles unumwunden zu. „Es war ja schon in der Anstalt so, dass ich ein sehr unorganisierter Mensch bin“, sagt er. Oft habe er schlicht vergessen, Termine wahrzunehmen oder die Batterie der Fußfessel zu laden. Dafür würden pro Tag ein bis zwei Stunden benötigt. Vom Knöchel abnehmen kann er sie dabei nicht; das würde Alarm in der GÜL auslösen.
Rudolf B. schämte sich für Fußfessel
Nicht selten, so der Angeklagte, habe er sich in Gegenwart anderer auch einfach nur gescheut, das Ladegerät rauszuholen und an der Fußfessel anzuschließen. „Die hätten doch gedacht, ich bin ein Sexualstraftäter“, sagt er. „Ich habe mich geschämt, deswegen die Pannen. Ich wollte aber auf keinen Fall fliehen. Wäre es so, hätte ich die elektronische Fußfessel einfach kaputt gemacht.“
Rudolf B.s Bewährungshelfer hält den Angeklagten mit der Wartung der elektronische Fußfessel für überfordert. „Der schafft das einfach nicht, das ist das Dilemma“, gibt der 50-Jährige bei seiner Zeugenaussage zu Protokoll. Er gehe davon aus, dass sich der stets „freundlich und kommunikativ“ auftretende Angeklagte nicht organisieren könne. Vieles spreche dafür, dass Rudolf B., der den größten Teil seines Lebens in Gefängnissen verbrachte, unter eine dissozialen Persönlichkeitsstörung leide.
Angeklagter bleibt vorerst hinter Gittern
Diese These des gelernten Sozialarbeiter will das Schöffengericht nun von einem psychiatrischen Sachverständigen prüfen lassen – denn es ist ja nicht unwichtig für das zu verhängende Strafmaß. Das Verfahren wird bis dahin ausgesetzt. Rudolf B. bleibt so lange in Haft.
In Berlin bekam bislang erst ein entlassener Straftäter die Auflage, eine elektronische Fußfessel tragen zu müssen – die zulässige Höchstdauer beträgt dafür fünf Jahre. Es wird aber vorher schon regelmäßig – spätestens nach zwei Jahren – kontrolliert, ob das Tragen der elektronischen Fußfessel weiterhin nötig ist.



