Das Berliner Landgericht hat eine elektronische Fußfessel für einen entlassenen Straftäter angeordnet. Die Justizverwaltung werde nun die länderübergreifende Überwachungsstelle in Hessen informieren, die dann die praktischen Schritte einleite, sagte eine Justizsprecherin am Mittwoch. In Justizkreisen wurde darauf verwiesen, der 61-Jährige könne noch Beschwerde beim Kammergericht einlegen. Die Justiz bestätigte damit RBB-Informationen.
Der verurteilte Gewalttäter war vor einer Woche auf freien Fuß gesetzt worden, nachdem seine Sicherungsverwahrung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Laut RBB-Informationen hatte die Berliner Staatsanwaltschaft die Fußfessel zunächst zu spät beantragt, so dass der Mann vor einer Woche ohne Fußfessel freikam. Die Anklagebehörde halte ihn weiterhin für gefährlich.
Die Fußfessel ist ein an einem Gummiring befestigtes Handy, das per Funkdaten 24 Stunden lang den Aufenthaltsort seines Trägers feststellt. Nach Angaben von Justizsprecherin Lisa Jani leben in Berlin derzeit drei Männer mit einer elektronischen Fußfessel. Die Anordnungen dazu wurden in anderen Bundesländern getroffen, die Männer sind dann nach ihrer Freilassung nach Berlin gezogen.
Nachdem die rechtliche Möglichkeit geschaffen wurde, entlassenen Strafgefangenen oder Insassen des Maßregelvollzugs, die weiterhin als gefährlich eingestuft werden, Fußfesseln anzulegen, haben die Justizbehörden des Bundes und der Länder eine zentrale Stelle in Hessen eingerichtet. Von dort werden die Männer per GPS überwacht.
Der aktuelle Fall des 61-Jährigen ist nach Angaben der Justizsprecherin nicht der erste in Berlin. Eine Strafvollstreckungskammer des Landgerichts verpflichtete bereits einen weiteren Mann zum Tragen des Ortungsgerätes. Der Beschluss greift derzeit aber nicht, da er in Untersuchungshaft sitzt.
dpa/mim




