Drei Tage nach dem Koalitions-Krisengipfel in Sachen Flüchtlingscamp am Oranienplatz hat der rot-schwarze Senat am Dienstag das nächste Streitthema auf dem Tisch. Es geht um die Konditionen für die Vergabe des Berliner Gasnetzes, die aber analog auch für das Stromnetz angewandt werden dürften.

Wer ab 2015 das Gasnetz und ein Jahr später das Berliner Stromnetz betreibt, gilt als wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Stadt. Im Rennen sind für Gas der derzeitige Konzessionär Gasag, der landeseigene Betrieb Berlin Energie und der holländische Netzbetreiber Alliander. Beim Strom sind die beiden letztgenannten bestrebt, dem Vattenfall-Konzern das Netz abzujagen.

Konkreter Streitpunkt zwischen SPD und CDU sind die Bedingungen einer so genannten „Change of Control“-Klausel. Ein solcher Passus regelt, was geschieht, wenn der Konzessionsinhaber während der Laufzeit des Vertrages verkauft wird oder wenn Gesellschafter des Netzbetreibers wechseln. Die Frage ist nicht abstrakt: Im Falle der Gasag erwarten Energieexperten tatsächlich, dass sich der Kreis der Anteilseigner aus Gaz de France, Eon und Vattenfall demnächst verändern könnte.

Entscheidung über Vergabe mehrfach vertagt

Die SPD-Seite mit Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) an der Spitze will verhindern, dass ein unliebsamer Käufer des Netzbetreibers auf den Plan tritt und die Kontrolle über die Berliner Netze vielleicht in China oder Russland landet. Die CDU bewertet eine solche Klausel als „wirtschaftsfeindlich“. Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) möchte Nußbaums Vorschlag nicht mittragen.

Das Thema wurde in der letzten Senatssitzung vertagt. Auch die Runde der Staatssekretäre wollte am Montag gar nicht erst eine Einigung suchen, sondern übergab die Frage an den heute tagenden Senat. Offiziell heißt es aus der Wirtschaftsverwaltung nur, man äußere sich nicht zu Vergabeverfahren. Das Kartellamt ließ wissen, „Change of Control“-Klauseln seien möglich, die Reaktionsmöglichkeiten einer Kommune hingen von der Vertragsgestaltung ab.

Die Finanzverwaltung, als vergebende Stelle Herrin der Konzessionsverfahren, wollte ursprünglich eine bis zu 200 Millionen teure Vertragsstrafe in den Kontrakt schreiben, um Eigentümerwechsel für die Netze unattraktiv zu machen. Nach Einwänden des Bundeskartellamtes will man es nun bei einer Anzeigepflicht der Konzessionäre belassen, wenn sich gesellschaftsrechtlich etwas verändert.

Dann behält sich Berlin nach den Plänen des Finanzsenators vor, den Vertrag mit einer Frist von mindestens zwölf und höchstens 25 Monaten zu kündigen. So viel Zeit werde benötigt, um einen neuen Konzessionär zu finden. Zuletzt lenkte Yzer ein wenig ein und schlägt nun vor, als Land nur dann ein Kündigungsrecht zu reklamieren, wenn nachteilige Auswirkungen für die Kommune durch einen Eigentümerwechsel „mit Sicherheit“ zu erwarten seien.