Geschädigte des spektakulären Tunnelraubs in Berlin haben am Dienstag vor der ausgeraubten Filiale der Berliner Volksbank demonstriert und ihre volle Entschädigung gefordert. Mit Trillerpfeifen und lauthals geäußerten Forderungen machten die rund 50 Teilnehmer ihrem Ärger Luft. Seit einem Jahr warten sie darauf, dass die Bank ihren oft hohen Verlust angemessen ersetzt. Genau vor einem Jahr – am 14. Januar 2013 – waren Unbekannte durch einen 45 Meter langen Tunnel in den Tresorraum der Bank eingedrungen und hatten 300 Schließfächer ausgeraubt. Die Beute hatte laut Polizei einen Wert von rund zehn Millionen Euro. Die Täter konnten bisher nicht gefasst werden.
Opfer sehen Mitschuld bei Volksbank
Rechtsanwalt Michael Plassmann, der einige der Opfer vertritt, gab der Volksbank eine Mitschuld an dem erfolgreichen Banküberfall. Auf Basis der äußerst fundierten Ergebnisse der Ermittlungsbehörden sei kaum zu leugnen, „dass der Tunnelraub hätte vermieden werden können“, sagte Plassmann. Der zuständige Sicherheitsdienst sei im Vorfeld seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.
Die Wachleute seien einer Alarmmeldung im Tresorraum, die schon zwei Tage vor der Entdeckung des Raubs ausgelöst wurde, nicht nachgegangen. Zudem kritisierte Plassmann „mögliche Lücken bei den Sicherheitsvorrichtungen“. So habe es im Tresorraum nicht überwachte Bereiche gegeben. Genau dort seien die Schließfächer aufgebrochen worden. Ferner habe die Bank die Geschädigten bei der Anmietung der Schließfächer „nicht hinreichend darüber informiert, dass der Inhalt nur mit einer Zusatzversicherung gesichert gewesen wäre“.
Volksbank rät Geschädigten zu Versicherung gegen Einbruch
Volksbank-Sprecherin Nancy Mönch wies im Vorfeld die Entschädigung aller ausgeraubten Bankkunden zurück. Nur wer sich zusätzlich gegen Einbruch, Feuer- und Wasserschäden versichert habe, bekomme seinen Verlust voll ersetzt. Nur rund 20 Prozent der Geschädigten hatten eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Die Sprecherin verglich den Schaden mit dem Einbruch in einer Mietwohnung. Der Mieter könne dann auch nicht seinen Vermieter dafür haftbar machen. Er müsse sich durch eine Hausratversicherung schützen.