Kein Arbeitnehmer, der direkt oder indirekt sein Geld vom Land Berlin bekommt, soll weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Mit einem Landesmindestlohngesetz haben SPD und CDU Ende vergangenen Jahres eine vor allem von den Sozialdemokraten verfochtene Forderung in geltendes Recht umgesetzt.

Der Zuschlag für die Niedriglöhner hat aber Folgen für das Land: Mehrausgaben von bis zu zehn Millionen Euro pro Jahr wären nötig, um die politisch gewünschte Lohnuntergrenze schon umzusetzen, bevor die große Koalition auf Bundesebene den gesetzlichen Mindestlohn flächendeckend eingeführt hat.

Arbeitssenatorin Dilek Kolat (SPD) geht in einem Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses davon aus, dass im unmittelbaren Landesdienst niemand weniger als 8,50 Euro verdient, ebenso wenig in den Anstalten öffentlichen Rechts oder den anderen Landesbetrieben.

Mehrkosten für das Land: Mindestlohn und angehobene Entgelte

Auch bei den Trägern im Kita- und Jugendbereich besteht nach Einschätzung der Beamten kein Risiko, dass der Senat wegen des Mindestlohns seine gezahlten Entgelte anheben muss. Allenfalls dort, wo niedriger bezahltes Reinigungs- und Küchenpersonal in die Sachkosten der Träger eingerechnet wird, könnte es zu Mehrkosten kommen.

Bei denjenigen Trägern, die nicht Entgelte für bestimmte, klar definierte Leistungen an einzelne Personen erhalten, sondern pauschale Zuwendungen (etwa Beratungsstellen oder Jugendclubs) rechnet Kolat mit drei Millionen Euro zusätzlich für das Land. Die größten Folgen erwartet die Behörde aber im eigenen Haus, bei den Arbeitsförderungsmaßnahmen. Auch die vom Land bezahlten Jobs für Arbeitslose sollen mit 8,50 anstatt bisher mit 7,50 Euro entlohnt werden.

Für die Bürgerarbeit, in der in Berlin derzeit 3400 Menschen beschäftigt, steigen die Kosten pro Person und Jahr um 1620 Euro. Bei der gleichen Zahl geförderter Jobs wären das Kosten von 5,5 Millionen Euro. Im zweiten wichtigen Instrument, der Förderung von Arbeitsverhältnissen, ist mit einem Anstieg der Kosten von 1,3 Millionen Euro zu rechnen, weil für 2800 im Behördenjargon so genannte „Förderfälle“ je 405 Euro mehr zu zahlen wären.

Überschuss von 476 Millionen Euro erwirtschaftet

Kolats Sprecherin betonte, ihr Haus müsse diese zusätzlichen Lasten nicht aus ihrem 28 Millionen Euro umfassenden Etat für die Arbeitsförderung tragen. Auch die Zahl der Förderfälle werde nicht gesenkt. Das sei im Senat so verabredet. Das Geld muss also von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) bereit gestellt werden.

Der Finanzsenator hätte auch Schwierigkeiten, eine solche politisch gerade von der SPD gewünschte Zusatzausgabe abzulehnen. Denn die Haushaltslage ist gut. Ausweislich des vorläufigen Jahresabschlusses für 2013 erwirtschaftete das Land Berlin einen Überschuss von 476 Millionen Euro. Und das trotz 800 Millionen Euro, die nach dem Zensus-Ergebnis in den Länderfinanzausgleich zurückgegeben werden mussten.

Bei der Haushaltsplanung war Nußbaum auch ohne Zensus von 485 Millionen Euro zusätzlicher Neuverschuldung ausgegangen. „Ich freue mich, dass Berlin auch in diesem Jahr keine neuen Schulden aufnehmen muss und sogar den Schuldenberg ein Stück weiter abtragen kann“, kommentierte der Finanzsenator. Das Ergebnis sei vor allem auf die positive Einnahmeentwicklung und die niedrigen Zinsen zurückzuführen.

jof