Deutschlandweit hat Hamburg in der vergangenen Woche Aufsehen erregt. Die Polizei in der Hansestadt hatte als Reaktion auf vermutlich linksextremistische Attacken auf die Davidwache an der Reeperbahn gleich mehrere Stadtteile zum „Gefahrengebiet“ erklärt, in dem die Polizei Sonderrechte zur Kontrolle verdächtiger Personen ausüben konnte. Diese Art der Maßnahme im Polizeirecht ist in Hamburg einzigartig. Doch auch die Berliner Polizei darf an bestimmten Orte ähnliche Sonderrechte wahrnehmen – nur werden in Berlin diese Orte geheim gehalten.
„Kriminalitätsbelastete Orte“ nennt die Berliner Polizei solche Plätze, die durch eine besonders hohe Zahl von Straftaten auffallen. Nach eingehender Analyse könnten solche gefährlichen Orte mit entsprechender Begründung festgelegt werden, sagt Polizeisprecher Stefan Redlich der Berliner Morgenpost. Im Normalfall darf die Polizei nicht ohne Anlass die Identitäten von Personen kontrollieren, das heißt, sich den Ausweis zeigen lassen und den Namen prüfen. An diesen bestimmten Orten jedoch ist das nach Berliner Recht möglich.
In Hamburg werden Gefahrengebiete spontan ausgerufen
Gefahrengebiete in Hamburg werden auch ad hoc zu bestimmten Anlässen von der Polizei ausgerufen, etwa bei besonderen Sicherheitslagen rund um Fußballspiele oder Demonstrationen. Außergewöhnlich war nun die Maßnahme in St. Pauli und dem Schanzenviertel, weil sie so großflächig und zunächst auf unbestimmte Zeit verhängt wurde. Am Donnerstag wurde das betroffene Gebiet jedoch wieder verkleinert.
In Berlin dienen die „kriminalitätsbelasteten Orte“ der Polizei laut ihrem Sprecher langfristig zur Zurückdrängung der Kriminalität und zur Prävention. Auskunft darüber, wo diese Orte sind, gibt die Polizei nicht. Man wolle mögliche Täter nicht vorwarnen, so Redlich. Außerdem würde die Bekanntgabe das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung negativ beeinflussen.
Zwischen 20 und 30 dieser Orte gibt es nach Informationen der Berliner Morgenpost in Berlin. Bekannte Drogenumschlagplätze wie der Görlitzer Park oder die Hasenheide sollen dazu gehören, ebenso der Leopoldplatz in Wedding oder der Alexanderplatz.