Berliner Sicherungsverwahrte sollen bis zum Sommer und damit einige Monate später als ursprünglich geplant bessere Unterkünfte bekommen. Der Neubau mit 60 Plätzen werde im ersten Quartal dieses Jahres fertig und dann schrittweise in Betrieb genommen, sagte die Sprecherin der Senatsjustizverwaltung, Claudia Engfeld. Rund 15 Millionen Euro werden investiert. Das neue Haus auf dem Tegeler Gefängnisgelände, werde dafür jetzt innen ausgebaut, so die Sprecherin.

Derzeit sitzen 40 Sicherungsverwahrte in einer Teilanstalt des bundesweit größten Männergefängnisses in Tegel. Diese Sexual- oder Gewaltstraftäter haben ihre Haft bereits verbüßt, wurden aber als weiter gefährlich und in hohem Maße rückfallgefährdet eingestuft und kommen zum Schutz der Bevölkerung nicht frei. Bei 39 weiteren Tätern ist laut Justizverwaltung die Sicherungsverwahrung vorgemerkt.

Sicherungsverwahrung wird vom Gericht angeordnet und später immer wieder auf Lockerungen hin geprüft. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 die bisherige Praxis von Bund und Ländern als verfassungswidrig erklärt und ab Sommer 2013 für Sicherheitsverwahrte mehr Rechte, eine therapieorientierte Betreuung sowie eine Unterbringung angeordnet, die sich deutlich von einer Haft unterscheidet. Auch eine räumliche Trennung von der übrigen Haftanstalt ist gefordert. Bis alle diese Voraussetzungen mit dem Neubau erfüllt werden können, wurde für die Berliner Sicherheitsverwahrten eine Art Notlösung in der Teilanstalt gefunden.

Gesetz verbessert Situation der Sicherheitsverwahrten erheblich

Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hatte wiederholt betont, dass die Sicherungsverwahrten mit einer besseren Betreuung schrittweise auf die Freiheit vorbereitet werden sollen. Am 1. Juni 2013 war das Berliner Gesetz zur Sicherungsverwahrung in Kraft getreten. Als Übergangsregelung waren für die Sicherungsverwahrten im Haus 5 der JVA Tegel je ein Wohn- und Schlafraum sowie Gruppenräume eingerichtet worden. Sie können sich nach Angaben der Justizverwaltung auf dem Gelände ihres jetzigen Unterbringungsbereichs frei bewegen.

Das neue Gesetz verbessert die Situation der Sicherheitsverwahrten erheblich. Anders als normalen Strafgefangenen können sie nun für zehn statt nur für zwei Stunden Besuch im Monat bekommen. Wenn Sicherungsverwahrte in der Anstalt arbeiten, steht ihnen außerdem nun auch ein höheres Entgelt als Gefangenen zu. Zudem fallen Post-Beschränkungen weg.

Neue 20 Quadratmeter große Ein-Zimmer-Appartements

Heilmann hatte angekündigt, dass die Sicherungsverwahrten künftig Raum für ein Leben in größtmöglicher Selbstbestimmung bekämen. Nicht Einzelhaft, sondern „Wohngruppenvollzug“ soll ermöglicht werden, um den Vorgaben des Gerichts gerecht zu werden. Die Sicherungsverwahrten sollen in 20 Quadratmeter großen Ein-Zimmer-Appartements leben, mit eigener Küchenzeile und Bad. Die Wände werden aus Stahlbeton errichtet.

Vorgesehen sind auch Therapie- und Gemeinschaftsräume sowie eine Werkstatt, Sportmöglichkeiten und ein Garten. Nach dem Umzug der Sicherungsverwahrten sollen in ihren bisherigen Räumen wieder Strafgefangene untergebracht werden, sagte Sprecherin Claudia Engfeld.

dpa/cbr