In Berlin wird in Kürze erstmals ein aus der Haft entlassener Straftäter mit einer elektronischen Fußfessel durch die Straßen laufen, so die Strafvollstreckungskammer des Berliner Landgerichts den Antrag der Staatsanwaltschaft bestätigt. Ein erster Anhörungstermin fand am Mittwoch statt. Die Entscheidung der Kammer wird Anfang nächster Woche erwartet.
Das wäre dann auch die letzte Frist. Der 62-jährige Horst H. (Name geändert) soll kommenden Mittwoch aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Neben der beantragten elektronischen Fußfessel soll die Staatsanwalt weitere Auflagen beantragt haben. Dazu gehören ein vorgeschriebener Abstand von mindestens fünf Kilometern zum Wohnort seiner Ex-Frau und mindestens zwei Kilometern zu ihrem Arbeitsplatz.
Fall von Horst H. sorgte bereits 2007 für Diskussionen
Horst H. hatte schon vor sechs Jahren Schlagzeilen produziert. Er musste im Juni 2007 auf freien Fuß gesetzt werden, weil die zuständige Strafvollstreckungskammer Fristen überzogen hatte. Die Richter hätten den Mann, der sich seit Februar 2005 in der Sicherungsverwahrung befand, damals schon auf seine weitere Gefährlichkeit psychiatrisch begutachten lassen müssen. Das war nicht geschehen, obwohl dafür 28 Monate Zeit war, und führte zu der Entscheidung des Kammergerichts, den Mann aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen. Mit der Begründung, die Zumutbarkeit sei in diesem Fall für den Sicherungsverwahrten überschritten worden. Ein Jahr später musste Horst H. dann aber doch wieder zurück in die Sicherungsverwahrung.
Grundlage für die Anordnung der Sicherungsverwahrung war eine Verurteilung durch das Berliner Landgericht im Oktober 1998. Horst H. wurde damals wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechseinhalb Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Gewaltstraftäter hatte seiner Ex-Freundin im April 1998 nach einem Streit mit einer Schere in den Hals und ins Gesicht gestochen. Im Februar 2005 hatte Horst H. seine Haftstrafe abgesessen; einbezogen wurde dabei auch die Untersuchungshaft.
Anschließend wurde er in Sicherungsverwahrung genommen. Horst H. soll in den weiteren Monaten erfolgreich an einer Therapie teilgenommen haben. Konsequenz war der Beschluss, ihn im November 2013 auf Bewährung aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen. Ein psychiatrischer Gutachter, heißt es, gehe von einer günstigen Sozialprognose aus. Mehrere Gegenanträge der Staatsanwaltschaft, die Horst H. offenbar noch für gefährlich hält, waren gescheitert.
Elektronische Fußfessel in anderen Bundesländern verbreitet
Was in Berlin noch ein Novum wäre, ist bundesweit schon Praxis: Nach Angaben des Bundesamtes für Justiz haben Strafvollstreckungskammern anderer Bundesländer bei 54 Strafentlassenen die Auflage erteilt, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Zu ihnen gehört auch ein Terrorist, der gemeinsam mit zwei weiteren Männern den ehemaligen irakischen Ministerpräsidenten Ijad Alawi ermorden wollte.
Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte die drei Männer zu langjährigen Haftstrafen. Einer der Terroristen wurde nach acht Jahren Haft in seine Wahlheimat Berlin überführt. Er lebt jetzt in Neukölln, gilt aber weiterhin als „Gefährder“, wie es im Polizeijargon heißt. Daher ordnete das Gericht eine fünfjährige Führungsaufsicht und die elektronische Überwachung an. Außer ihm sollen sich derzeit noch zwei weitere, in anderen Bundesländern verurteilte Straftäter und mit elektronischer Fußfessel überwachte Haftentlassene in der Hauptstadt aufhalten.
24-Stunden-Bereitschaftsdienst überwacht Fußfesselträger
Berlin ist einem zwischen mehreren Bundesländern geschlossenen Staatsvertrag beigetreten, der die Einrichtung einer „Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL) regelt. Ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst der Dienststelle überwacht per GPS alle Personen, die in Deutschland die mit einem stoß- und wasserfesten Sender ausgestattete elektronische Fußfessel tragen. Bei einem Verstoß gegen Auflagen und Weisungen löst das Gerät Alarm aus, und die örtliche Polizei wird umgehend verständigt. Sollte der Träger versuchen, das Gerät zu zerstören oder zu entfernen, so wird ebenfalls Alarm ausgelöst.
Für die Beteiligung an der bundeseinheitlichen Überwachung hat die Berliner Justiz Kosten in Höhe von 135.000 Euro für das laufende Jahr veranschlagt. Darin enthalten sind neben den Personalaufwendungen für die GÜL auch Leasingkosten für die Geräte und die SIM-Karte. Hinzu kommen jährlich 600 Euro für eine ganz spezielle Dienstleistung: Dem Träger einer Fußfessel muss ein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt werden, damit er stets erreichbar ist.





