Das ehemalige Mitglied der kriminellen Rockervereinigung Hells Angels, Holger B., wurde am Freitag von einem Moabiter Schwurgericht wegen Anstiftung zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter hätten eigentlich auf achteinhalb Jahre erkannt. Sie gaben dem 52-Jährigen jedoch ein Jahr Strafrabatt, weil er mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet und, so Richter Peter Schuster bei der Urteilsbegründung, „einen Aufklärungsbeitrag“ geleistet habe.

Holger B. war seit dem Jahr 2000 Chef des Berliner Nomads-Charters, einer Art Untervereinigung der Hells Angels. Im Jahr 2008 wurde er von den Rockern ausgeschlossen. Die genauen Gründe, so der Schwurgerichtsvorsitzende, habe auch die Beweisaufnahme nicht klären können. Für Holger B. waren fortan sämtliche Verbindungsstränge zu Hells-Angels-Mitgliedern gekappt. „Out in bad standing“ wird das bei den Rockern genannt, was in etwa „unehrenhafte Entlassung“ bedeutet.

B. wollte zurück in den Kreis seiner Rockerfreunde

Holger B. hatte sich mit diesem Ausschluss nicht habe abfinden wollen und immer wieder versucht, Kontakt mit ehemaligen Rockerkumpanen aufzunehmen. Das war mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Anlass für einen Überfall auf den großen bulligen Mann im Mai 2011 vor seinem Haus im brandenburgischen Altlandsberg. Dabei erlitt er lebensgefährliche Verletzungen.

Der Angeklagte sei davon ausgegangen, dass sein Nachfolger André S. die Attacke gegen ihn angewiesen habe, sagte Richter Schuster. Aus Rache soll Holger B. dann einen befreundeten Ukrainer mit der Tötung seines Nachfolgers beauftragt haben. Der 62-jährige Michael W. wurde am Freitag zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

Gezielte Schüsse in die Brust

Beide Angeklagten hatten vor Gericht zugegeben, den Überfall auf André S. in Auftrag gegeben zu haben. Allerdings sei die Sache angeblich aus dem Ruder gelaufen. Der von Michael W. beauftragte Ukrainer Oleg C. habe André S. eigentlich nur verletzen sollen. Ihm seien jedoch die Nerven durchgegangen und er habe deswegen in der Nacht vom 9. auf den 10. Juni 2012 auf den Rocker-Chef vor dessen Kneipe „Germanenhof“ in Hohenschönhausen mehrere Schüsse abgegeben. So zumindest habe ihm Oleg C. das Geschehen später beschrieben, hatte der Angeklagte Michael W. vor Gericht zu Protokoll gegeben.

Eine Zeugin hatte das Geschehen jedoch von ihrem Balkon aus beobachten können. Ihrer Aussage zufolge wollte André S. in dieser Nacht gerade auf sein Motorrad der Marke Harley Davidson steigen. Dabei habe der 48-Jährige den in einem Gebüsch versteckten Oleg C. entdeckt. Der Rocker soll „Eh, du Wichser, was machst du da?“ gerufen haben und auf Oleg C. zugegangen sein. Daraufhin habe Oleg C. mehrfach geschossen, sei dann zu dem zusammengesackten André S. gelaufen und habe, direkt vor ihm stehend, nochmals mehrere Schüsse auf ihn abgegeben. Der Täter, so die Zeugin, habe „sehr professionell“ agiert.

Sieben Schüsse in den Oberkörper

André S. wurde von sieben Schüssen im Oberkörper getroffen. Er schwebte in Lebensgefahr, überlebte den Anschlag aber dank seiner robusten Konstitution und weil die verwendete Pistole, so Richter Schuster, nur eine geringe Durchschlagskraft hatte. Oleg C. floh ein paar Tage nach der Tat vermutlich in die Ukraine. Die internationale Fahndung blieb bislang erfolglos.

Ermittler konnten die Tat später durch die Auswertung von Telefongesprächen zwischen den beiden Angeklagten und dem Angeklagten Michael B. und Oleg C. rekonstruieren. Bei der Aufklärung geholfen habe natürlich auch die Aussage der Zeugin, die den Anschlag beobachten konnte, sagte Richter Schuster.

Diese Zeugin sei für das Gericht absolut glaubhaft und habe „Details des Geschehens schon unmittelbar nach dem Anschlag der Polizei am Telefon beschrieben“. In der Konsequenz deute „alles eindeutig darauf hin, dass die Tötung des André S. von vornherein geplant war“, sagte der Richter.

Besondere Sicherungsvorkehrungen in der Zelle

Es sei für das Schwurgericht auch wenig nachvollziehbar, dass Oleg C. von sich aus die Tötung des Rocker-Chefs beschlossen haben soll, obwohl er angeblich den Auftrag hatte, André S. nur zu verletzen. Die Staatsanwaltschaft hatte für Holger B. und Michael W. jeweils elf Jahre Freiheitsstrafe beantragt.

Neben seiner Zusammenarbeit mit den Ermittlern wurde für Holger B. auch noch strafmildernd gewertet, dass er im Gefängnis unter besonderen Sicherungsvorkehrungen untergebracht werden muss. Es sei nicht ausschließen, so Richter Schuster, dass die ehemaligen Bekannten aus der Rockerszene gegen ihn weitere Maßnahmen planen.