Der Berliner Senat hat am Dienstag beschlossen, die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine für Sozialwohnungen 40 Prozent oberhalb der Grenzen des Bundesgesetzgebers zu belassen.

So solle mehr preiswerter Wohnraum gerade für diejenigen geschaffen werden, die als Handwerker oder Dienstleister gerade oberhalb dieser Einkommensgrenzen liegen, sagte Bau-Staatssekretär Ephraim Gothe. Die durchschnittliche Sozialmiete betrage in Berlin 5,48 Euro netto kalt. Die ungebundenen Mieten lägen im Schnitt mit 7,58 zwei Euro darüber.

70.000 der Sozialwohnungen sind an solch einen Schein gebunden, die andere Hälfte kann auch frei an Besserverdienende vergeben werden. Ob Berlin angesichts der ständig steigenden Mieten zu wenig Sozialwohnungen hat, blieb unklar.

55 Prozent aller Berliner Haushalte Anspruch auf WBS

Rund 25.000 WB-Scheine seien von den Bezirken ausgestellt worden, ohne dass sie bisher eingelöst worden seien, sagte der Staatssekretär. Daraus lasse sich aber nicht schließen, dass alle Antragsteller derzeit wirklich eine neue Wohnung suchten. Theoretisch hätten 55 Prozent aller Berliner Haushalte – das seien 1,1 Millionen – Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.

Die tatsächliche Belegung der Sozialwohnungen werde nicht kontrolliert, sagte Gothe. Ziel dieser Politik sei, eine soziale Mischung in den Kiezen zu erreichen, damit nicht nur Geringverdiener und sozial Schwache in einem Viertel wohnten. Deshalb sei vor Jahren die sogenannte Fehlbelegungsabgabe abgeschafft worden. Eine Diskussion, sie wieder einzuführen, gebe es derzeit nicht.

Nach der Berliner Regelung bekommt eine Sozialwohnung, wer als Single netto nicht mehr als 16.800 Euro im Jahr verdient. Für einen Zwei-Personen-Haushalt steigt die Grenze auf 25.200 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt werden 5740 Euro angerechnet. Für jedes Kind erhöht sich das zugelassene Einkommen um weitere 700 Euro.

dpa/sei