Die Bundesländer reichen am heutigen Dienstag einen Antrag auf ein Verbot der rechtsextremen NPD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Auch der Berliner Senat unterstützt den Antrag.

„Berlin hat sich immer für den Verbotsantrag eingesetzt“, sagte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) der Berliner Morgenpost. „Es ist gut, dass er jetzt eingereicht werden kann.“ Wowereit bezeichnete es als unakzeptabel, „dass die rechtsextreme NPD, solange sie nicht verboten ist, im Rahmen der Wahlkampfkostenerstattung auch noch aus Steuermitteln finanziell unterstützt werden muss“. Es sei „immer wieder unerträglich“, wenn in Wahlkämpfen NPD-Plakate mit eindeutig volksverhetzendem Inhalt toleriert werden müssten. „Ich hoffe sehr, dass der Antrag erfolgreich ist“, so Wowereit.

Die Bundesregierung folgt dem Beispiel der im Bundesrat organisierten Länder allerdings nicht. Sie hält das Risiko für zu groß, nach der Ablehnung des ersten NPD-Verbotsantrags von 2003 erneut zu scheitern. Tatsächlich ist ein Verbotsverfahren mit Unwägbarkeiten behaftet.

Henkel: Länder senden ein deutliches Signal aus

Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) zeigte sich gegenüber der Morgenpost aber dennoch „zuversichtlich, dass das Material, das wir zusammengetragen haben, den menschenverachtenden Charakter der NPD auch juristisch verwertbar belegen kann“. Henkel räumte ein, dass es politisch ein stärkeres Signal gewesen wäre, wenn die anderen Verfassungsorgane – also Bundestag und Bundesregierung – mitgezogen hätten.

Er bekräftigte aber: „Wir sind auch bereit, dieses wichtige Verfahren alleine herbeizuführen.“ Die Länder würden so ein deutliches Signal aussenden, „dass sie nicht gewillt sind, eine Partei hinzunehmen, die sich aggressiv-kämpferisch gegen unsere Verfassung und unsere Grundwerte stellt“.

So berufen sich die Länder in ihrer Begründung vor allem auf eine Wesensverwandtschaft von NPD und NSDAP. Die NPD spreche Ausländern und Migranten Grundrechte ab und wolle sie deportieren. Der Bundesrat wirft der Partei vor, dass sie in ihrem Programm Ausländer und Migranten wegen ihrer „biologischen Erbanlagen“ als Menschen zweiter Klasse behandele.

„Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper, egal, wie lange sie in Deutschland leben“, zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ aus einer im Antrag genannten Argumentationshilfe des NPD-Parteivorstands für Mandatsträger. Neben der „völkischen Welt- und Rechtsanschauung der NPD“ sehen die Länder weitere erhebliche Verstöße gegen das Grundgesetz. Die NPD strebe etwa die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung an und habe „auf lokaler Ebene bereits Beeinträchtigungen dieser Ordnung erreicht“.

Merkel nimmt Entscheidung „mit Respekt“ zur Kenntnis

Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war 2003 vor allem am verbreiteten Einsatz von V-Leuten auch in NPD-Führungspositionen gescheitert. Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD) sagte, dass Verfassungsschutz und Polizei spätestens seit dem 6. Dezember 2012 – dem Tag des Beschlusses für ein neues Verfahren – „keine Quellen im Sinne von verdeckten Ermittlern, Undercoveragents oder Vorständen in der NPD und ihren Teilorganisationen“ einsetzten.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nehme die Entscheidung des Bundesrats „mit Respekt“ zur Kenntnis. Die scheidende Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte sich allerdings skeptisch zu den Erfolgsaussichten eines erneuten Verbotsverfahrens. Zwar säßen nun keine Leute der Verfassungsschutzämter mehr in den Führungsgremien der NPD. Aber es bleibe „nach wie vor die Anforderung, dass es sich um aggressiv, agitatorisch kämpferisches Handeln drehen muss, wenn ein Verbot erzielt werden soll“, sagte die Bundesjustizministerin dem Bayerischen Rundfunk.