Sechs Berliner Beamte klagen gegen ihren Arbeitgeber. Sie hielten ihre Besoldung für ungerecht und riefen das Verwaltungsgericht an. Zunächst geht es um die Frage, ob das frühere Besoldungssystem für Landesbeamte gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstieß. Es wurde 2011 reformiert. Seitdem gilt für Beamte, die zu diesem Zeitpunkt bereits im Staatsdienst waren, eine Übergangsregelung.

Nach Ansicht der Kläger setzt sie jedoch die Diskriminierung fort. Das Berliner Verwaltungsgericht bat den Europäischen Gerichtshof um Auslegung des EU-Rechts. Und der wird voraussichtlich den Klägern und vielen anderen Beamten zu einem Gehaltszuwachs verhelfen – und dem Land Berlin ein neues Millionenloch verschaffen.

Am Donnerstag legte Yves Bot, der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, in Luxemburg seine Schlussanträge in der Sache vor. Er stellte zunächst fest, dass das ursprüngliche System der Beamtenbesoldung in Deutschland tatsächlich der Richtlinie des Europäischen Rates zur „Gleichstellung in Beschäftigung und Beruf“ widerspreche. In diesem System hing die Höhe des Grundgehalts eines Beamten zum Zeitpunkt seiner Verbeamtung maßgeblich von seinem Lebensalter ab. Es wurde dann, abhängig von Dienstjahren, regelmäßig erhöht.

Altersdiskriminierung wird fortgesetzt

Um dem Vorwurf der Altersdiskriminierung zu entgehen, wurde das Besoldungsgesetz neu gefasst – am 1. Juli 2009 im Bund, am 1. August 2011 in Berlin. Seitdem gelten in Berlin für Landesbeamte unterschiedliche Regelungen. Wer erst nach diesem Stichtag verbeamtet wurde, dessen Einstufung in eine Besoldungsgruppe richtet sich nach der absolvierten Dienstzeit, also nach der Berufserfahrung.

Für Beamte, die im August 2011 bereits im Landesdienst standen („Bestandsbeamte“), wurde eine sogenannte Überleitungsregelung geschaffen. Sie enthält zwei wesentliche Punkte: Die Einstufung in die neue Besoldungsstruktur richtet sich lediglich nach dem früheren Grundgehalt. Und bei einem Aufstieg wird nicht die gesamte Berufserfahrung berücksichtigt, sondern nur die nach dem Stichtag erworbene.

Auch das, so Yves Bot, widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz im europäischen Recht. Laut Überleitungsregelung richte sich die Besoldung der Bestandsbeamten nach dem alten Grundgehalt. Das aber wurde nach Lebensalter berechnet, also bestehe die Altersdiskriminierung zeitlich unbegrenzt fort. Der Generalanwalt kritisierte insbesondere, dass bei der Reform kein Verfahren gewählt wurde, das diese Diskriminierung schrittweise beseitige. Auch die nur in Teilen berücksichtigte Berufserfahrung widerspreche dem Diskriminierungsverbot.

Für die Vergangenheit müsste Berlin nichts nachzahlen

Nach Ansicht von Bot kann „der Grundsatz der Gleichbehandlung nur dadurch gewahrt werden, dass die diskriminierten Beamten in dieselbe Besoldungsstufe eingestuft werden wie ein älterer Beamter, der über eine gleichwertige Berufserfahrung verfügt“. Das aber bedeutet, dass die betroffenen Gehälter angehoben werden müssen und vor allem, dass jeder Beamte individuell nach seiner Berufserfahrung eingestuft werden muss.

Nach Schätzungen der Bundesregierung betragen die Gehaltsunterschiede zwischen 80 und 150 Euro pro Monat. Der Generalanwalt vertritt allerdings nicht vollständig die Position der meisten Kläger. Diese fordern, in die höchste für ihre Laufbahn mögliche Besoldungsstufe eingruppiert zu werden.

Und auch einen weiteren Punkt sieht Bot anders. Er empfiehlt, nur die finanziellen Ansprüche der Beamten anzuerkennen, die diese vor dem Ende des laufenden Haushaltsjahrs geltend machen. Das bedeutet: Für die Vergangenheit müsste Berlin nichts nachzahlen. Meist folgt der Europäische Gerichtshof den Anträgen der Generalanwälte. Tut er das auch in diesem Fall, wird es für Berlin teuer: Yves Bot nennt eine Schätzsumme von 109 Millionen Euro pro Jahr.

Berlin musste in jüngster Zeit zwei teure Niederlagen einstecken

Die Senatsinnenverwaltung wollte am Donnerstag die Schlussanträge nicht bewerten. Der Ausgang des Verfahrens sei offen. Zu möglichen Kostenauswirkungen sei ebenfalls keine belastbare Einschätzung möglich, solange die Entscheidung des Gerichtshofes nicht vorliege. Das Land Berlin sei aber der Ansicht, dass das Besoldungsrecht keine Altersdiskriminierung beinhaltete.

Auch Frank Becker, Chef des Berliner Beamtenbundes, sagte, man könne jetzt noch nicht absehen, was auf das Land Berlin zukommt. Er warnt aber, dass eine individuelle Einstufung aller Beamten nicht zu bewältigen sei. Das würde die Personalstellen im öffentlichen Dienst auf lange Zeit „lahmlegen“.

Berlin musste in jüngster Zeit bereits zwei teure Niederlagen vor Gericht einstecken: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Senat 118 Mitarbeiter der ehemaligen City Betriebskrankenkasse wieder in den Landesdienst übernehmen und ihnen entgangenes Einkommen erstatten muss. Die Entscheidung kostet 15,5 Millionen Euro. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen geleistete Überstunden von Feuerwehrleuten vergütet werden. Kosten: rund 23 Millionen Euro.