Es spricht vieles dafür, dass die achtjährige Sharlyn Glück im Unglück hatte. Am 20. Mai dieses Jahres wurde das Mädchen von dem 25-jährigen Roy B. im Bezirk Hellersdorf von einem Spielplatz entführt und elf Stunden später körperlich unbeschadet wieder freigelassen. Am Freitag verurteilte eine Moabiter Strafkammer Roy B. wegen Kindesentziehung und Freiheitsberaubung zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe.

Vor dem Prozess waren die Beteiligten aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens noch davon ausgegangen, dass Roy B. wegen einer massiven Persönlichkeitsstörung als schuldunfähig eingeschätzt und in die geschlossene Psychiatrie – den sogenannten Maßregelvollzug – eingewiesen wird. Diese Einschätzung der Gutachterin hatte sich jedoch im Laufe der Beweisaufnahme geändert.

Keine positive Sozialprognose für den Täter

Richter Uwe Nötzel sagte bei der Urteilsbegründung, dass es bei dem Angeklagten zwar sehr wohl eine Persönlichkeitsstörung gebe, jedoch spreche der Tatablauf dafür, dass Roy B. sein Handeln durchaus habe steuern können. So seien „in seiner Fantasiewelt“ Mädchen im vorpubertärem Alter die von ihm begehrten Sexualpartnerinnen. Dennoch habe sich der pädophil veranlagte Mann während der Entführung an der kleinen Sharlyn nicht vergangen: „Er hatte mit der Schülerin Kindersendungen im Fernsehen angeschaut, hatte Sharlyn Kuchen angeboten und ihr auch was zu trinken gegeben.“

Er sei also durchaus in der Lage gewesen, so Richter Nötzel, das Geschehen zu beherrschen. Da die Strafe das Maß von zwei Jahren nicht überschreitet, hätte sie auch zur Bewährung ausgesetzt werden können. Voraussetzung dafür wäre jedoch eine positive Sozialprognose für den Täter gewesen. Das habe die Kammer so jedoch nicht gesehen, sagte Nötzel. Roy B. müsse zwar nicht in den Maßregelvollzug, das bedeute aber nicht automatisch, dass er nicht gefährlich sei. Der Angeklagte habe vor Gericht keinen Hehl daraus gemacht, dass er seine sexuelle Neigung für akzeptabel halte.

Entführtes Mädchen ist heute „ein anderes Kind“

Er hatte gesagt, er wisse, dass Sex mit Kindern strafbar sei. Aber in seiner „Weltanschauung“, so der Angeklagte, sei das anders. „Da ist alles erlaubt, so lange man niemanden wehtut.“ Roy B. habe auch wegen der Entführung kein richtiges Schuldbewusstsein gezeigt, sagte der Richter, und die Entführung mit der Bemerkung abgetan: Dem Kind ist ja nichts passiert. An die Tat selbst konnte sich Roy B. angeblich nicht mehr erinnern. Er wisse nur noch, dass er an diesem Tag jemanden „zum Quatschen brauchte“.

Das Problem des Angeklagten sei, dass er erst lernen müsse, zu registrieren, wann er jemandem wehtue, so Nötzel. „Er hat sich einfach ein ihm völlig fremdes Mädchen gegriffen, hat es der elterlichen Sorge entzogen.“ Das Gericht könne sich gut vorstellen, „welche Höllenqualen und Ängste die Angehörigen nach der Entführung durchmachen mussten“.

Und auch für die kleine Sharlyn ist die Entführung keineswegs ohne Folgen geblieben, auch wenn ihr ein sexueller Missbrauch erspart blieb. Das Mädchen geht nicht mehr allein auf die Straße, muss zur Schule begleitet werden, hat Schlafstörungen. „Unbeschwertheit ist Gehemmtheit und Angst gewichen“, sagte Richter Nötzel. „Angehörige haben vor Gericht gesagt: Seit dieser Tat ist sie ein anderes Kind.“