Die Entscheidung, wer künftig das Berliner Gasnetz betreiben darf, verzögert sich um mehrere Monate. Das hat Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) kürzlich eingeräumt. Nun wurde bekannt, dass das Bundeskartellamt im September mehrere Punkte in dem Entwurf zum Konzessionsvertrag beanstandet hat.
Das bestätigte der Sprecher des Amtes der Berliner Morgenpost. Beobachter sehen darin die entscheidende Ursache für die Verzögerung. Nußbaum hatte hingegen als Grund angegeben, die Gespräche mit den Bietern würden mehr Zeit erfordern als zunächst angenommen.
Das Bundeskartellamt befasse sich auf Wunsch der Senatsverwaltung mit dem laufenden Auswahlverfahren zur Vergabe der Nutzungsrechte für das Gasnetz, sagte Kartellamtssprecher Kay Weidner. „Wir haben unsere kartell- und energierechtlichen Einschätzungen zu Auswahlkriterien, Verfahrensbrief und Datenherausgabe abgegeben und dazu diverse Informationsschreiben versandt. Zu den genannten Punkten haben auch einige Besprechungen stattgefunden“, führte Weidner aus.
Dritter Brief kommt vermutlich erst im November
Die Verfahrensbriefe sind wichtige Schritte bei der Vorbereitung der Konzessionsvergabe. In den Briefen definiert der Senat seine Erwartungen an die Bieter, diese stellen in den Antworten die Leistungen dar, die sie bereit sind, zu erbringen. Der dritte Verfahrensbrief, in dem die Bieter zur Abgabe verbindlicher Angebote aufgefordert werden, sollte eigentlich längst verschickt sein, nun kommt er vermutlich erst im November. Der zweite Brief vom April dieses Jahres enthielt unter anderem einen Entwurf des Konzessionsvertrages.
Im September griff nun das Bundeskartellamt ein. „Wir haben einige Regelungen in dem vom Land Berlin geplanten Konzessionsvertrag mit den Bietern moniert“, sagte Kay Weidner. Im Anschluss habe eine Telefonkonferenz stattgefunden. „Die Verfahrensbevollmächtigten des Landes Berlin haben uns gegenüber erklärt, einige der kritisierten Punkte streichen zu wollen und andere noch zu erläutern. Das prüfen wir derzeit“, so der Kartellamtssprecher.
Er sieht allerdings keine Konfrontation mit der Senatsverwaltung. Die Prüfung verursache aus Sicht seiner Behörde zudem keine Verzögerung des Verfahrens: „Das bisherige Auswahlverfahren kann währenddessen weiterlaufen.“ Welche Punkte das Kartellamt beanstandet hat, darf Weidner aus juristischen Gründen nicht sagen.
Vergabeverfahren muss nicht neu aufgerollt werden
Beobachter verweisen darauf, dass es bei vergleichbaren Verfahren in anderen deutschen Kommunen etwa um die Höhe von Vertragsstrafen ging. Würden diese zu hoch angesetzt, könnten sie als sittenwidrig bewertet werden.
Derzeit ist nach Informationen der Berliner Morgenpost nicht damit zu rechnen, dass das gesamte Vergabeverfahren neu aufgerollt werden muss – wohl aber mit einer starken Aufmerksamkeit des Bundeskartellamtes. Dies könnte auch Änderungen bei den Vorgaben an die Bieter nach sich ziehen.
Die Senatsverwaltung für Finanzen äußert sich zum Vorgehen der Aufsichtsbehörde sehr zurückhaltend. „Zu den Konzessionierungsverfahren findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Bundeskartellamt statt. In diesem Zusammenhang gibt das Kartellamt dem Land Berlin Hinweise, die dann wiederum erörtert werden. Das ist keine Besonderheit des Berliner Verfahrens, sondern insbesondere bei den Verfahren in großen Städten üblich“, teilte Sprecher Jens Metzger mit.
Drei Bewerber sind noch im Rennen
Zur Erinnerung: Bei der Prüfung der Wasserpreise gab es kein Einvernehmen zwischen Berlin und Bundeskartellamt. Dieses befand die Wasserpreise in der Stadt für viel zu hoch und forderte eine Senkung um rund 18 Prozent.
Im Rennen um das Berliner Gasnetz sind noch drei Bewerber dabei: Das landeseigene Unternehmen Berlin Energie, der niederländische Netzbetreiber Alliander AG und die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, eine hundertprozentige Tochter der Gasag, bewerben sich jeweils um die Konzession. Möglich ist aber auch eine Kooperation von Privaten mit Berlin Energie im Rahmen einer Teilrekommunalisierung. Um eine solche Kooperation bewerben sich laut Senatsfinanzverwaltung sowohl die Gasag gemeinsam mit ihrer Tochter Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg als auch die Alliander AG.
Das Stadtwerk sei ein Anliegen der SPD
Die SPD favorisiere ein Stadtwerk, das Gas, Wasser und Strom vollständig aus öffentlicher Hand anbiete, erklärte der energiepolitische Sprecher der Sozialdemokraten im Abgeordnetenhaus, Daniel Buchholz. Das habe die Partei bereits 2010 beschlossen. Allerdings spiele der Beschluss im Gasnetz-Vergabeverfahren keine Rolle, dieses werde vollkommen diskriminierungsfrei durchgeführt. Das bedeutet: Schneide ein privater Anbieter nach Bewertung aller Kriterien am besten ab, bekomme er auch den Zuschlag. Die CDU betont immer, das Stadtwerk sei keine Herzensangelegenheit der Partei, sondern ein Anliegen des Koalitionspartners SPD.
Welche Lösung auch immer gefunden wird, ewig Zeit hat der Senat nicht. Der jetzige Konzessionsvertrag mit der Gasag läuft am 31. Dezember dieses Jahres aus. Bis dahin wollte Finanzsenator Nußbaum eigentlich auch den neuen Betreiber des Gasnetzes ausgewählt haben. Das wird nun nichts mehr. Nach dem neuen Zeitplan sollen im ersten Quartal 2014 die Angebote der Bewerber abschließend geprüft werden. Bis Mitte kommenden Jahres schließlich wollen Senat und Abgeordnetenhaus dann entschieden haben, wer die Konzession bekommt.