Lange wurde in der Koalition um das sogenannte Lehrerbildungsgesetz gerungen. Das größte Reformvorhaben von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), die Lehrerausbildung zu vereinheitlichen, stieß auf heftigen Widerstand der CDU, die mit dem „Einheitslehrer“ für alle Schulformen das Ende der Gymnasien fürchtete.
Mit Korrekturen wurde das Gesetz am Dienstag im Senat beschlossen. Schon in der kommenden Woche soll es dann im Abgeordnetenhaus beschlossen werden, damit es zum Wintersemester 2014 in Kraft treten kann. Laut Gesetzesentwurf bleibt es dabei, dass es nur noch ein gemeinsames Lehramt für Sekundarschulen und Gymnasien geben wird. Im Aufbaustudiengang soll dann aber differenziert werden nach Master für Sekundarschullehrern und Gymnasiallehrer.
In der Praxis soll es allerdings keine Rolle spielen, welche Spezialisierung der Lehrer hat. Je nach Bedarf soll er in beiden Schulformen eingesetzt werden können. Auch der Einsatz an Gymnasien in anderen Bundesländern soll für die Sekundarschullehrer kein Problem sein, sagte Sandra Scheeres. Die Senatorin begründete die Notwendigkeit der Reform mit der veränderten Schulstruktur. Da an den Sekundarschulen genauso wie an den Gymnasien das Abitur möglich ist, müsse es an beiden Schulformen Lehrer geben, die in der Lage sind, ihre Schüler zu diesem Abschluss zu bringen.
Grundschullehrer studieren länger
Das Lehramt speziell für Sonderpädagogik soll es nicht mehr geben. Stattdessen können Studenten aller Lehrämter Sonderpädagogik im Austausch für ein Fach studieren. Zudem erhalten alle künftigen Lehrer eine Grundausbildung, um mit förderbedürftigen Schülern in Inklusionsklassen umgehen zu können.
Große Veränderungen wird es nach dem geplanten Gesetz auch für Grundschullehrer geben. Für sie verlängert sich das Studium um ein Jahr und auch die Referendariatszeit wird verlängert. Damit werden alle Lehrämter künftig die gleiche Ausbildungszeit von sechseinhalb Jahren haben. Die Grundschullehrer müssen Deutsch und Mathematik als Pflichtfach und ein drittes freiwilliges Fach belegen. Damit wird der fachfremde Unterricht, wie er heute häufig in Mathematik üblich ist, künftig vermieden.
Um die praktische Erfahrung der angehenden Lehrer zu stärken, soll es für alle ein vierwöchiges Praktikum am Anfang des Bachelors geben und ein ganzes Praxissemester am Ende des Masters. Ob die Vereinheitlichung auch die Angleichung der Gehälter von Grundschullehrern und Studienräten nach sich ziehen soll, ließ die Senatorin offen. Sie verwies lediglich darauf, dass das Lehrerbildungsgesetz nicht automatisch die gleiche Bezahlung nach sich ziehe.
Umsetzung durch Universitäten soll überprüft werden
Die bildungspolitische Sprecherin der CDU, Hildegard Bentele sagte: „Wir werden jetzt ganz genau aufpassen, ob die Universitäten die Inhalte der Master für Sekundarschullehrer und Gymnasiallehrer tatsächlich unterschiedlich ausgestalten.“ Auch bei der Ausbildung für Sonderpädagogen sei es wichtig, dass die Spezialisierung inhaltlich nicht zu kurz komme, schließlich würden die Experten auch künftig an den Förderzentren benötigt.
Neben dem Lehrerbildungsgesetz hat der Senat auch die erleichterte Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen beschlossen. Die neue Regelung betrifft etwa Lehrer, Sozialarbeiter, Erzieher, Ingenieure und Architekten.





