Thomas W. könnte als Türsteher vor einem Schmuddelklub oder als Mitarbeiter eines kriminellen Inkassounternehmens arbeiten. Er ist etwa 1,90 Meter groß, hat einen mächtigen Oberkörper und einen Blick, der sogar den weit genug entfernten Zuschauer im Kriminalgericht erschauern lässt. Der 38-Jährige ist vor einem Moabiter Schwurgericht angeklagt wegen versuchten Mordes.
Geschehen ist die Tat in der Bibliothek des Gefängnisses Tegel. Sein Opfer, das er mit heißem Öl und einer Stahlkugel malträtierte, war ebenfalls Häftling und sitzt jetzt als Nebenkläger im Gerichtssaal. Es ist nur einem Zufall zu verdanken, dass der 36-jährige Michael B. diesen Angriff überlebte. Auch wenn Thomas W. heute behauptet, dass er Michael B. nur „brandmarken“ und ihm „Schmerzen bereiten“ wollte. „Er sollte begreifen, dass er sich mit dem Falschen angelegt hat“, hieß es in einer Erklärung von W., die von seinem Verteidiger verlesen wurde.
In der JVA Tegel sitzt der mehrfach vorbestrafte W. eine achtjährige Haftstrafe wegen zwei Vergewaltigungen ab. Das Gericht verhängte 2007 außerdem eine anschließende Sicherungsverwahrung. W. wusste also genau, dass er in absehbarer Zeit das Gefängnis nicht verlassen wird.
Michael B. wurde wegen schweren sexuellen Missbrauch an Kindern zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er ist äußerlich genau das Gegenteil des muskulösen, vor Kraft strotzenden Thomas W.: korpulent, unsportlich wirkend. Bei seiner Aussage vor Gericht wird deutlich, dass er den meisten Mitgefangenen – bei Thomas W. ist das mit Sicherheit der Fall – intellektuell weit überlegen ist.
„Er hat mich behandelt wie das Allerletzte“
Täter und Opfer kannten sich schon seit etwa anderthalb Jahren. Michael B. war Leiter der Gefängnisbibliothek. Thomas W. besuchte die Gefängnisschule, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft der Bibliothek befindet.
In der Erklärung von Thomas W. wird suggeriert, dass ein harmloser Zwist zwischen ihm und Michael B. der Auslöser für die unfassbare Gewalttat war. W. habe sich von den Hausarbeitern, die B. unterstellt waren, regelmäßig Kaffee kochen lassen. Das hatte Michael B. eines Tages strikt untersagt und Thomas W. auch noch rüde angewiesen, den Raum der Hausarbeiter zu verlassen. „Er war unhöflich und respektlos, hat mich behandelt wie das Allerletzte“, so der Angeklagte.
Michael B. bestätigt bei seiner Zeugenaussage diesen Streit. Es habe eine Anweisung vom Leiter des Hauses gegeben: Kein Kaffee mehr für Gefangene. Das habe er natürlich durchzusetzen versucht: „Bibliotheksleiter ist ein begehrter Job. Die haben mir klar gemacht, dass ich den auch schnell wieder los sein kann.“ Michael B. gibt auch zu, dass er nach mehreren vergeblichen Erklärungen, Michael B. gegenüber vielleicht ein wenig ungeduldig geworden sei. Das habe vielleicht auch „ein wenig arrogant gewirkt“.
Es sei ihm bekannt, so Michael B., „dass mich Mitgefangene für überheblich halten“. Thomas W. habe dann aber sogar noch gedroht, dass es für ihn kein Problem sei, ihn mit einem Messer abzustechen – er habe ja nichts zu verlieren. Angst habe ihm das nicht gemacht, so B. „Aber ich empfand es als Zumutung und habe mich bei dem Leiter des Haues beschwert.“
Stahlkugel auf den Kopf geschmettert
Am Morgen des 4. Januar 2013, etwa eine Woche nach dem Streit, betrat Thomas W. gegen 8.30 Uhr die Bibliothek. Zuvor hatte er nach eigenen Beschreibungen in der Stationsküche Öl erhitzt und es in eine Thermoskanne gegossen. Zudem trug er eine Socke bei sich, in der er eine Stahlkugel mit einem Durchmesser von 5,5 Zentimetern verstaut hatte. Michael B. bückte sich gerade, um den Computer anzuschalten, als Thomas W. plötzlich vor ihm stand, ihm das siedend heiße Öl ins Gesicht kippte und ihm mit der Stahlkugel mit aller Kraft auf den Hinterkopf schlug. Ein zweiter Schlag scheiterte, weil die Socke zeriss und Kugel gegen eine Wand flog.
Michael B. hatte schon nach dem Guss mit dem heißen Öl das Bewusstsein verloren. Durch den Schlag mit der Stahlkugel erlitt er ein lebensgefährliches offenes Schädel-Hirn-Trauma. Er musste in ein künstliches Koma versetzt werden, lag wochenlang im Krankenhaus und leidet noch heute unter Schwindelanfällen und Sehstörungen.
Thomas W. ging damals nach dem Anschlag sofort in das Büro der Justizbediensteten und sagte: „Ich habe etwas Schlimmes gemacht.“ Die Beamten sollten doch mal in die Bibliothek gehen. Aber möglichst keine Frauen, weil der Anblick so grässlich sei. Er habe aber auch damals schon gesagt, dass er Michael B. „nicht umbringen“ wollte, erklärte Thomas W.: „Ich wollte ihm mit der Kugel eigentlich die Schlüsselbeine und die Arme brechen. Damit er eingegipst wird und auch keinen Kaffee trinken kann.“
Wollte der Täter einen anderen Häftling beeindrucken?
Ob Thomas W. mit dieser Begründung wegkommt vom versuchten Mord, ist zweifelhaft. Zumal es ein weiteres Motiv für den Anschlag gibt, das weitaus wahrscheinlicher ist als der Unmut über das arrogante Verhalten von Michael B. Wird doch in der Erklärung des Angeklagten auch ein Mitgefangener erwähnt, von dem sich sogar der kräftige Thomas W. bedroht fühlte: Der wegen Mordes zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilte Tino K. Nach Thomas W.s Beschreibungen „zwei Meter groß, hundert Kilo schwer und absolut durchtrainiert“.
Tino K. war vor seiner Inhaftierung ein sehr erfolgreicher, von Gegnern gefürchteter Karatekämpfer. Und ausgerechnet dieser Tino K. soll dann auch von einem Gerücht erfahren haben, das Thomas W. schon lange anhing: Es wurde im Gefängnis gemunkelt, er habe einen Zwölfjährigen in einem Keller geknebelt und sexuell missbraucht. Er habe Tino K. erklärt, dass das nicht stimme, er habe ihm sogar eine Kopie des Urteils gezeigt, heißt es in W.s Erklärung. Aber so richtig habe ihm Tino K. auch dann noch nicht geglaubt.
Vielleicht war ja die Lösung der Anschlag auf Michael B., den wegen seiner Arroganz viele Häftlinge nicht mögen und der wegen seiner Straftaten gegen Kinder ohnehin auf der untersten Stufe der Gefängnishierarchie steht.
Thomas W. hatte diese Variante zumindest indirekt angedeutet: „Ich habe noch einige Jahre in Tegel vor mir, und wer weiß, wer bis dahin noch alles kommt“, sagte er. Und die Tatsache, dass er aus verletzter Ehre auch vor einem derartigen Anschlag nicht zurück schrecke, „könnte mich irgendwann noch schützen.“ Der Prozess wird fortgesetzt.
dpa/sei





